Trittschall ist besonders im Mehrgeschoss-Wohnbau ein verbreitetes Problem. Dabei spielen nicht nur Bodenaufbauten im Innenbereich eine Rolle, sondern auch Aufbauten auf Dachterrassen und Balkonen. Jetzt sind erstmals verbindliche Schallschutzwerte für den gesamten Außenbereich in die Landesbauordnungen aufgenommen worden. Diese gelten auch für Balkone und Einfamilienhäuser. Vor dem Hintergrund der DIN 4109-1:2018-1 und ihrer Umsetzung in den landesspezifischen Verwaltungsvorschriften und Technischen Baubestimmungen hat der Schallschutz weiter an Bedeutung gewonnen. In Mehrfamilienhäusern darf der bewertete Norm-Trittschallpegel in Räumen unter Dachterrassen höchstens 50 dB betragen, in an Balkone angrenzenden Aufenthaltsräumen 58 dB. Gutjahr lässt schon seit vielen Jahren schalltechnische Untersuchungen an unterschiedlichen Belagsaufbauten für Dachterrassen und Balkone in Anlehnung an DIN EN ISO 10140-12 durchführen. Neben den klassischen Flächendrainagen waren auch das Trocken-Stelzlager »TerraMaxx TSL«, das Alu-Rahmensystem »TerraMaxx RS« und das Drain-Stelzlager »TerraMaxx DS« auf dem Prüfstand. Das Ergebnis: Systemaufbauten mit Gutjahr-Produkten können den Trittschall auf Balkonen und Dachterrassen um bis zu 33 dB reduzieren. So werden nicht nur die Mindeststandards des Schallschutzes eingehalten, sondern auch die erhöhten Anforderungen. ~Eva Berggötz
GUTJAHR Systemtechnik GmbH
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