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Sockelabdichtung

Schwachstellen
Sockelabdichtung

Der Außenwandsockel ist eine ausgesprochene Schwachstelle in der Gebäudehülle. Die dauerhafte Abdichtung dieses Bauteils wird häufig vernachlässigt. Dies hat Schäden im Sockelbereich, schlimmstenfalls aber großflächige Durchfeuchtungen des gesamten Erdgeschosses zur Folge. Einige neu erschienene Regelwerke sind der Anlass, hier typische Fehlerquellen genauer darzustellen.

The external wall plinth is a decided weak point in the building envelope, where durable waterproofing is often neglected. The result is damage in this area, culminating in widespread dampness troughout the whole ground floor. Newly published regulations are reason for describing in detail sources of defects.
~Rainer Oswald

Die Schadensanfälligkeit des Sockels hat viele Gründe. Zwischen den häufig unterschiedlich konstruierten Wandbauteilen des Kellers und der Fassade muss am Sockel ein Anschluss geschaffen werden, der dauerhaft, dicht und richtig wärmegedämmt ist. Zugleich muss der Übergang zwischen der Fußbodenebene des Erdgeschosses und dem umgebenden Gelände sowohl den Anforderungen der Nutzer als auch den Beanspruchungen durch eventuell auftretendes Oberflächenwasser entsprechen. Schließlich sind formale Belange zu bedenken, da der Sockel ganz wesentlich den Charakter eines Baukörpers prägt.

Die Gewerke des Rohbauers, Bauwerksabdichters, Landschaftsbauers, Fenster- und Fassadenbauers, Putzers und Fußbodenlegers sind an dieser Stelle zu koordinieren. Folglich ist hier auch der Planer stark gefordert. In vielen Fällen wird vor allem im Wohnungsbau die Gestaltung der Außenanlagen dem Eigentümer überlassen oder die Wege- und Gartengestaltung zu einem späteren Zeitpunkt geändert. Auch der Nutzer kann somit Schäden am Sockel verursachen.
Diese schadensträchtige Zone am Übergang mehrerer Gewerke ist zudem nur ungenau geregelt:
Vor 2000 gab es zur Sockelgestaltung nur sehr knappe Passagen in der Abdichtungsnorm (DIN 18 195, Teil 4) und in der Mauerwerksnorm (DIN 1053). Wie man mit Haus- und Terrassentürschwellen umzugehen hat, wurde genauer erstmals im Jahre 2004 in DIN 18 195, Teil 9, angesprochen.
Besonders häufig sind Schäden am Sockel nicht unterkellerter Gebäude. Die äußere Abdichtung besteht dann nur aus einem sehr schmalen Streifen, der scheinbar den Aufwand einer genaueren Planung und sorgfältigen Ausführung nicht lohnt. Dann entstehen Schäden wie der folgende:
In freier Trägerschaft wurde in Mittelgebirgshanglage ein nicht unterkellerter, großflächiger Kindergarten errichtet. Auf der Stahlbetonbodenplatte stellte man einen hinterlüfteten, verputzten Holzständerbau auf. Wie bei Kindergärten üblich, wurde der Übergang zwischen den Gruppenräumen und dem hangseitigen Spielgelände niveaugleich ausgeführt. Die Anfüllarbeiten und Gartengestaltung über schwerem, bindigen Boden übernahmen die Eltern in Eigeninitiative.
Nach dem ersten Sommer mit heftigem Gewitterregen zeigte sich an einigen Innenwänden über den Fußleisten Schimmel. Da die Wände auf einer robusten, vier Millimeter dicken, flächig verklebten Bitumenschweißbahn aufstanden, schloss man Abdichtungsmängel aus und suchte vergeblich bei Installationen und Nassräumen nach Undichtheiten. So wurde eine systematische Schadensanalyse unumgänglich. Da das Gebäude eingangsseitig deutlich über Geländeniveau lag, war eine unterseitige Druckwasserbeanspruchung der zudem auf einer Betonbodenplatte aufliegenden Abdichtung sehr unwahrscheinlich. Ihre punktuelle Beschädigung an den Befestigungen der Holztafelwände war daher unwichtig. Als Feuchtequelle kam deshalb seitlich auftretendes Wasser in Frage. Tatsächlich waren Mängel der Sockelabdichtung und der Wasserführung am Sockel ursächlich. Hier war ebenfalls eine einlagige Schweißbahn (G200S4) verwendet worden; die Abdichtung war aber nicht sorgfältig ausgeführt. Die Schweißbahnen lagen am Übergang zwischen den Außenwänden und dem teilweise rückspringenden Fundamentabsatz stellenweise hohl, Überlappungen waren nur lückenhaft verschweißt. Das war aber eigentlich nicht verwunderlich: Wie soll eine Schweißbahn mit offener Flamme auf Holzgrund sachgerecht verarbeitet werden?
