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Versteckter Asbest

Diskussionspapier als Grundlage für neue Richtlinien
Versteckter Asbest

Bei der Sanierung von Bauten der Jahre 1960-95 sollten bei jedem Planer die Alarmglocken schrillen: Asbest kann nicht nur in Asbestzementplatten und Brandschutzbekleidungen lauern, sondern auch in bisher eher unverdächtigen Bauprodukten. Für den Umgang damit wird es bald neue Regelungen geben.

Mehr als 20 Jahre nach dem Verbot von Asbestprodukten sind immer noch mehr Gebäude als bisher vermutet mit diesem gefährlichen Baustoff belastet. Denn längst wurden nicht alle Gefahren des Asbests erkannt. Bei Untersuchungen während Sanierungs- und Umbaumaßnahmen mussten oftmals erhöhte Asbestwerte in der Raumluft festgestellt werden. Ausschlaggebend hierfür sind viele der bis 1993 hergestellten Putze, Fliesenkleber und Spachtelmassen, die ebenfalls asbesthaltig waren. Da sie meist hinter Fliesen oder Tapeten verschwanden, hielt sich die bisherige Belastung bei den betroffenen Bauten jedoch in Grenzen. Erst wenn Gebäude saniert, Löcher in die Wand gebohrt, Schlitze für neue Leitungen gezogen oder Fliesen abgeschlagen werden, sind Handwerker bisher unerkannten Asbestbelastungen ausgesetzt.

Die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik hat nun gemeinsam mit dem Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. ein Diskussionspapier veröffentlicht, in dem die Erkundung, Bewertung und Sanierung von asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern in Gebäuden thematisiert wird. Die Gefahr durch diese versteckten Asbestfasern sollte nicht bagatellisiert werden: Jährlich sterben in Deutschland etwa 500 Menschen an den Folgen der Asbestbelastung, mehr als 1300  Menschen erkranken an Asbestose oder Mesotheliom.

Leider lässt sich nicht auf Anhieb erkennen, ob in einem Gebäude solch asbesthaltige Baustoffe verwendet wurden. Lediglich bei Putzen kann manchmal ein genauer Blick ausreichen und man sieht faserartige Strukturen. Damit liegt der Verdacht sehr nah, dass es sich um ein asbesthaltiges Produkt handelt. In einem neuen Richtlinienblatt soll nun geklärt werden, wie in Zukunft die Recherche und Diagnose für Bestandsbauten aussehen muss, um die Gesundheit der Bewohner, Hand- und Heimwerker zu schützen. Der VDI geht mit vorsichtigen Schätzungen davon aus, dass mindestens ein Viertel aller Bestandsbauten, die zwischen 1960 und 1995 errichtet oder tiefgreifend umgebaut wurden, belastet sind. Denn nach dem Herstellungsverbot von 1993 wurden noch Produkte aus Lagerbeständen verbaut. Typische Fundstellen von Asbest sind z. B. Gipskartonwände, Spanplattenwände und -fertigfußböden, Rabitz- und Strohputzwände und -decken sowie Massivbauteile, die Verspachtelungen aufweisen.

Im Diskussionspapier wird vorgeschlagen, dass die Erkundung und Bewertung der Asbestbelastung dann, abhängig vom Vorhaben mit dem Gebäude, durch einen Schadstoffgutachter erfolgen sollte. Die geplante Regelung unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Motivationen für die Erkundung und leitet daraus unterschiedliche Maßnahmen ab: Bei weiterer Nutzung des Gebäudes  ohne Sanierung muss geprüft werden, wie hoch die Raumluftbelastung für die Bewohner ist (Baurecht – Nutzerschutz). Bei Wertermittlung von Gebäuden ist eine Asbestbelastung als Risiko mit zu erfassen (Baurecht, Gefahrstoffrecht, Abfallrecht). Bei umfassenden Sanierungen müssen der Arbeitsschutz und der Nutzerschutz gewährleistet sein. Bei Abbruch schließlich kommt noch der Anwohnerschutz wegen erhöhter Emissionen dazu. Bei jeglicher Bausubstanz, die aus den Jahren vor 1995 stammt, sollte grundsätzlich solange von einem Asbestverdacht ausgegangen werden, bis das Gegenteil belegt ist. Bis dahin müssen, wenn keine Dokumentation über verwendete Materialien vorliegt, gezielte Stichproben genommen und zur Analyse ins Labor gegeben werden.

Das Regelblatt legt dabei fest, wie viele Proben in welchen Verdachtsfällen genommen werden müssen. Die Ergebnisse der Asbestuntersuchung müssen dann, unabhängig vom Befund, in einem Schadstoffkataster dokumentiert werden.

~Petra Bohnenberger

Diskussionspapier als download: www.vdi.de

 

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