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Zum Kommentar des Herrn Wilfried Dechau in der Zeitschrift db deutsche bauzeitung, Heft 3/04, Seite 3, linke Spalte

1. In dem Kommentar des Herrn Wilfried Dechau in der Ausgabe 3 der db deutschen bauzeitung des Jahres 2004, Seite 3, wird behauptet:
»Honi soit … Es geht um den deutschen Pavillon in Aichi, Japan. The winner is: Das Kreativteam Aichele/Lippsmeier. Ja, schon wieder Lippsmeier … Stellen Sie sich das mal vor: Waren für die Expo in Sevilla (1992) und in Lissabon (1998) nicht sogar internationale Architekturwettbewerbe ausgeschrieben worden? Alle Achtung! Das haben weder Egon Eiermann (Brüssel 1958) noch Frei Otto (Montreal 1967) geschafft. Zwei Mal. Und das so kurz hintereinander. Und wie war das mit der Expo in Hannover? Ach nein, da hat jemand anderes den Auftrag abgeräumt, ohne jemals am Wettbewerb teilgenommen zu haben. Ach ja, auch Lippsmeier hat damals bauen dürfen, ohne sich den Mühen eines Wettbewerbs unterzogen zu haben.«
Wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, ich, Ulrich Lippsmeier, hätte für die Expo in Sevilla gebaut, ohne hierfür an einem Wettbewerb teilgenommen zu haben, ist dieser Eindruck falsch. Richtig ist, dass ich für die Expo in Sevilla 1992 keinen einzigen Auftrag erhalten hatte.
Wenn durch den Beitrag der Eindruck erweckt wird, ich hätte die deutsche Beteiligung für die Expo in Lissabon 1998 gebaut, ohne an einem Wettbewerb teilgenommen zu haben, so ist dieser Eindruck falsch. Richtig ist vielmehr, dass ich an dem entsprechenden Wettbewerb teilgenommen und diesen auch gewonnen habe.
Wenn durch den Beitrag der Eindruck erweckt wird, ich hätte anlässlich der Expo in Hannover den Auftrag für die Planungsleistungen des deutschen Pavillons, für die ein Wettbewerb stattgefunden hat, erhalten, ist dies falsch. Richtig ist vielmehr, dass ich den Expo-Pavillon in Hannover weder geplant noch gebaut habe.
2. In dem gleichen Beitrag wird behauptet, die db deutsche bauzeitung hätte weiterhin schreiben dürfen, dass ich »die Preisträger des Architektenwettbewerbs Expo Sevilla 92 ausgebotet habe.«
Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist, dass Herr Dechau, Herr Conradi und der Verlag der db deutsche bauzeitung über diese Behauptung eine Unterlassungserklärung mit Konventionalstrafeversprechen abgegeben haben.
Ulrich Lippsmeier, 5.3.2004
Anmerkung der Redaktion
Zu dem vom Bundeswirtschaftsministerium organisierten Ideenauswahlverfahren für die Gestaltung des deutschen Beitrages auf der Weltausstellung 1998 in Lissabon führte das Landgericht München I in einem rechtskräftigen Urteil vom 3.7.1997 aus:
»Die Behauptung, die Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens GRW 1977 sei nicht eingehalten worden, ist nach Auffassung der Kammer zutreffend und daher nicht zu beanstanden.
Die Kammer ist der Meinung, dass die Richtlinien anwendbar sind. Gemäß 2.1.6 sind die Richtlinien bei Wettbewerben, die sich auf die Innenraumplanung einschließlich Ausstattung beziehen, einzuhalten. Gemäß 2.2.1.2 fallen Ideenwettbewerbe darunter. Bei dem streitgegenständlichen Wettbewerb, der vom Bundesministerium für Wirtschaft initiiert wurde, handelte es sich um einen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des deutschen Pavillons. Dabei hätten die Richtlinien eingehalten werden müssen. Dies ist jedoch nicht erfolgt, was unstreitig ist. Entgegen der dortigen Vorgabe ist keine ordentliche Ausschreibung erfolgt. Die Richtlinien sehen entweder einen offenen oder einen beschränkten Wettbewerb vor, nicht jedoch wie durchgeführt eine Kombination dieser beiden Möglichkeiten. Darüber hinaus wurden die Arbeiten nicht ausgestellt, wie in den Richtlinien vorgesehen.
Das Büro Lippsmeier hat sich an dem Wettbewerb beteiligt, obwohl die Richtlinien für den Wettbewerb nicht eingehalten wurden.«
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