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Leben und leben lassen. Naturschutz am Baudenkmal

Naturschutz am Baudenkmal
Leben und leben lassen

Wer verhindern will, dass eine Baustelle ungeplant eingestellt wird, sollte sich rechtzeitig über geschützte Tier- und Pflanzenarten rund um das Bestandsgebäude informieren. Wie lassen sich Natur- und Denkmalschutz unter einen Hut bringen?

Text: Christian Kayser

Jeder weiß, dass der Feldhamster der größte und mächtigste Feind von Neubauten – Gewerbegebieten, Autobahnen, Flughäfen – ist. In der Denkmalpflege, beim Altbau gibt es solche Probleme doch sicher nicht? Tatsächlich ist das Verhältnis der beiden »konservativen« Anliegen von Natur- und Denkmalschutz keineswegs konfliktfrei. Mit geschickter und abgestimmter Planung lassen sich viele Probleme jedoch vermeiden.

Die mögliche Konkurrenz von Natur- und Denkmalschutz ist im Wesen beider Disziplinen angelegt. Beide sind auf Erhaltung überlieferter Bestände ausgerichtet. Was aber, wenn bei einem konkreten Bestand nur einer von beiden Aspekten dauerhaft befriedigend berücksichtigt werden kann? Hierzu ein typisches Beispiel: Eine historische Festungsmauer wurde über lange Jahre nicht gepflegt. Das Gefüge ist ausgespült und aufgelockert. Auf der Mauerkrone haben sich Gehölze und Baumschösslinge angesiedelt, von denen einzelne schließlich zu großen Bäumen aufgewachsen sind. Ihre Wurzeln sind in Spalten und Klüfte im Mauerwerk eingedrungen, und ihr langsames, doch stetiges Wachstum droht nun, die Mauer aufzusprengen (Abb. 01). Hier gibt es keine Kompromisslösung, es muss eine klare Entscheidung getroffen werden: Soll die Mauer erhalten und gesichert werden, muss der Baum mit seinem Wurzelwerk weichen. Bleibt der Baum, gibt man das Denkmal auf (Abb. 02). Der Gesetzgeber bietet hier keine Hilfe, da beide Schutzanliegen durch Bundes- und Landesgesetze gedeckt sind, für den Naturschutz namentlich das BNatSchG mit §39 (1): Es ist »verboten […] Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu zerstören« sowie die »Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.« Baudenkmale sind nach Landesrecht mit den jeweiligen Denkmalschutzgesetzen »instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen« (beispielhaft: §4 (1) des BayDSchG) – dies also eine rechtliche Pattsituation, die letztlich von den Projektbeteiligten vor Ort gelöst werden muss.

Glücklicherweise gibt es in den meisten Situationen kein Entweder-Oder, sondern es lassen sich Lösungen finden, die sowohl dem Naturschutz wie auch dem Denkmal gerecht werden. Voraussetzung dafür ist, die ökologischen Belange möglichst frühzeitig in der Planung zu berücksichtigen – »Man kann nur erhalten, was man kennt«. Bereits in der ersten Phase des Projektes, der Anamnese, gilt es, nicht nur Bestand und Schäden des Denkmalobjektes zu erkunden, sondern ebenso auch zu erfassen, was da lebt und wächst.

Fledermäuse

Fledermäuse sind eine Säugetiergruppe, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausdrücklich besonderen Schutz genießt – nach BNatSchG §39 (6) ist es explizit verboten, »Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen« dienen, zu stören oder auch nur aufzusuchen! Die so auch gesetzlich eingeforderte besondere Rücksichtnahme ergibt sich aus den spezifischen Lebensbedingungen. Viele der flugfähigen Säuger wechseln im Jahreslauf ihre Quartiere: Im Sommer leben sie in luftigen und warmen Dachräumen, wo die Weibchen ihre Jungen gebären und großziehen (»Wochenstuben«), und sich schließlich im Herbst paaren – im Winter dagegen wechseln die Fledermäuse in kühl-feuchte, doch frostfreie Höhlen und Gewölbe, wo sie dann bei stark reduzierter Kreislaufaktivität Winterschlaf halten. Beide Teile des Zyklus können für Bauvorhaben an Baudenkmalen relevant sein. Bei der Instandsetzung eines Dachwerks in der warmen Jahreshälfte muss Sorge getragen werden, dass die Wochenstuben der Fledermäuse nicht tangiert werden. Noch problematischer sind Störungen im Winterquartier. Eine Unterbrechung des Winterschlafes verbraucht so große Energiereserven, dass dies lebensbedrohlich für das Tier sein kann.

