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Welche Änderungen bringt das Klimapaket?

Was man als Architekt im neuen Jahr wissen sollte
Welche Änderungen bringt das Klimapaket?

Welche Änderungen bringt das Klimapaket?
Bild: Martin Knedla / Pixabay

Fossiles Heizen wird merklich teurer, erneuerbare Wärmeerzeugung deutlich billiger und das energetische Sanieren stärker bezuschusst: Wer seine Bauherren kompetent beraten möchte, sollte ein paar Eckpunkte des Klimapakets der Bundesregierung kennen.

Mit dem überarbeiteten Klimapaket der Bundesregierung ändern sich auch die Bestimmungen im Gebäudesektor erheblich. Drei Bausteine sind dabei entscheidend:

  • Die CO2-Bepreisung steigert die Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierungen deutlich und dürfte mehr Bauherren motivieren, eine Ertüchtigung ihres Gebäudes in Angriff zu nehmen.
  • Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten dafür sind merklich verbessert worden. Und:
  • Direkte Zuschüsse von BAFA und KfW werden ausgeweitet und anders vergeben.
Rechenbeispiel CO2-Bepreisung

Für 2021 ist ein Einstieg mit einem Preis von 25 Euro/t CO2 für Brennstoffe des Gebäudebereichs vorgesehen. Hauseigentümer, die etwa in einem 150-m²-Haus mit einem durchschnittlichen Energiestandard und einem Heizölverbrauch von rund 2000 l/a leben, müssen von 2021 bis 2025 Zusatzkosten von insgesamt rund 1200 Euro einkalkulieren. »Betrachtet man die Betriebsdauer von fossilen Heizungen, oft 20 Jahre und mehr, kommen auf Eigentümer mit Öl- aber auch Erdgasheizungen künftig noch erheblich höhere Mehrkosten zu«, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Bei dem Beispielgebäude belaufen sich die Mehrkosten in 20 Jahren auf rund 6500 Euro. Und das ist erst der Anfang: Ab 2025 werden die CO2-Preise wahrscheinlich weiter steigen und diese Zusatzkosten noch deutlich erhöhen. Die Alternative, der Einbau einer »Öko-Heizung«, wird damit deutlich interessanter.

Von der Steuer absetzen

Wer seit dem 1. Januar 2020 seine Heizungsanlage erneuert, Fenster austauscht, die Gebäudehülle dämmt oder eine Lüftungsanlage einbaut, darf 20 % von bis zu 200000 Euro Kosten, maximal 40000 Euro, über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Im ersten Jahr können 7 %, bis zu 14000 Euro, im zweiten Jahr der gleiche Betrag und im dritten Jahr 6 %, maximal 12000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Regelung gilt zunächst bis 2029. Was den ein oder anderen Architekten freuen dürfte: Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Sie können sogar zu 50 % von der Steuerschuld abgezogen werden.

Direkte Zuschüsse bekommen

Am 1. Januar 2020 ist auch die Austauschprämie für alte Ölheizungen in Kraft getreten. Mit der Prämie übernimmt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 45 % der Investitionskosten, wenn bei einem Kesseltausch ein klimafreundlicheres Modell auf der Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird. Wer seine Ölheizung etwa durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage ersetzt, erhält den Zuschuss in voller Höhe. Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – beispielsweise über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 %.

Auch für effiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse des BAFA:

  • 35 % für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden,
  • 30 % für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % und
  • 20 % für Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind.

Neue Ölheizungen werden überhaupt nicht mehr gefördert. Bei allen Maßnahmen ist ein hydraulischer Abgleich der neuen Heizung eine Fördervoraussetzung.

Wer für seine Bauherren ein Ein- oder Zweifamilienhaus saniert, kann sie auch auf die Zuschüsse der KfW verweisen, die ab 24. Januar deutlich erhöht werden: Die förderfähigen Kosten zum KfW-Effizienzhaus steigen von 100000 Euro auf 120000 Euro, ein Zuschuss ist – je nach Effizienzhausstandard – zwischen 30000 und 48000 Euro möglich. Bei Einzelmaßnahmen sind es maximal 10000 Euro, die förderfähigen Kosten wurden auf 50000 Euro angehoben.


Weitere Infos zum Klimapaket:

Änderungen der KfW-Förderung

Produktneutrale Beratung durch Zukunft Altbau


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