1 Monat GRATIS testen, danach für nur 6,90€/Monat!
Startseite » db-Archiv »

Flexibler »Liniensalat«

Betriebswirtschaftliche und planerische Aspekte im Sporthallenbau
Flexibler »Liniensalat«

Schulsporthalle, Vereinssporthalle, Mehrzweckhalle? Die Anforderungen an Sportstätten sind je nach Nutzung unterschiedlich, ebenso die entsprechend geltenden Richtlinien und planerischen und gestalterischen Mittel. Mit welchen Folgekosten sollte man über die Jahre hinweg rechnen? Wo kann man Kosten sparen und welche Besonderheiten gilt es beim Bau von Sporthallen zu beachten?

Text: Christian Lanzinger

Steht man heute vor der Aufgabe, eine Sporthalle zu planen und zu bauen, wird man schnell feststellen, dass diese Aufgabe deutlich komplexer geworden ist als das noch vor einigen Jahren der Fall war. Nicht nur die ständig sich weiterentwickelnden Trends in der Sportlandschaft, einhergehend mit immer höheren Anforderungen an Flexibilität und Multifunktionalität, sondern auch die äußeren Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Finanzmittelknappheit oder die Forderung nach mehr Energieeffizienz, haben Konsequenzen auf den Sportstättenbau beziehungsweise auf dessen Planung.
Wenngleich man an dieser Stelle nicht alle Aspekte des Planungs- und Entwicklungsprozesses bei einer Sporthalle umfassend darstellen kann, ist eine strukturierte Vorgehensweise im Sinne einer ganzheitlichen Projektentwicklung und -konzeption in enger Abstimmung mit Nutzer und Bauherrn die beste Voraussetzung für ein funktionsfähiges, wirtschaftliches und dauerhaftes Projekt.
Der Reihe nach
Am Anfang steht in der Regel die Frage nach dem geeigneten Standort. Oftmals wird dabei die Nachbarschaft unterschätzt, und es kommt später zu juristischem Ärger, weil die an- und abfahrenden PKWs vor allem in den späten Abendstunden die Bewohner stören. Ein Schallschutz-Vorgutachten, das die Lärmbelastung in Abhängigkeit von den Nutzintervallen und den Uhrzeiten festlegt, kann hier durchaus nützlich sein und die Planer ab- sichern – auch wenn der Bauherr dieses Geld meistens nicht gerne ausgibt.
Steht der Standort fest, schließt sich eine der wichtigsten und auch abstimmungsintensivsten Phasen des Planungsprozesses an – die Bedarfsanalyse. Wie sieht die Nutzungssituation aus, was genau soll in der Halle passieren? Ist es eine reine Vereinssporthalle oder findet auch Schulsport statt? Gibt es eine Vernetzung mit anderen Einrichtungen? Schließlich hängen das Raumprogramm und die geltenden Richtlinien entscheidend von den späteren Nutzern ab. So kann zum Beispiel bei einer Schulsporthalle das Fehlen eines Turnschuhgangs – obwohl dieser heute nicht mehr zeitgemäß ist – in einigen Bundesländern zum Verlust der Fördermittel führen.
Je nach Nutzung ergeben sich auch eine ganze Reihe von Sporthallenvarianten. Ausgehend von etwa fünf Grundtypen wie der Einzelhalle (nutzbare Sportfläche 15 x 27 m, Mindesthöhe 5,50 m), der Zweifach-, Dreifach- und der Geräteturnhalle bis zur in der DIN bezeichneten »Halle für Spiele« (Wettkampfhalle, nutzbare Sportfläche 22 x 44 m, Mindesthöhe 7 m) gibt es für die jeweiligen Hallentypen eine Vielzahl von Varianten. Der Trend geht – vor allem in Großstädten – eindeutig zu mehr Typenvielfalt. Zu den neueren Hallentypen gehört zum Beispiel die Turn- und Mehrzweckhalle (10 x 10 m bis 15 x 15 m, Mindesthöhe 4 m).
