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Nordwind gegen Denkmale

Diskurs
Nordwind gegen Denkmale

Mit dem Versuch, den Denkmalschutz auf die Größe eines Feigenblatts zusammen- zuschrumpfen, eifert das Land Schleswig-Holstein dem

~Jürgen Tietz

letztjährigen Vorstoß des Freistaats Sachsen nach. Zwar verschwand der sächsische Entwurf aufgrund der kollektiven Empörung aus Kunst- und Kulturwissenschaft schnell in der Referentenschublade. Doch der politische Wunsch, die Denkmalpflege zu stutzen, greift weiter um sich. So hat die regierende CDU-FDP-Koalition in Schleswig-Holstein rechtzeitig vor den nächsten Wahlen 2012 in erster Lesung ein neues Denkmalschutzgesetz auf den Weg gebracht, das die Axt an die Wurzeln des Denkmalschutzes legt.
Worum geht es? Im Kern – wie schon in Sachsen – um eine Entmachtung des Landesdenkmalamts zugunsten der unteren Denkmalschutzbehörden. Fraglich erscheint, ob dort die denkmalpflegerische Fachkompetenz wirklich vorhanden ist. Zudem kann sich eine weisungsgebundene untere Denkmalschutzbehörde im Streitfall kaum dem Votum »ihres« Landrats entziehen. Das Ergebnis wäre Denkmalpflege nach Gutsherrenart.
Für die Bauten, die nach 1950 errichtet wurden, gilt gar eine gesonderte Regelung, sodass der Denkmalschutz für Bauten der Nachkriegsmoderne in Schleswig-Holstein künftig wohl gleich ganz infrage gestellt wird. Die Begründung des Gesetzestextes für diese Maßnahme entlarvt allerdings die wahre Intention des neuen Gesetzes: »… weil gerade die Bauten der unmittelbaren Nachkriegszeit oft mit knappen oder unzureichenden Baumaterialien errichtet worden sind«, wiesen diese »gravierende Mängel, besonders an Wohnobjekten« auf, die »jedoch aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht behoben werden konnten. Zum anderen gab es in der Vergangenheit auch bei öffentlichen Bauten immer wieder Schwierigkeiten der Betroffenen, praktischen Bedürfnissen der Eigentümerinnen und Eigentümer und den Anforderungen des Denkmalschutzes gleichermaßen gerecht zu werden.« Das ansonsten entmachtete Landesdenkmalamt bekommt hier auf einmal den schwarzen »Entscheidungs-Peter« zugeschoben und muss Postion beziehen. Hier kommt es zum Kotau vor den Wohnungsbaugesellschaften. Und auch die Debatte klingt darin nach, mit der sich die Leitung der Kieler Christian-Albrechts-Universität unverhältnismäßig trotzig gegen den Denkmalschutz für ihren bemerkenswerten Uni-Campus aus den 60er Jahren stemmt.
Was macht es angesichts dieser Demontage der Kulturdenkmale noch aus, dass auch der Umgebungsschutz auf ein Mindestmaß beschränkt werden soll, nämlich auf die »Errichtung von Anlagen in der unmittelbaren Umgebung wesentlicher Sichtachsen und weiterer wertbestimmender Merkmale eines eingetragenen Kulturdenkmals«. Schwammiger geht es nicht. So erweist sich das Gesetz als Freibrief für den Bau von Güllebecken oder riesiger Schweinemastbetriebe in unmittelbarer Nähe historischer Hofanlagen. Das stinkt zum Himmel. Als reinste Klientelpolitik der kleinen gelben Partei in Vorwahlkampfzeiten entpuppt sich die dramatische Schwächung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung von Denkmalen. Stattdessen werden die wirtschaftlichen Belange des Denkmaleigentümers höher gewichtet, getreu dem Motto, mit meinem Denkmal kann ich machen, was ich will. Das freilich ist ein Schlag gegen all jene Denkmalbesitzer, die sich mit viel Geld und noch mehr Engagement für die authentische Bewahrung ihres Kulturdenkmals einsetzen. Denn im neuen Gesetz geht es gar nicht mehr um die Substanz der Denkmale, sondern bestenfalls um deren hübsche Wirkung. Das zeigt sich gerade bei den Eingriffen, die zu genehmigen sind. Die »Belange der Energieeinsparung« und der »energetischen Sanierung/Modernisierung« werden grundsätzlich durchgewunken – entgegen aller aktuellen Diskussionen auf Bundesebene um die Sonderstellung von Denkmalen. Es fällt nicht besonders schwer sich vorzustellen, was eine solche Regelung für eine Landschaft bedeutet, deren Baudenkmale in großer Zahl aus Sichtmauerwerk bestehen. Es ist ein Denkmalbegriff aus dem Baumarkt, dem die christlich-liberale Koalition Vorschub leistet. Das zeigt auch die Genehmigungspflicht der unteren Denkmalschutzbehörden. Denn die müssen alle Maßnahmen am eingetragenen Kulturdenkmal abnicken, die keine »Gefahr für den Denkmalwert« bedeuten. Doch wo beginnt die Gefahr für den Denkmalwert? Beim billigen Kunststofffenster? Bei dem Gesims, das für die Wärmedämmung abgeschlagen wird? Dazu schweigt das Gesetz. Und so werden künftig wohl die Gerichte über Denkmalwerte zu urteilen haben.
Der Druck auf die gerade einmal 7 500 eingetragenen Kulturdenkmale Schleswig-Holsteins steigt immens. Denkmalwürdig wären gewiss doppelt so viele Bauten. Stattdessen fährt das neue Schleswig-Holsteinische Denkmalschutzgesetz einen Frontalangriff auf die Haubarge Eiderstedts, die Gutsanlagen der Holsteinischen Schweiz oder die Hafen- und Industrieanlagen von Husum über Flensburg bis Kiel. Anstatt mit diesem kostbaren Kapital des bettelarmen Bundeslands bei Einheimischen wie bei Touristen zu wuchern, wird es von der christlich-liberalen Landesregierung ohne Not der Verstümmelung preisgegeben. Mit fatalen Folgen, nicht nur für den Norden. Denn es steht zu befürchten, dass dieser kulturlose Nordwind künftig über die ganze Bundesrepublik fegt.
Der Autor studierte Kunstgeschichte und arbeitet als Architekturkritiker und Buchautor in Berlin.
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