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Bundesstiftung Bauakademie schreibt Direktorenposition neu aus

Stiftungsrat setzt neue Findungskommission ein
Bundesstiftung Bauakademie schreibt Direktorenposition neu aus

Bundesstiftung Bauakademie schreibt Direktorenposition neu aus
Bauakademie Berlin, Bildmontage: Felix Torkar

Das schlägt ein!
Die ganze Angelegenheit wird tatsächlich komplett neu aufgerollt.

Wir haben zwar noch nicht so recht verstanden, wozu es in Berlin eine »Bauakademie« braucht. Die treibenden Kräfte hinter dieser Idee haben nun aber offenbar verstanden, dass die Ergründung dieser Frage nicht als staatstragende Aufgabe mal eben von einem schattenhaft agierenden Gremium an eine zwielichtig mit diesem Gremium verbandelte, ausgesprochen fachfremde Person (mit zweifelhaften Qualifikationen und dazu mit einer ausgeprägten Liebe zur juristischen Auseinandersetzung) widerspruchslos vergeben werden kann.

Der Stiftungsrat der Bundesstiftung Bauakademie teilt seinen Beschluss mit, die Position der Gründungsdirektorin/des Gründungsdirektors neu auszuschreiben und eine neue Findungskommission bereits eingesetzt zu haben.
Fürderhin ist zu lesen:
»In der Kommission sind sowohl Repräsentanten des Stiftungsrates vertreten, als auch Repräsentantinnen/Repräsentanten, die die unterschiedlichen Themenfelder der Bauakademie wiederspiegeln. Dazu zählen Vertreter aus den Bereichen Architektur, Bauwirtschaft, Ingenieurwesen, Wissenschaft, Handwerk und Bildung.
Die Stiftungsratsvorsitzende, Staatsekretärin Anne Katrin Bohle, und die in der Sitzung anwesenden Vertretungen des Bundesministeriums der Finanzen, des Auswärtige Amtes, des Landes Berlin, sowie die teilnehmenden Mitglieder des Deutschen Bundestages haben sich einvernehmlich dafür ausgesprochen, das alte Ausschreibungsverfahren aufzuheben.
Grund ist ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2020. [1]
Der kaufmännisch-strukturelle und personelle Aufbau der Bundesstiftung Bauakademie hat zum 1. Juni 2020 begonnen. Die stellvertretende Direktorin Julia Rust nimmt die Aufgaben der kaufmännischen Leitung als eigenständigen Verantwortungsbereich innerhalb des Kollegialvorstandes wahr. Sie vertritt die Stiftung bis zur Bestellung der Direktorin/des Direktors insgesamt.«


Lesen Sie,

  • wie die vorangegangene Personalentscheidung einzuordnen ist,
  • welche Früchte das fehlgelenkte Prozedere trug und
  • welcher Bärendienst damit der Umsetzung einer Berliner Bauakademie erwiesen wurde:

 


[1] Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg führte aus, es handele sich bei der zu besetzenden Stelle (obwohl die Bundesstiftung Bauakademie eine privatrechtliche Stiftung ist) um ein öffentliches Amt im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG. Denn aufgrund der vorgesehenen Finanzierung durch jährliche Zuschüsse des Bundes, v.a. aber durch die überwiegende Besetzung des Stiftungsrats mit Vertretern von Bundesministerien und mit Bundestagsabgeordneten gälten die Aktivitäten der Stiftung als grundrechtsgebundenes staatliches Handeln im Sinne von Art. 1 Abs. 3 GG.
Pressemitteilung des LArbG Berlin Nr. 18/2020 v. 15.06.2020 »


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