Heizen und Lüften Egal ob in der Stadt oder eben doch auf der grünen Wiese: Vielen Bauherren, Käufern oder Mietern von Wohnungen zeigt sich die Bedeutung von Bauweise, Dämmung, Lüftungssystem oder Anlagentechnik erst mit der Heizabrechung; Diskussionen um mangelndes Heizen und Lüften enden oft sogar vor Gericht. So wurden in den letzten Jahren zahlreiche Urteile zu Streitfällen wegen Schimmelbildung erlassen, teils mit einem erstaunlichem Aspekt: Werden Wohnungen saniert, etwa durch den Einbau neuer dichterer Fenster, muss der Eigentümer den Mieter über die bauphysikalischen Veränderungen und die Notwendigkeit des häufigeren Luftwechsels informieren. Wenn diese »Aufklärung« nicht stattfindet (und der Mieter nicht selbstständig beziehungsweise unaufgefordert öfter als bis dahin gewohnt zu lüften vermag) und Feuchteschäden folgen, kann der Vermieter vollständig dafür haften – so bereits im Jahr 2000 ein Urteil des Landesgerichts Gießen. Auf die Problematik des Luftwechselns reagiert die Marktindustrie teilweise recht unterschiedlich, etwa mit (fugendichten) Fenstern mit Zwangslüftung oder gar Häusern mit fest eingebauter Verglasung und komplett machineller Lüftung. Doch die Vorbehalte gegenüber mechanischer und der Wunsch nach natürlicher Lüftung sind verständlich, und so ist das »richtige« Dämmen, Lüften und Heizen, auch durch den anstehenden »Energiepass« und die erwartete Heizenergieeinsparung der EnEV, aktueller denn je. cf
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