Schließlich war die Bodenabdichtung nur an die Sockelabdichtung »herangeführt«, nicht aber dicht verbunden. Ein solcher Anschluss ist bei geringer Beanspruchung aus Bodenfeuchte gebrauchstauglich und auch normgerecht – entscheidend für den Schadensverlauf war daher die starke Beanspruchung aus Stau- und Oberflächenwasser. Das Gelände hatte insgesamt ein Gefälle zur hangseitigen Fassade; es war jedoch keine Dränung vorhanden, um das anfallen-de Hangwasser abzuführen. So wurde berichtet, dass sich in zurückliegender Zeit nach Starkregen nur langsam versickernde Pfützen am hangseitigen Sockel gebildet hatten. Unmittelbar hinter der Sockelabdichtung wurden dann an einigen Stellen auch sehr hohe Feuchtigkeitsgehalte von bis zu knapp 50 M.-% in den Schwellenhölzern festgestellt.
Bei wenig wasserdurchlässigem, bindigen Baugrund stellt sich immer wieder die Frage, welcher Beanspruchungsklasse die Sockelabdichtung zuzuordnen ist. Dies ist im Wesentlichen von der Höhenlage der Bodenplattenoberkante abhängig: Kann die Abdichtungsebene der Bodenplatte höher als das umgebende Gelände angeordnet werden und wird durch die Gefällegebung und Entwässerung dafür gesorgt, dass seitlich kein Oberflächenwasser auf diesen Bereich einwirken kann, ist selbstverständlich auch im bindigen Boden die Sockelzone nur gegen Bodenfeuchtigkeit und Spritzwasser abzudichten. Ich beobachte immer wieder, dass auch in solchen Situationen Dränungen eingebaut werden, die nur die feuchteunempfindlichen Streifenfundamente »schützen«, somit also überflüssig sind.
Wie im dargestellten Fall ist es häufig aber erwünscht – und im behindertengerechten Bauen sogar notwendig – das innere Fußbodenniveau über die Haus- und Terrassentüren mit der Geländeoberfläche höhengleich zu verbinden. Insbesondere wenn die Wärmedämmung auf der Bodenplatte angeordnet wurde, liegt in solchen Situationen der äußere Anschluss zwischen Bodenabdichtung und Sockelabdichtung 10 bis 20 Zentimeter unter der Geländeoberfläche. Beim Fehlen von funktionsfähigen Dränungen ist dann die Sockelabdichtung in bindigem Boden durch vorübergehendes Stauwasser beansprucht. Dann ist ein Abdichtungsaufwand nötig, wie ihn DIN 18 195 in Teil 6 für diesen Lastfall vorsieht. Ein stauwasserdichter Anschluss zwischen der Bodenabdichtung und der Sockelabdichtung ist dann bei fehlendem Fundamentabsatz nicht so einfach möglich, da Überlappungen hergestellt werden müssen, die miteinander dicht zu verkleben sind.
Am dargestellten Fall ist prinzipiell schon kritikwürdig, dass hangseitig überhaupt Holzbauteile unter Geländeniveau liegen und daher – wasserdampfdiffusionstechnisch ungünstig – außenseitig hautförmig abzudichten sind. Bautechnisch richtig wäre es daher, zur Instandsetzung an der Hangseite und den kurzen anschließenden Abschnitten der Gebäudequerseiten in Höhe der Bodenplattenunterkante eine breite, mit einem Gitterrost überdeckte, zum Tal entwässerte Rinne anzuordnen. Dann ist der Holzsockel überall von Luft umgeben.
Breite Gitterrostflächen mögen für diesen Zweck allgemein zwar anwendbar sein, bei Kindergärten sind sie jedoch nicht akzeptabel. Es wurde daher vorgeschlagen, dass nach Austausch der stark durchfeuchteten Holzabschnitte mit einer möglichst diffusionsoffenen Kaltselbstklebebahn (zum Beispiel PVC-Weich, bitumenbeständig) abgedichtet wird, die – mit Perimeterdämmplatten abgedeckt – durch einen gedränten, sickerfähig verfüllten Arbeitsraum vor Stauwasser geschützt wird. Die hangseitige Geländeoberfläche war durch Gefälle vom Sockel weg und flache, offene Rinnen so zu modellieren, dass Oberflächenwasser nicht schwallartig bis zum Haus fließen kann.