Spannend wird es, wenn die Nutzerwünsche so weit gehen, dass die Versammlungsstättenverordnung greift, denn daran knüpfen sich eine Vielzahl juristischer und finanzieller Folgen. Eine Versammlungsstätte stellt erfahrungsgemäß deutlich höhere Anforderungen, zum Beispiel hinsichtlich Fluchtwegen, Türgrößen, Abstandsflächen vom Gebäude oder Brandschutz. Finden also regelmäßig Veranstaltungen statt – das heißt über zehn bis fünfzehn Veranstaltungen pro Jahr mit mehr als zweihundert Personen –, sollten für eine durchschnittliche Sporthalle 30 0000 bis 40 0000 Euro Mehrkosten eingeplant werden. Bei weniger Veranstaltungen hingegen können über Ausnahmeregelungen wie zum Beispiel Brandwachen und dem Aufstellen mobiler WC-Anlagen während der Veranstaltungen die oben genannten Investitionskosten gespart werden.
Wand und Decke
Viel Aufmerksamkeit sollte auch den später in der Halle betriebenen Sportarten geschenkt werden. Finden überwiegend Ballsportarten, vor allem Volleyball, statt, empfiehlt sich eine Hallenhöhe von 7 m. Erreicht die Ballsportart Bundesliganiveau, sind Hallenhöhen von 9 m und bei Länderkampfniveau sogar 11 m erforderlich. Darüber hinaus muss auf die Ballwurf- sicherheit geachtet werden. Nach DIN 18 032–3 müssen beispielsweise die Wände ballwurfsicher und bis 2 m über dem Fußboden ebenflächig, geschlossen, splitterfrei und glatt sein. Beim Prallschutz ist planerisch auch zu berücksichtigen, dass ein Holzprallschutz mit rund 15 bis 25 cm mehr Konstruktionstiefe als ein textiler Prallschutz benötigt. Letzterer wird zwar häufig aus Kostengründen bevorzugt, ist aber weniger robust und langlebig.
Boden
Je mehr Sportarten ausgeübt werden, desto mehr Markierungen müssten auch am Boden vorhanden sein. Um einen unübersichtlichen »Liniensalat« (von mehr als den üblichen, gerade noch einigermaßen übersichtlichen vier oder fünf Linienmarkierungen) zu vermeiden, empfiehlt es sich – zum Beispiel bei Wettkämpfen –, temporäre Klebemarkierungen einzusetzen.
Auch das gesamte Bodensystem muss auf die Sportarten abgestimmt sein. Die Anforderungen an Sporthallenböden sind in DIN 18 032–2 geregelt. Die Bodensysteme unterscheiden sich in ihrem Elastizitätsverhalten und sind entweder flächen-, punkt-, kombi- oder mischelastisch. Der flächenelastische Sportboden hat das breiteste Einsatzspektrum und eignet sich sowohl für Schul- und Leistungssport als auch für Veranstaltungen. Wichtig bei Veranstaltungen ist, dass zum Beispiel die Verkehrslasten mobiler Bühnenaufbauten mit dem Belastungsverhalten des Bodens entsprechend der DIN-Normen abgestimmt sind.
Die DIN 18 032 als »Bibel des Sporthallenbaus ist aber weder Gesetz noch zwingende Vorschrift, sondern nur eine technische Regel und muss entsprechend ausgelegt werden, falls im Einzelfall Widersprüche auftauchen.
Licht
Sollen in einer Sporthalle zum Beispiel Sportarten wie Fechten oder Tischtennis ausgeübt werden, sind gemäß DIN EN 12 193 erhöhte Lichtstärken vorzusehen. Für eine Trainingshalle sind 300 Lux, für eine »normale« Wettkampfhalle 500 Lux und bei Spezialwettkämpfen zum Beispiel 750 Lux gefordert. Bei der Planung ist darauf zu achten, dass die Lichtstärken flexibel und jeweils separat geschaltet werden können, da die Beleuchtung sehr betriebskostenintensiv ist.
Betriebskosten
