Allgemein ist der erste Rettungsweg das Treppenhaus, der zweite das Fenster. Beide Möglichkeiten entfallen aber für Menschen, die aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung in Senioren- oder Behindertenwohn- anlagen leben. Krankenhausartig reihen sich so in vielen, meist älteren Heimen die Einzelzimmer links wie rechts entlang eines langen Sicherheitsflurs. Die immer mehr aufkommenden Gruppenkonzepte hingegen, die eine Isolation der Menschen in Seniorenwohnheimen verhindern sollen, setzen eine neue Grundrissaufteilung voraus – einzelne Bereiche mit einem Gemeinschaftsraum, um den sich die Privatzimmer verteilen –, die dabei nur brandschutztechnisch anders durchdacht werden müssen als bislang. Hierfür wurde nun ein Brandschutzkonzept aufbereitet, dass den Bauaufsichtsbehörden als Arbeitshilfe für die Genehmigung von Alten- oder Behindertenwohnungen dient. Zwar liefert es keine besonderen Neuerungen, stellt aber alle wichtigen Brandschutzanforderungen zusammen, die überhaupt erst in ihrem Zusammenwirken und der exakten Ausführung ein gelungenes Brandschutzkonzept darstellen. cf
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