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Nicht klagen

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Widerstandskräfte bei der Wahl von ADR-Verfahren aus Friedrich Glasl: Konfliktmanagement. Diagnose und Behandlung von Konflikten in Organisationen. Haupt, Bern/Stuttgart 1980, S. 235/237

Knapp 100 000 Auseinandersetzungen im Baubereich wurden 2017 vor Gericht verhandelt. Dagegen stehen etwa 2 000 Streitfälle, die in sogenannten ADR-Verfahren (»Alternative Dispute Resolution«) beigelegt wurden. Eigentlich sollten alle Beteiligten an einer solchen Einigung interessiert sein, geht das doch zumeist schneller, ist vertraulicher und rettet oft auch die Geschäftsbeziehung. Warum so wenige diesen Weg wählen, hat das KIT Karlsruhe im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für außergerichtliche Streitbeilegung (DGA-Bau) untersucht. Neben Faktoren wie Unwissenheit und ungenügender Konfliktkompetenz identifizierten die Bearbeiter, Shervin Haghsheno und Ana Schilling Miguel, weitere: etwa das Ansehen einer Person, zu viele Beteiligte, die Rolle von Rechtsberatern und Versicherungen, aber auch Unsicherheit, ob ADR-Verfahren zugelassen sind. Ergänzend schlugen sie fünf Handlungsfelder für eine neue Konfliktkultur vor, von denen die DGA-Bau bereits einige umsetzt, verstärkte Kommunikation und Weiterbildungen etwa. Folgen sollen u. a. neutrale Stellen zur Zertifizierung von Streitlösern. Die Studie kann von der Website der DGA-Bau heruntergeladen werden. ~dr

www.dga-bau.de

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