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Europäische Stadt weiterbauen

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Europäische Stadt weiterbauen

Anfang Mai befassten sich 200 Fachleute auf der 10. »Konferenz zur Schönheit und Lebensfähigkeit der Stadt« in Düsseldorf damit, wie die Baugesetzgebung geändert werden muss, um die Europäische Stadt gemäß der Leipzig-Charta von 2007 zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die »Düsseldorfer Erklärung zum Städtebaurecht« wurde vom Deutschen Institut für Stadtbaukunst initiiert und wird u. a. von der Bundesarchitektenkammer unterstützt. Im Zentrum steht die Forderung, die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) so zu ändern, dass wieder gemischte Stadtquartiere statt nach Nutzung sortierter Areale realisiert werden können. Die BauNVO mit ihren Nutzungskatalogen und Dichte-Obergrenzen verhindere die funktionale Vielfalt, argumentieren die Verfasser, und fordern die Streichung der Kategorien Kleinsiedlungs- und Reinem Wohngebiet, die Öffnung des Allgemeinen Wohngebiets für wohnverträgliches Gewerbe, Produktion und Sportstätten, ebenso die Aufnahme der Wohnnutzung ins Kerngebiet und die Konzentration in Gewerbe- und Industriegebieten auf »tatsächlich grundlegend stadtunverträgliche« Nutzungen. Andererseits soll die Zweiteilung des Lärmrechts in Verkehr und Gewerbe aufgehoben werden. Um die Lebensqualität in der funktional gemischten Stadt zu erhalten, müssten aktive und passive Lärmschutzlösungen auch für gewerbliche Nutzungen und Freizeitlärm zugelassen werden, wird gefordert.

Zu den Vorstellungen von Dichte in der Europäischen Stadt und der BauNVO halten die Verfasser fest, dass GFZ und GRZ stadträumlich ohne Aussagekraft seien und entfallen müssten. In Urbanen Gebieten sei deren Obergrenze zwar angehoben worden, doch in allen anderen Baugebieten nicht. ~dr

www.stadtbaukunst.de/homepage/
konferenz-no-10-4/

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