Tückisch und kostenträchtig sind bei solchen Abdichtungsmängeln die Folgeschäden im Gebäudeinneren: hier stand eine Schimmelsanierung an – in anderen Fällen werden häufig Fußböden zerstört oder Installationen in Fußböden geschädigt.
Bei dem vorgestellten Beispiel war die spritzwasserbelastete Sockelzone in unproblematischer Weise mit hinterlüfteten Faserzementplatten bekleidet. Viel schwieriger ist der Anschluss bei verputzten Sockeln zu realisieren.
Über die richtige Ausführung des Außenputzanschlusses wird eigentlich schon seit Jahrzehnten diskutiert, da die alte Abdichtungsnorm seit 1984 hier gar keine sinnvolle Lösung mit genormten Abdichtungen anbot. Der früher in DIN 4117 dargestellte Zementsockelputz war nämlich nicht mehr angesprochen.
DIN 18 195 lässt im Teil 4 seit dem Jahr 2000 zu, dass in der Sockelzone (das Mindestmaß der Sockelhöhe ist auf 15 cm festgelegt) die Abdichtung entfallen kann, wenn auf andere Weise für einen hinreichenden Feuchtigkeitsschutz gesorgt wird. In der Norm wird damit eine seit langem übliche Praxis angesprochen, wasserabweisende Außenputze einzusetzen, die dann an die tieferliegende, hautförmige Abdichtung angeschlossen werden müssen. Das in Kürze erscheinende Beiblatt zur DIN 18 195 wird diesen Übergang in der auf der Abbildung wiedergegebenen Form darstellen. Die Zeichnung deckt sich im Wesentlichen mit Lösungen, die auch in den KMB-Richtlinien vorgesehen sind.
Es ist sehr begrüßenswert, dass sich seit 2002 die Stuckateure und Landschaftsbauer in Baden-Württemberg gemeinsam klarere Regeln für die Sockelausbildung bei Fassadenputzen gegeben haben (neue Ausgabe 2004: »Richtlinie für die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockelputzes sowie des Anschlusses der Außenanlagen«). In diesen Richtlinien wird dem wasserabweisenden Außensockelputz kein ständiger, unmittelbarer Feuchtekontakt mit dem angrenzenden Gelände zugemutet, sondern empfohlen, die Putzoberfläche im erdberührten Bereich durch eine zusätzliche, schützende Schlämmenschicht abzudecken und bis zur Geländeoberfläche zum Beispiel durch eine Noppenbahn vor Beschädigungen zu schützen. Schön ist das etwas aus dem Gelände herausragende Noppenbahnende nicht – ich freue mich daher auf die Leserzuschrift, die für diese Konstruktion eine einfache und optisch gute Abschlusslösung vorschlägt.
(Leider stellt die zitierte Richtlinie bei unterkellerten Gebäuden immer noch eine Querschnittsabdichtung über der Kellerdecke dar, obwohl dies seit langem nicht mehr üblich ist und seit fünf Jahren auch in Normen nicht mehr gefordert wird.)
Das zweite, ständige Sorgenkind des Sockelbereichs sind die Türschwellenanschlüsse. Auch bei unserem Kindergartenfall war diese Stelle ungelöst. Meist sind die Türpfostenfugen, häufig auch der gesamte Zwischenraum zwischen Schwelle und Rohbetondecke unterläufig. Hier liegt eine typische Schnittstellenproblematik vor. Der Bauwerksabdichter hat zum Zeitpunkt des Einbaus der Türanlagen die Baustelle längst verlassen. Der Fensterbauer fühlt sich für die häufig extrem breite Fuge zwischen Rohbau und Schwellenprofil nicht zuständig, da hier in der Regel auf die abenteuerlichste Weise aufgekeilt und beigemauert wird. Auch der für die Außenanlagen zuständige Unternehmer kümmert sich in abdichtungstechnischer Hinsicht um diese Stelle ebenfalls nicht. Fehler an dieser Stelle sind daher meist als Planungsfehler zu bewerten, da hier eine wichtige Koordinationsaufgabe besteht – soweit denn eine nennenswerte Baukoordination im Bauträgergeschäft überhaupt noch verantwortlich stattfindet.
Erhebliche Durchfeuchtungen sowohl des Kellers als auch der angrenzenden Innenräume sind dann die Folgen. (In diesem Zusammenhang ist die eben zitierte Richtlinie der Putzer und Landschaftsbauer nicht empfehlenswert. In Detailzeichnungen zum Türschwellenannschluss endet die Abdichtung undefiniert am Rand der Rohbaudecke. Eine solche Lösung ist sicher weder normgerecht noch dauerhaft.)