Aus diesen spezifischen Lebensbedingungen resultieren recht komplexe Anforderungen an die Denkmalbaustelle. In den Sommermonaten können sich Einschränkungen bei Instandsetzungen an historischen Dachwerken ergeben, während im Winterhalbjahr Störungen bei Arbeiten an Mauern und Gewölben ausgeschlossen werden müssen. Damit nicht bei der unerwarteten Entdeckung einer Fledermaus während der Maßnahme die Baueinstellung droht, sollte vor Beginn der Planungen unbedingt eine Bestandsaufnahme der streng geschützten Tiere vorgenommen werden. Zwar kann ein erster Besuch in den Dachräumen auch dem naturkundliche Laien Hinweise (Abb. 03) geben – Fledermauskot besitzt einen charakteristischen Geruch –; in jedem Fall sollte bei einer Denkmalbaustelle aber eine Fledermaus-FachgutachterIn hinzugezogen werden. Es gibt inzwischen für jeden Landkreis zuständige FledermausbetreuerInnen, und für »Notfälle« und allgemeine Fragestellungen eine bundesweite Fledermaus-Hotline (030-284984-5000). Auch die dann durchzuführenden Maßnahmen sollten fledermausfreundlich gestaltet werden: Einflugöffnungen in Dächer und Gewölbe dürfen nicht verbaut werden, bzw. sind nach Abschluss der Maßnahme wiederherzustellen (Abb. 04). Bei Winterquartieren ist es wichtig, dass auch zukünftig bergende Spalten und Klüfte im Mauerwerk vorhanden sind. Dies verlangt dem Planerteam eine gewisse Offenheit und Flexibilität ab: Bei notwendigem Steinaustausch an einer Mauer lässt sich ein Mauerquader etwa durch einen Hohlstein-Fledermauskasten ersetzen. Risse in Gewölben müssen nicht vollständig verfüllt werden – der Tragwerksplaner muss dann ermitteln, inwieweit bzw. wie tief eine klaffende Fuge bzw. ein Riss im Gewölbe verschlossen werden muss, um eine sichere Ableitung der Druckkräfte zu gewährleisten.

Vögel

Die meiste Zeit sind Vögel keine schwierigen Denkmal-Bewohner, bei Störungen können sie wegfliegen – doch während der Brutzeit sollte genau dies nicht passieren. »Denkmalbrüter« wie Schwalben oder Mauersegler bei historischen Dachwerken, Falken bei Kirchtürmen oder gar Uhus auf Burgruinen dürfen während bestimmter sensibler Phasen im Jahreslauf nicht gestört werden. Dies gilt bereits eingeschränkt für die Zeit der Balz, besonders aber für die Brut und die Aufzucht der Jungvögel. Bei der Erstellung des Bauzeitenplanes sollte man auch hier die üblichen Paarungs- und Nestnutzungszeiten berücksichtigen. Doch selbst bei guter Planung kann es dann zu Konflikten mit der Bauausführung kommen – etwa wenn die Vögel sich an dem Standort so wohl fühlen, dass sie eine Zweitbrut unternehmen. Natur ist letztlich nur eingeschränkt planbar.

Sonstige Tierarten

Auch bei Schnecken, Insekten, Spinnen und nicht-fliegenden Wirbeltieren, seien es Kröten, Eidechsen, Schlangen oder Siebenschläfer, gelten vergleichbare Randbedingungen. Bei ihnen ist einerseits Rücksicht auf ihre spezifischen Habitate, andererseits auf sensible Phasen im Jahreszyklus zu nehmen, etwa auf den Winterschlaf von Kleinsäugern. Es empfiehlt sich in jedem Fall, vorab die für das jeweilige Habitat typische Fauna zu ermitteln und dann vor Ort gezielt zu erkunden. Wechselwarme Tiere wie Eidechsen und Schlangen wird man auf besonnten und trockenen Südmauern, nicht aber in schattigen und feuchten Nordseiten finden. Kröten bergen sich dagegen gerne in Spalten und Ausbrüchen am Mauerfuß in der Nähe von Feuchtgebieten. Wo möglich, sollten die spezifischen Habitate, etwa Verstecke und Ruheplätze, erhalten oder nach der Maßnahme wiederhergestellt werden. Konkret bedeutet dies, etwa Lücken im Mauerwerk, in denen Wildbienen ihren Stock gebaut haben (Abb. 05) oder Ausbrüche am Mauerfuß, die für Igel oder Kröten als Schlupflöcher dienen, nicht einfach zuzumauern. Für Insekten lassen sich etwa bei einer Mauerwerksinstandsetzung »Lochsteine « als Insektenhotels in den Mauerverband einsetzen (Abb. 06).

Wo sich aus statisch-konstruktiven Gründen eine umfassende Bearbeitung von Mauerflächen nicht vermeiden lässt, müssen nach BNatSchG §15 (2) geeignete Ausgleichsmaßnahmen im Umfeld geschaffen werden: In der Nähe des Objektes lässt sich etwa eine Trockenmauer errichten (Abb. 07), mobile Fauna kann dann einfach umzuziehen. Bei besonders schutzwürdigen Beständen (oder bei Tierarten von eingeschränkter Mobilität) kann sogar eine »besiedelte« Partie Mauerwerk, etwa ein Stück zerrütteter Mauerkrone, als »Blockbergung« entnommen und umgesetzt werden. Das Alternativquartier wird so gleich »geimpft« und die Neuausbreitung der Kleinfauna begünstigt. Gerade bei kleinen, an sich standorttreuen Tieren wie Eidechsen sollte bei geplanten Eingriffen in ihr Habitat zunächst eine Vergrämung erfolgen. Besser, man vertreibt die Tiere rechtzeitig und ermöglicht ihnen eine gezielte Neuansiedlung an einem nahen Ausgleichsobjekt, bevor die für sie womöglich tödliche Baustelle beginnt.

