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Beschränkte Haftung

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Beschränkte Haftung

Im Juli hat die Bundesregierung eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, die Partnerschaften aus Freiberuflern eine Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung ermöglicht. Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) wird zunächst bei Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten umgesetzt, für Architekten und Ingenieure fehlt noch die entsprechende Ergänzung ihrer Berufsordnung durch die Bundesländer. Dafür müssen nun die Kammern aktiv werden. Bereits bestehende Partnerschaften können dann ihren Gesellschaftsvertrag anpassen und die Änderung beim Partnerschaftsregister anmelden. Gesetzliche Voraussetzung für die Umwandlung ist eine Sonderhaftpflichtversicherung. ~dr

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