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»Abriss-Erlass«

Fragwürdiger »Gebäudeeffizienzerlass«
»Abriss-Erlass«

»Abriss-Erlass«
Ist der »Gebäudeeffizienzerlass« eigentlich ein »Abriss-Erlass«? Bild: Lukas Bast/stock.adobe.com

Im Rahmen des sogenannten Klimakabinetts wird ein Erlass vorbereitet, der zum massenweisen Abriss von intakten Gebäuden und deren Ersatz durch banale Neubauten führen kann – eben ein »Abriss-Erlass«, auch wenn er nicht so heißt, sondern »Gebäudeeffizienzerlass«. Dieser Erlass wird bindend sein für die Behandlung von Gebäuden der Öffentlichen Hand auf Bundes- und wohl auch Länderebene. Der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA betitelt ihn als Abriss-Erlass, da er isoliert auf Dämmwerte der Fassaden und den Energieverbrauch der Gebäude abzielt, nicht aber eine ganzheitliche Betrachtung eines Bauwerks über seine Nutzungsdauer mit einbezieht. Insbesondere bleibt die graue Energie, die im Bestand steckt, ebenso unberücksichtigt wie die Möglichkeit, schwächere Energieeffizienz-Werte von Bestandsgebäuden durch andere Bauten oder Bauteile zu kompensieren. Dass es bei Gültigkeit des Erlasses unweigerlich zu Abrissen intakter Substanz kommen wird, haben verschiedene Fachleute und Gruppen laut des BDA bestätigt. Mit einem offenen Brief, mit der Aufforderung, den in Vorbereitung befindlichen Gebäudeeffizienzerlass zu einem Bewertungs- und Planungsansatz umzugestalten, der auf dem Prinzip der Ganzheitlichkeit beruht, haben sich AFF, BDA, DGNB und die DUH an den Kabinettsausschuss Klimaschutz gewandt. Es wäre wünschenswert, dass sie Gehör finden. ~red

Den offenen Brief finden Sie auf der db-Website

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