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Dachabdichtungsnorm

Technik
Dachabdichtungsnorm

Dachinstandsetzungen können nur dauerhaft sein, wenn vor der Entscheidung für eine bestimmte Instandsetzungsmethode zunächst der Untergrund sorgfältig untersucht und die Ursachen der vorhandenen Schäden hinreichend geklärt werden. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein. Im Tagesgeschäft werden aber arbeitsintensive Voruntersuchungen gerne eingespart. Erhebliche Schäden oder unwirtschaftliche Totalsanierungen sind die Folgen. Die neue Dachabdichtungsnorm versucht hier regelnd einzugreifen. Roof repairs can only be durable when after careful examination of the underlying construction and ensuing clarification of the causes of damage, the decision is made for an appropriate method of repair work. This should be a matter of course. However, in practice labour-intensive preliminary investigations are often avolded. Considerable damage or uneconomic complete renewal are then the result. The new Standard (Norm) on Sealing of Roofs attempts here to regulate the situation.

Im allgemeinen Hochbau überwiegen seit Jahren die Bauleistungen im Bestand. Besonders ausgeprägt trifft das auf den Dachbereich zu. Dort beträgt der Anteil der Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten mehr als achtzig Prozent (Angaben zum Jahr 2003).

Qualitätssichernde Regeln sind für dieses große Marktsegment aber kaum verfügbar. In DIN 18531 – Dachabdichtungen – Abdichtungen für nicht genutzte Dächer, Teil 4: Instandhaltung – wird jetzt erstmalig der Versuch unternommen, Leistungen zur Dachinstandhaltung und Dachmodernisierung zu regeln (die Norm wird in wenigen Wochen erscheinen).
Der Gebäudebestand ist in verschiedenen Epochen unter völlig unterschiedlichen Gegebenheiten errichtet worden, was sich in einer kaum übersehbaren Vielfalt der Bauweisen niedergeschlagen hat. Regelwerke können all diese Situationen aber nicht maßgeschneidert erfassen – sie können daher nur prinzipielle Leitlinien aufzeigen. Diese betreffen einmal die klare Benennung der verschiedenen Leistungen. Der häufig verwendete Sammelbegriff »Sanierung« ist nämlich sehr missverständlich. Die DIN 18 531 unterscheidet daher zwischen den Begriffen »Inspektion«, »Wartung«, »Instandhaltung«, »Instandsetzung«, »Dacherneuerung« und »Modernisie-rung« und benennt deutlich die damit gemeinten Sachverhalte (siehe Tabelle). Neben diesen Begriffsbestimmungen sind vor
allem zwei typische Probleme bei Bauleistungen im Bestand in der neuen Norm klärend abgehandelt: Zielfestlegungen und Voruntersuchungen.
Mangelstreitigkeiten über Dachinstandsetzungen beruhen häufig auf dem grundsätzlichen Fehler, dass zwischen den Vertragspartnern das Vertragssoll – das heißt das Ziel der durchgeführten Bauleistungen – vor Beginn der Arbeiten nicht genau genug vereinbart wurde. Der Besteller ist im Nachhinein womöglich der Auffassung, bei der umstrittenen Dachinstandsetzung sei ein voll den anerkannten Regeln der Bautechnik entsprechendes Dach geschuldet gewesen, während es der Auftragnehmer angesichts des Kostenrahmens als selbstverständlich angesehen hatte, dass lediglich eine sehr einfache, nur mäßig dauerhafte Reparatur des Daches auszuführen war. Die Norm hebt daher deutlich hervor, dass allen weiteren vertraglichen Festlegungen bei Bauleistungen an bestehenden Dächern zunächst die Zielfestlegung vorauszugehen hat. Sie umreißt die drei wesentlichen Grundsituationen wie folgt:
»Grundsätzlich ist das Hauptziel von Instandsetzungen die Wiederherstellung einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Dachabdichtung. Die dazu erforderlichen Arbeiten müssen auf die am Objekt ermittelten Mangel-Ursachen und den vorhandenen Zustand des Dachschichtenpaketes abgestimmt werden.
Soll das Ziel der Instandsetzungen lediglich eine, auf die Reststandzeit des Gebäudes oder Reststandzeit des Daches abgestimmte, kurzfristigere Reparatur sein, so ist dies ausdrücklich zu vereinbaren. Dann können ggf. Untersuchungen entfallen.
Wertverbessernde Zielsetzungen, wie die Erhöhung des Qualitätsniveaus und der Wirtschaftlichkeit, die Verbesserung des Wärme- und Schallschutzes oder die Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte (z. B. extensive Dachbegrünung) sind vor Beginn der Voruntersuchungen festzulegen.«
