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In Gefahr: der Landschaftspark Duisburg-Nord

IBA Emscher Park
In Gefahr: der Landschaftspark Duisburg-Nord

In Gefahr: der Landschaftspark Duisburg-Nord
Ikone internationaler Strahlkraft: der Landschaftspark Duisburg-Nord Foto: Thomas Berns, im Auftrag der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH
Er war – und ist – das bildmächtigste Projekt der IBA Emscher Park: der rund 180 ha große, vom Büro Latz + Partner geplante Landschaftspark Duisburg-Nord auf dem Areal der 1985 geschlossenen Eisenhütte Duisburg-Meiderich.

~Oliver G. Hamm

Die IBA Emscher Park leitete in den 90er Jahren eine umfassende Transformation der weitläufigen Industrielandschaft im nördlichen Teil des Ruhrgebietes ein. Als bedeutendster postindustrieller Landschaftspark weltweit hat sich der Landschaftspark Duisburg-Nord in mehr als zwei Jahrzehnten großes Renommee erworben. »Mit seinen starken Bildern und der damit transportierten Botschaft, welch’ großartige Potenziale in Fortschritt und Wandel stecken können, hat sich der Landschaftspark Duisburg-Nord zu einer Ikone von internationaler Strahlkraft entwickelt«, urteilte die Jury des Deutschen Landschaftsarchitektur-Preises 2023, die dem Park eine »Auszeichnung Reifeprüfung« zuerkannte. Völlig zu Recht besteht für das Gartendenkmal »Landschaftspark Duisburg-Nord einschließlich einbezogener Industrierelikte und Infrastruktur« seit September 2023 ein vorläufiger Schutzstatus gemäß § 4 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz NRW; ein Großteil der Hochbauten des ehemaligen Hüttenwerks ist sogar bereits seit 2000 denkmalgeschützt. Und dennoch sind Teile des Landschaftsparks durch ein laufendes Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Autobahn A59 (und in der Folge auch des Autobahnkreuzes Duisburg-Nord und der A42) hochgradig gefährdet.

Freilich, die A59 ist schon etwas älter als der Landschaftspark: Sie wurde in den 60er Jahren als vierspurige Stadtautobahn errichtet. Ihr bereits seit 2012 geplanter sechsstreifiger Ausbau, im Zuge dessen 70 Ingenieurbauwerke, Entwässerungsbauwerke und Lärmschutzwände hergestellt werden sollen, ist wohl unvermeidbar, um an diesem hoch belasteten automobilen Nadelöhr in Zukunft einen Verkehrskollaps zu vermeiden. Doch gerade im Bereich des Landschaftsparks käme es auf eine sensible, die unbestrittenen Freiraumqualitäten möglichst wenig beeinträchtigende Planung an. Folgerichtig hatte die für die Ausbauplanung zuständige Autobahn GmbH des Bundes vor ein paar Jahren das Büro Latz + Partner konsultiert, jedoch wurden dessen Vorschläge, die eine möglichst geringe gestalterische und Flächen-Beeinträchtigung des Parks zum Ziel hatten, wohl aus Kostengründen nicht berücksichtigt.

Im Zuge des laufenden Planfeststellungsverfahrens veröffentlichte die Autobahn GmbH im August erstmals ihre Planungen (Einsprüche dagegen konnten nur bis Anfang Oktober eingereicht werden). Sie lassen das Schlimmste befürchten: So sollen die Fahrbahnen größtenteils nicht durch Stützwände, sondern durch breite Böschungen abgefangen werden, wodurch viele Hektar Parkfläche verschwinden würden – ebenso wie durch eingezäunte Retentionsbecken, die genauso im Autobahnkreuz oder auf angrenzenden Gewerbebrachen untergebracht werden könnten. Die sogenannte Gleisharfe, eine rund
30 Meter breite Haupterschließungstrasse des Parks über der A59, soll auf zwei schmale Brücken reduziert werden. Und die wertvollen Industrieboden-Substrate, die etwa »einfamilienhausgroßen Pumpenbauwerken« (Tilman Latz) oder großflächigen Baustelleneinrichtungen weichen müssten, sollen durch einfache ökologische Ausgleichsmaßnahmen (an anderem Ort) »ersetzt« werden, statt sie zu sichern und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder im Park einzufügen.

Das Fernstraßen-Bundesamt, das über den Fortgang des Planfeststellungsverfahrens entscheiden wird, wäre gut beraten, die zahlreichen und detaillierten Einwendungen sowohl des Büros Latz + Partner (das sein Urheberrecht geltend macht) als auch der Denkmalpfleger und der Parkbetreiberin Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH ernst zu nehmen und die Planungen im Bereich des Landschaftsparks umfangreich überarbeiten zu lassen. Dazu kommt, dass die Stadt Duisburg, die sich wegen der unmittelbar an die A59 angrenzenden Wohngebiete abschnittsweise einen Ausbau in Tunnel- oder Troglage wünscht, bereits jetzt einen Antrag auf Ablehnung des (laufenden) Planfeststellungsbeschlusses erwägt. Bei sehr umfangreichen Planänderungen, an denen angesichts der gewichtigen Einwendungen kein Weg vorbeiführen dürfte, müsste ein neues Anhörungsverfahren gestartet werden. Daher wäre es höchste Zeit, dass die Autobahn GmbH mit den genannten Akteuren schnellstmöglich einen Konsens anstrebt.

Oliver G. Hamm, ehemaliger Redakteur und Chefredakteur diverser Fachzeitschriften, ist seit 2007 freier Autor in Berlin

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