Pflanzen

Pflanzen können nicht flüchten und lassen sich meist nur mühsam umsiedeln. Der Umgang mit geschütztem Bewuchs stellt damit eine besondere Herausforderung bei der Denkmalbaustelle dar. Gerade auf alten Natursteinmauern haben sich oft über Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte vielfältige Biotope mit zahlreichen seltenen, für den jeweiligen Standort spezifischen Pflanzen gebildet. Bei einer konventionellen Mauerwerksinstandsetzung wird ein solches Biotop meist irreversibel ge- und zerstört. Doch auch hier lassen sich Lösungen oder zumindest Kompromisse finden. Bei einer Mauerwerksinstandsetzung müssen nicht notwendig alle Partien in einem Bauabschnitt vollständig überarbeitet werden. Spart man geschützte Teilflächen von der Instandsetzung aus (Abb. 08), dienen diese dann als Quellflächen für eine Wiederbesiedelung der umliegenden Mauerpartien. Haben sich dann nach einer Frist die Pflanzen wieder auf die umliegenden Flächen ausgebreitet, können auch die zuvor von der Instandsetzung ausgesparten Partien nachbearbeitet werden.

Flechten

Flechten sind ein Sonderfall. Es handelt sich nicht um Pflanzen, sondern um symbiotische Gemeinschaften aus photosynthetisch aktiven Grünalgen bzw. Cyanobakterien und Pilzen. Sie vertragen Trockenheit recht gut, einige Arten können bei extremer Dürre auch in eine Art Ruhestarre verfallen. Manche Flechten können so, bei sehr langsamem Wachstum, ein außerordentlich hohes Alter von mehreren Jahrhunderten erreichen – Flechtenbestände auf alten Mauern sind also gelegentlich so alt wie das Denkmal selbst! Damit sollte auch besondere Sorge für ihren Schutz getragen werden, sind sie doch in gewisser Art Teil des Denkmals – dies sogar nicht nur metaphorisch, denn die Myzelien, die »Pilzwurzeln«, wachsen mit der Zeit in die oberen Gesteinsschichten ein.

Da die Flechten meist auf den Steinoberflächen, nicht aber auf den Fugen wachsen, die bei einer Mauerwerksinstandsetzung aber vorrangig bearbeitet werden, lassen sich Konflikte mit etwas handwerklichem Geschick vermeiden. Bei besonders wertvollen Beständen können auch die bewachsenen Flächen zeitweilig abgedeckt und so geschützt werden. In jedem Fall müssen Planer und Bauherrschaft akzeptieren, dass die Maueroberfläche nach der Instandsetzung eben nicht »in neuem Glanz erstrahlt«, sondern dass die Bewahrung der »Patina« mit den Flechtenbeständen sogar ein besonderer Erfolg der Maßnahme ist (Abb. 09).

Monitoring — nach Abschluss der Arbeiten

Nach der Maßnahme ist vor der Maßnahme: Mit dem Ende der eigentlichen Bauarbeiten verbleibt die Verpflichtung, mit einem geeigneten Monitoring den Erfolg zu überprüfen, und daraus wiederum Schlüsse für folgende Maßnahmen oder weitere Bauabschnitte zu ziehen. Weder Natur- noch Denkmalschutz enden mit dem letzten Kellenstrich. Noch vor, oder spätestens während der eigentlichen Bauarbeiten sollte ein langfristiges Pflegekonzept für den Bestand entwickelt werden, das beiden Erhaltungszielen gerecht wird.

Weiterführende Literatur:
[1] Drewelle, Rainer; Schmiedinger, Andreas; Snethlage, Rolf (Hrsg.): Zwischen Denkmalschutz und Naturschutz. Leitfaden zur naturverträglichen Instandhaltung von Mauerwerk in der Denkmalpflege. Berlin 2011.
[2] Almstedt, Nils: Natur/Denkmal. Die naturverträgliche Instandsetzung des Escarpe- und Contreescarpemauerweks der Zitadelle Mainz; und: Brandt, Julia: Denkmal und Biotop. Der Zitadellengraben als grüne Lunge der Mainzer Altstadt. In: Kayser, Christian; Initiative Zitadelle Mainz e.V. (Hrsg.): Mauern, Wälle und Gewölbe. Die Zitadelle von Mainz. Regensburg 2021.
[3] Kalisch, Uwe u. a.: Historische Gebäude als biodiverser Lebensraum und Objekt der Denkmalpflege. Stuttgart 2017.

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