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Das Urteil in Köln ist gefällt

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Das Urteil in Köln ist gefällt

Einmal acht Monate auf Bewährung und dreimal Freispruch – viele wird dieses Ergebnis des Strafprozesses um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs nicht zufriedenstellen, manche auch empören. Doch betonte der Vorsitzende Richter Michael Greve laut Kölner Stadtanzeiger, das könne nicht der Maßstab für die Entscheidung sein. Zweifelsfrei stehe fest, dass beim Bau einer Außenmauer 3 m vom Stadtarchiv entfernt gepfuscht worden sei. Der angeklagte Bauüberwacher der KVB habe nicht »nach den Regeln der Baukunst« gearbeitet, womit der Einsturz hätte verhindert werden können. Eine weitere Bauüberwacherin der KVB und zwei Mitarbeiter von Baufirmen wurden freigesprochen, denn deren unzweifelhafte Pflichtverletzungen seien nicht ursächlich gewesen.

Ein härteres Urteil war kaum zu erwarten, hatte doch die Staatsanwaltschaft bereits dreimal auf Freispruch und einmal auf ein Jahr auf Bewährung plädiert. Eine Sprecherin der KVB äußerte Unverständnis darüber, warum ein Bauüberwacher angeklagt worden sei, zwei Bauleiter aber nicht.

Die städtischen Verkehrsbetriebe KVB wollen nun gemeinsam mit der Stadt Köln die Baufirmen in einem Zivilprozess auf Schadensersatz verklagen. Gegenwärtig betrage der Schaden 1,3 Mrd. Euro. Die Arge Nord-Süd-Stadtbahn stellt sich auf den Standpunkt, die Einsturzursache sei nach wie vor nicht geklärt. Das heißt: weitere Gutachten, weiteres Warten für die Öffentlichkeit. Da der KVB eine Mitschuld an dem Unglück zugewiesen wurde, könnten Stadt und KVB außerdem auf einem Teil der Schadenssumme sitzenbleiben – und damit letztlich die Steuerzahler. ~dr

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