Nach der Entscheidung des EuGH im vergangenen Sommer, das die verbindlichen Honorar-Mindestsätze der HOAI als nach europäischem Recht unzulässig beurteilt hat, hat die Bundesarchitektenkammer grafische Elemente entwickeln lassen, die sich jedes Mitglied von der Kammerseite herunterladen, als »Störer« in seine Korrespondenz einbinden oder z. B. auf seiner Website platzieren kann. Damit ist stets die Forderung präsent, auskömmliche Honorare auszuhandeln und zu unterstützen und den Wert von Planungsleistungen auch nach dem EuGH-Urteil angemessen zu vergüten. Die Buttons gibt es in Quadrat-, Kreis- und Balkenform in Blau, Rot, Gelb und Grün. ~dr
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Gegen Honorardumping
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