Auf Grundlage der DIN 18040 sind bauliche Anlagen so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderung nutzbar sind. So definiert die Norm u. a., dass untere Türanschläge und Schwellen nicht zulässig sind. Sie dürfen nur dann eingebaut werden, wenn sie sich technisch nicht vermeiden lassen, und dürfen dann nicht höher als 2 cm sein. In der Tat waren bei Balkon- und Haustüren lange Zeit exakt diese 2 cm technisch nicht vermeidbar. Inzwischen haben einige Hersteller die Zeichen der Zeit erkannt und entsprechende Systeme entwickelt. Grundmeier hat mit »COMBI PLAN« ein Türschwellensystem auf den Markt gebracht, das ohne unteren Anschlag oder Erhöhung im Bereich der Türöffnung auskommt. Im Vergleich zu einer herkömmlichen Tür sind nur wenige zusätzliche Elemente erforderlich. Feuchtigkeit wird über eine vorgelagerte Dränagerinne abgeleitet. ~ag
Grundmeier
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