Der vor einem Jahr erschienene Teil 9 der DIN 18 195 – Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse – geht erstmalig detailliert nicht nur auf Dachterrassenanschlüsse, sondern auch auf Terrassentüren und Hauseingänge ein. Es heißt in der Norm 5.4.4 Anordnung der Abdichtung bei Türschwellen:
» Sind die genannten Aufkantungshöhen (15 cm) im Einzelfall nicht herstellbar (z.B. bei behindertengerechten Hauseingängen, Terrassentüren, Balkon- oder Dachterrassentüren), so sind dort besondere Maßnahmen gegen das Eindringen von Wasser und das Hinterlaufen der Abdichtung einzuplanen. So sind z. B. Türschwellen und Türpfosten von der Abdichtung zu hinterfahren oder an ihrer Oberfläche so zu gestalten, dass die Abdichtung z. B. mit Klemmprofilen wasserdicht angeschlossen werden kann. Schwellenabschlüsse mit geringer oder ohne Aufkantung sind zusätzlich z. B. durch ausreichend große Vordächer, Fassadenrücksprünge und/oder unmittelbar entwässerten Rinnen mit Gitterrosten vor starker Wasserbelastung zu schützen. Das Oberflächengefälle sollte nicht zur Tür hin gerichtet sein.«
Das bereits schon erwähnte, demnächst erscheinende Beiblatt zur DIN 18 195 wird die beiden typischen Lösungen, Anflanschungen an die Außenseite des Rahmens beziehungsweise Hinterfahren des Rahmens, darstellen.
Es wird ersichtlich, dass die Schadensfreiheit im Sockelbereich ganz wesentlich davon abhängt, wie gut an dieser Stelle die verschiedenen Gewerke koordiniert werden. Sehr verdienstvoll ist es daher, dass die Richtlinie der Stuckateure und Landschaftsbauer aus Baden-Württemberg die Aufgabenverteilung hinsichtlich des Anschlusses des Geländes an die aufgehenden Bauteile klar anspricht. In der Richtlinie heißt es: »Voraussetzung für den Beginn der Landschaftsbauarbeiten: Ist keine Abdichtung auf dem Putz vorhanden (Erkundigungen einholen, da in vielen Fällen äußerlich nicht erkennbar), so muss der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung anmelden. Ebenso muss sich der Auftragnehmer beim Auftraggeber (bzw. bei dessen Architekten/Planer) erkundigen, ob der Putz wasserabweisend ist. Ist dies entgegen den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht der Fall, müssen ebenfalls diesbezüglich Bedenken angemeldet werden«.
Damit wird klar, dass auch der Landschaftsbauer über die Abdichtungsproblematik im Sockelbereich Bescheid wissen und sich sachgerecht verhalten muss.
Noch wichtiger ist es allerdings, den Nutzern die Problematik klar zu machen. Das eigenhändige Graben, Pflanzen und Pflastern gehört zu den geliebten Hobbys vieler Eigenheimbesitzer. Schnell sind da Sockelhöhen überschritten, Beläge falsch verlegt und Abdichtungen beschädigt.
Es ist ein wichtiger Inhalt dringend notwendiger »Gebrauchsanweisungen für Häuser«, über die Problematik einer sachgerechten Geländegestaltung am unmittelbaren Sockelanschluss aufzuklären.
Insgesamt wird deutlich, dass im Sockelbereich viele Fachleute und der Nutzer sachkundig Hand in Hand arbeiten müssen, um eine voll funktionsfähige, schadensarme Lösung zu ermöglichen. R. O.
Literaturhinweise: – DIN 18195, Teil 4, 2000–08: Bauwerksabdichtungen – Abdichtungen gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nicht stauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden – DIN 18195, Teil 6, 2000–08: Bauwerksabdichtungen – Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser – DIN 18195, Teil 9, 2004–03: Bauwerksabdichtungen – Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse – Richtlinie für die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockelputzes sowie des Anschlusses der Außenanlage, 2. überarbeitete Auflage, März 2004 – zu beziehen über: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade, Baden-Württemberg, Wollgrasweg 23, 70599 Stuttgart, Fax (0711) 4512350 oder Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V., Filderstraße 109/111, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Fax (0711) 9756620 – Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB) – Erdberührte Bauteile; aufgestellt und herausgegeben von der Deutschen Bauchemie e.V., Ausgabe März 2002 – Das Beiblatt zu DIN 18195: Beispiele für die Anordnung der Abdichtung wird in der ersten Jahreshälfte 2005 erscheinen
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