1 Monat GRATIS testen, danach für nur 6,90€/Monat!
Startseite » News »

Solarpflicht für bestehende Gebäude ab 1. Januar 2023

In Baden-Württemberg tritt am 1. Januar 2023 das Gesetz in Kraft
Solarpflicht für bestehende Gebäude

Solarpflicht für bestehende Gebäude
Bild: www.clevergie.ch

Das Gesetz zur Solarpflicht greift bei allen grundlegenden Dachsanierungen und gilt in Baden-Württemberg ab dem 1. Januar 2023. 60 Prozent der Dachfläche müssen mit einer Anlage bestückt werden.

Das Land Baden-Württemberg weitet die Solarpflicht auf den Gebäudebestand aus. Ab 1. Januar 2023 müssen bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude bei einer grundlegenden Dachsanierung mit einer Photovoltaikanlage versehen werden. Damit tritt nach der Anforderung für neue Nichtwohngebäude, überdachte Parkplätze und Wohngebäude die letzte Stufe der Solarpflicht des Landes in Kraft. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Wer ab 2023 sein Dach saniert, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Zur Erfüllung des Gesetzes kann auch eine solarthermische Anlage errichtet werden. Im Südwesten gibt es pro Jahr rund 50.000 grundlegende Dachsanierungen. Die Zahl neuer Solaranlagen wird daher vermutlich deutlich zunehmen – sofern Industrie und Handwerk die nötigen Kapazitäten bereitstellen können.

Zwar muss gemäß der neuen Pflicht nur gut die Hälfte des Daches mit Photovoltaikmodulen belegt werden, doch auch eine größere Solaranlage kann sinnvoll sein: gerade für all diejenigen, die bereits eine Wärmepumpe betreiben und E-Autos nutzen oder entsprechende Anschaffungen planen. Zudem sinken bei größeren Anlagen die relativen Kosten. Darüber hinaus ist mehr Solarstrom vom eigenen Dach gut für das Klima und trägt zum dringend benötigten, höheren Ökostromanteil bei.

Was ist eine grundlegende Dachsanierung?

Eine grundlegende Dachsanierung liegt dann vor, wenn die Eindeckung eines Daches mit Ziegeln oder die Abdichtung eines Flachdaches vollständig erneuert wird. Ausgenommen sind Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden wie zum Beispiel Sturmschäden oder kleinflächige Reparaturen.

Neutrale Informationen rund um die Solarpflicht gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de. (Bild: Alexas_Fotos auf Unsplash)

Das Potenzial der Solarpflicht ist hoch. Jährlich gibt es im Südwesten laut Umweltministerium rund 11.000 Wohnungsneubauten, bei denen die Solarpflicht zum Tragen kommt. Pro Jahr werden zudem rund 3.500 neue Nichtwohngebäude errichtet – bei im Schnitt deutlich größeren Dachflächen. Die Zahlen bei Dachsanierungen sind noch höher. Jährlich werden knapp 40.000 grundlegende Dachsanierungen von Wohngebäuden vorgenommen und rund 10.000 von Nichtwohngebäuden. Zum Vergleich: 2021 wurden insgesamt knapp 40.000 Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg errichtet, die meisten auf Dächern. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Solaranlagen im Südwesten deutlich erhöhen wird, da auch viele Dächer ohne vorherige Dachsanierung zur Eigenstromnutzung belegt werden.

Wann greift die Solarpflicht?

Die Pflicht greift, wenn eine zur Solarnutzung geeignete Dach- oder Stellplatzfläche vorhanden ist. Dies ist bei den meisten Häusern der Fall. Als solargeeignet gelten Dachflächen, die ausreichend von der Sonne beschienen werden. Damit sind unverschattete oder nur geringfügig verschattete Dachflächen gemeint, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Zudem muss zumindest eine ihrer Einzeldachflächen eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern aufweisen. Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, werden als nicht geeignet eingestuft. Für eine Solarnutzung generell als ungeeignet gelten Gebäude mit einer Raumnutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern. Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht per se von der Solarpflicht ausgenommen. Dies wird im Einzelfall geprüft.

Ein Beispiel zeigt, was die Solarpflicht konkret bedeutet. Ein freistehendes Einfamilienhaus verfügt etwa über rund 80 Quadratmeter Dachfläche. Um die Pflicht zu erfüllen, sind knapp 50 Quadratmeter des Dachs zu belegen. Das ergibt eine installierte Leistung der Solaranlage von rund zehn Kilowatt. Eine Photovoltaikanlage kostet derzeit pro Kilowatt Leistung rund 1.400 bis 1.600 Euro, die gesamte Beispielanlage also rund 15.000 Euro. Mit ihr können je nach Ausrichtung der Anlage rund 10.000 Kilowattstunden Strom im Jahr erzeugt werden, rund dreimal so viel, wie ein Durchschnittshaushalt ohne E-Auto und Wärmepumpe verbraucht.

Wie kann das Gesetz auch erfüllt werden?

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können die Anlagen statt aufs Hausdach auch in unmittelbarer räumlicher Umgebung aufbauen, beispielsweise auf dem Carport vor dem Haus oder im Garten. Die Verpachtung der Dachfläche an Dritte, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben, ist ebenfalls möglich. Eine weitere Option ist eine solarthermische Anlage, die das Brauchwasser erwärmt oder die Heizung unterstützt.

Die Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg im Überblick

− Seit 1. Januar 2022: Neubau von Nichtwohngebäuden, Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen
− Seit 1. Mai 2022: Neubau von Wohngebäuden
− Ab 1. Januar 2023: bei grundlegender Dachsanierung – Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Die Details sind in der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg geregelt.

Kurzvideo zur Solarpflicht

Ein kurzer Erklärfilm des Umweltministeriums zeigt, warum die Photovoltaikpflicht eingeführt wurde, was sie genau bedeutet und wen sie betrifft:

www.youtube.com/watch?v=z-iIoWkIHMs
www.youtube.com/watch?v=lOirWY0lX48 (mit Untertitel)

Weitere News finden Sie hier


Zukunft Altbau

Zukunft Altbau informiert Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnhäusern und Gebäuden neutral über den Nutzen einer energetischen Sanierung und wirbt dabei für eine qualifizierte und ganzheitliche Gebäudeenergieberatung. Das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm berät gewerkeneutral, fachübergreifend und kostenfrei. Zukunft Altbau hat seinen Sitz in Stuttgart und wird von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg umgesetzt.

www.zukunftaltbau.de

Aktuelles Heft
MeistgelesenNeueste Artikel

Architektur Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Architektur-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum arcguide Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des arcguide Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de