Die Bayerische Architektenkammer hat im Februar den »Gute Vergabe Fonds« eingerichtet. Daraus sollen Mitglieder unterstützt werden, die vor Vergabekammern Nachprüfungsverfahren führen. Für den Zuschuss bewerben können sich Kollegen, deren Verfahren »grundsätzliche Bedeutung für den gesamten Berufsstand« haben, was für mehr Rechtssicherheit sorgen soll, so die Geschäftsordnung für den Fonds. Pro Jahr werden Einzelbeträge bis 20 000 Euro bezuschusst; das können die Vergabekammergebühr, Rechtsanwaltskosten oder Kosten der Gegenseite sein. ~dr
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