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Seit November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG 2020. Mit dem U-Wert von 0,24 W/m2K sind die Anforderungen an die wärmeschutztechnische Sanierung von Dächern leicht lösbar. Diese erfüllt bereits eine 100 mm dicke Polyurethan-Dämmung mit »Puren Perfect«. Beim Einsatz einer Aufsparrendämmung werden die Luftdichtheitsebene und die Dämmung über den Sparren angeordnet. Ist im Altbau eine solide Zwischensparrendämmung vorhanden, kann diese in die Wärmeschutzberechnung einbezogen werden. Liegt etwa eine funktionstüchtige 80 mm dicke Mineralwolle-Zwischensparrendämmung in den Gefachen der Dachkonstruktion, genügt bereits eine 60 mm dicke PU-Aufsparrendämmung, um den geforderten U-Wert von 0,24 W/m2K zu erreichen. Um die KfW-Förderung zu erhalten, reicht eine 60 mm dicke PU-Dämmung »Puren Ökonomic« aus. Dazu muss man seine Steildachkonstruktion mit einem U-Wert von max. 0,14 W/m²K errichten – dann gibt es 20 % Förderung für die Baumaßnahme. Diese Dämmleistung erreicht beispielsweise bereits ein 160 mm dickes PU-Aufsparrendämmsystem »Puren Perfect« .
~Gabriele Benitz
Puren
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