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Clubs werden Kultur

Änderung des Planungsrechts
Clubs werden Kultur

Clubs werden Kultur
Die Clubkultur in Deutschland soll nun auch per Baugesetzgebung gestärkt werden. Graifk: Bundesstiftung Baukultur

­Musikspielstätten und Clubs in Deutschland sollen gestärkt werden – das fordern die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in einem gemeinsamen Entschließungsantrag. Die Bundesstiftung Baukultur hatte dies bereits im August 2020 in ihrem Positionspapier »Wohnen, Arbeiten und Kultur« gefordert.

Mit dem Entschließungsantrag wird die Bundessregierung aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode Clubs und Musikspielstätten planungsrechtlich als Anlagen für kulturelle Zwecke einzustufen und zudem eine Flexibilisierung der umstrittenen »TA Lärm« mithilfe einer Experimentierklausel vorzunehmen. Das Positionspapier »Wohnen, Arbeiten und Kultur« der Bundesstiftung Baukultur hatte diese Anpassung empfohlen.

Gleichstellung mit Museen, Theatern, Opernhäusern

»Orte der Kultur, ob Theater, Museen, Konzerthäuser oder eben Clubs und soziokulturelle Einrichtungen, sind ein integraler Bestandteil lebendiger Innenstädte und gemischter Quartiere«,  so Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur. »Gerade in Corona-Zeiten spüren wir ihr Fehlen ganz besonders. Daher begrüßen wir die Forderung nach einer planungsrechtlichen Gleichstellung von Clubs mit anderen kulturellen Stätten, die heute im Deutschen Bundesstag beschlossen wurde.« Der Entschließungsantrag sei ein wichtiges Zeichen für den Erhalt und die Entwicklung von Clubs in Stadt und Land und solle zügig von der Bundesregierung umgesetzt werden.

Musikerlebnis

Nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) gelten Clubs und Musikspielstätten planungsrechtlich bisher als Vergnügungsstätten – ähnlich wie z.B. Striptease-Lokale, Spielhallen oder Wettbüros – und sind daher nur in sehr begrenztem Maße genehmigungsfähig. Mit dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, Clubs, für die in einem weiten Sinne ein kultureller Bezug nachweisbar ist, als Anlagen für kulturelle Zwecke einzustufen. Damit würde eine Gleichsetzung von Clubs mit beispielweise Museen, Theatern oder Opernhäusern erfolgen.

Dem Entschließungsantrag stimmten am vergangenen Dienstag mit Ausnahme der AFD-Fraktion alle im Bundestag vertretenen Parteien zu.

Positionspapier mit drei Handlungsempfehlungen

Das Positionspapier »Wohnen, Arbeiten und Kultur« hat die Bundesstiftung Baukultur gemeinsam mit dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), dem Bundesverband Soziokultur e.V. und der LiveMusikKommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. verabschiedet. Die Initiatoren formulieren darin drei Handlungsempfehlungen:

  • Einstufung von Clubs als kulturelle Anlagen: Livemusik-Spielstätten, für die ein kultureller Bezug nachweisbar ist, sollten in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Anlagen für kulturelle Zwecke eingestuft werden. Aktuell wird nicht zwischen Musikclubs und Diskotheken unterschieden: Musikclubs werden allgemein als Vergnügungsstätten eingestuft und gelten als Gewerbebetrieb, bei dem die kommerzielle Unterhaltung im Vordergrund steht.
  • Kulturentwicklungsplanung: Bei der Planung und Entwicklung von neuen Stadtteilen und Quartieren sollten Kommunen immer auch die Eignung für kreative Nutzungen im Allgemeinen und die Ansiedelung neuer Musikspielstätten im Speziellen prüfen. Kultur sollte integraler Bestandteil von Stadtentwicklungskonzepten sein.
  • Schallimmissionen: Aktuell wird die Schallbelastung bei bebauten Flächen vor dem geöffneten Fenster des zu schützenden Gebäudes gemessen. Die Verfasser des Positionspapiers fordern, dass stattdessen für Nachtzeiten maximale Innenschallpegel für Schlafräume festgelegt werden, um auch passive Schallschutzmaßnahmen wie das erprobte »Hamburger Fenster« zu ermöglichen.

Wie Städte bereits heute mit den Herausforderungen der Clubkultur umgehen, zeigt das Papier anhand von fünf Best-Practice-Beispielen.

Das Positionspapier »Wohnen, Arbeiten und Kultur« (PDF) finden Sie hier zum Download.

Jazz-Club BIX

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