Die Folgekosten sind heute ein zentrales Thema bei der Planung von Sporthallen. Nach wie vor gibt es sehr wenige Daten zu Betriebskosten von Sporthallen, denn Kosten werden kaum separat erfasst und ausgewertet. Als Faustwerte werden je nach Anlagentyp Werte zwischen 60–80 KWh /m² BGF/a für Energie und etwa 80–100 l/m² BGF/a für Wasser angenommen. Für die Instandhaltung von Gebäude und Gebäudetechnik ist ein Betrag von rund 1,2 bis 1,6 % der Investitionskosten pro Jahr anzusetzen.
Einsparpotenziale ergeben sich oft bei der Optimierung von Nebenräumen, da die Normen hier häufig zu üppig ausgelegt sind. Vor allem wenn es sich um Schulsporthallen handelt, können zum Beispiel Dusch- und Sanitärbereiche reduziert werden, weil die Nutzungsintensität von Duschen durch Schulkinder in der Regel sehr niedrig ist.
Kostenfaktor Energieverbrauch
Obwohl es schon erste Passivhaussporthallen gibt, ist das Thema immer noch neu und wenig untersucht. Aktuelle Eignungstests zeigen, dass der geforderte Wert von 15 kWh/m²a grundsätzlich für Sporthallen erreichbar ist, aber sich der Passivhausstandard, wenn überhaupt, beim derzeitigen Energiepreis- und Zinsniveau nur langfristig rechnet. Bezogen auf eine Zweifeldhalle, die im mittleren Standard etwa 2,3 bis 2,5 Millionen Euro kostet, sind rund 140 000 bis 150 000 Euro beziehungsweise 6 bis 7 % an Mehrinvestitionen erforderlich, in erster Linie für höhere Dämmdicken, Dreifachver- glasung und Lüftungstechnik,. Zu bedenken ist aber, dass die Anforderungen der bereits angekündigten EnEV 2012 mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Passivhausstandard relativ nahe kommen wird. So stellt sich folglich die Frage, ob man nicht bereits heute schon, unabhängig von wirtschaftlichen Überlegungen, diesen Anforderungen vorgreifen sollte.
Hinzu kommt, dass man jetzt noch in den Genuss von Förderprogrammen kommen kann, die über die herkömmlichen Fördermittel, wie zum Beispiel Finanzausgleichsmittel (FAG) für Schulsporthallen in Bundesländern wie Bayern oder Mittel des Bayerischen Landessportverbands (BLSV) bei Vereinssporthallen hinausgehen.
Unabhängig von wirtschaftlichen Aspekten sollten auch die ökologischen Vorteile einer Passivhauskonzeption hervorgehoben werden. Allein die Reduktion der CO2-Emission beträgt bei einer Zweifeldhalle etwa 17 t pro Jahr. Außerdem ist die Luftqualität, die bei herkömmlichen Hallen meist nur über Fensterquerlüftung erreicht wird, wesentlich besser. Behaglichkeit und Komfort in der Sporthalle sind dann das ganze Jahr über auf gleichbleibendem Niveau.
Bei der Planung von Sporthallen kommt es also nicht nur darauf an, das Projekt strukturiert zu entwickeln, sondern auch Nutzer und Bauherrn davon zu überzeugen, ein nachhaltiges und zukunftsorientiertes Gesamtkonzept zu entwickeln, das seiner Zeit voraus ist – und nicht nur auf die sportlichen, sondern auch auf die ökologischen Trends die richtigen Antworten findet. Diese Aspekte spielen auch bei Architektenwettbewerben eine immer größer werdende Rolle. •
Aktuelles Heft
Titelbild db deutsche bauzeitung 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
MeistgelesenNeueste Artikel
2 Saint Gobain Glass
Eclaz
3 Moeding Keramikfassaden GmbH
Alphaton

Architektur Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Architektur-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum arcguide Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des arcguide Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de