Die bei weitem häufigste tiefere Ursache für Fehlschläge bei Dachinstandsetzungen sind unzureichende Voruntersuchungen. Dahinter steckt ein grundsätzliches Problem: Der Auftraggeber ist häufig der Auffassung, dass die Klärung der baukonstruktiven Situation und weitere Untersuchungen zu den Ursachen des schadhaften Daches zur Nebenleistung der »Untergrundprüfung« gehört, die der Unternehmer immer durchzuführen hat und die keiner besonderen Vergütung bedarf. Dies mag in sehr einfach gelagerten Fällen – und wenn ohnehin ein vollständiger Abbruch des Dachaufbaus ins Auge gefasst wird – richtig sein; für die überwiegende Zahl der Fälle wird mit dieser Vorgehensweise aber der tatsächlich notwendige Aufwand für eine sachgerechte Voruntersuchung unterschätzt.
Angesichts der nicht sicheren Vergütung wird dann auf Voruntersuchungen ganz verzichtet oder zumindest deren Umfang so stark reduziert, dass es in der Folge zu schwerwiegenden Schäden kommt und schon bald eine »Sanierung der Sanierung« ansteht. Dazu der folgende krasse Schadensfall:
Das große Flachdach einer Ende der siebziger Jahre errichteten Werkhalle in Mittelgebirgslage war mit einer tragenden Trapezblechschale ausgeführt. Wie damals üblich – und auch heute noch weit verbreitet – war das Dach mit einem lose liegenden Schichtenaufbau mit einer Kiesschicht als Auflast ausgeführt worden: Über der Trapezblechtragschale lag eine lose liegende Dampfsperre,
darüber 60 mm dicke Dämmplatten aus expandiertem Polystyrolschaum und als Dachabdichtung folgte auf einer Trennlage eine
1,2 mm dicke PVC-Weich-Dichtungsbahn (nicht bitumenbeständig). Die gesamte Konstruktion war mit einer 50 mm dicken Kiesschicht (Körnung 16/32) überschüttet.
Wie bei PVC-Weich-Bahnen um das Jahr 1980 nicht selten, zeigte die Dachhaut mit den Jahren durch Weichmacherverlust deutliche Versprödungen und Verkürzungen, so dass Anfang der neunziger Jahre eine Instandsetzung des Daches dringend notwendig geworden war. Der auch schon mit der Errichtung der Halle betraute Architekt schrieb einen völlig neuen Dachaufbau mit Bitumendachbahnen aus. Der entschieden billigste Anbieter erklärte aber, dass eine Erneuerung des gesamten Dachaufbaus nicht notwendig sei: er empfehle ein hochleistungsfähiges Flüssigabdichtungssystem, das langzeitbewährt und dauerhaft sei und einfach auf die bestehende Dachbahn aufzutragen sei. Dazu müsse lediglich die Kiesschüttung abgeräumt werden. Ein erneutes Aufbringen der Kiesschüttung war nach Ansicht des Anbieters auch nicht empfehlenswert. Angesichts der erheblichen Einsparungsmöglichkeiten stimmten Planer und Bauherr dieser Instandsetzungsvariante zu.
So wurde dann der Kies abgeräumt und die beauftragte Firma übersprühte die nicht weiter untersuchte, nicht bitumenbeständige PVC-Weich-Dachbahn mit einer kunststoffmodifizierten Bitumen-emulsion mit Glasgewebeeinlage. Danach überschlugen sich die
Ereignisse:
Kurz nach dem Aufsprühen der Flüssigabdichtung schrumpfte die alte, lose liegende Dachhaut so stark zusammen, dass sich im Bereich von RWA-Kuppeln erhebliche Falten bildeten und Einbauteile (Gullys, Abzugsrohre) durch die Zugbeanspruchung der sich zur Dachmitte verkürzenden Dachhaut schräg gezogen wurden. Weiterhin lösten sich die Verwahrungen am Dachrand. Die Dachdeckerfirma hatte nun alle Hände voll zu tun, die daraus folgenden Undichtheiten am Dachrand durch Beikleben mit Bitumenbahnen zumindest vorläufig zu beseitigen.
Wenige Tage später kam es zu einem nächtlichen Herbststurm, der keineswegs als Naturkatastrophe einzustufen war. Augenzeugen aus der Nachbarschaft berichteten, dass die Dachplane sich unter den Sturmböen blasenförmig aufgewölbt und geflattert habe, aber Gott sei Dank nicht weggeflogen sei. Angesichts der völlig lose
liegenden Dachschichten fand man am nächsten Morgen die Wärmedämmplatten mehrfach übereinander gestapelt; dazwischen hatten sich auf der Dachhaut bis zu zehn Zentimeter tiefe Wasserseen gebildet, die an undichten Stellen zu extremen Wasserein-
brüchen führten. Zum Zeitpunkt des Ortstermins war die gesamte Belegschaft hektisch damit beschäftigt, feuchteempfindliche Einbauteile und Maschinen so abzudecken, dass die schlimmsten Schadensfolgen vermieden wurden. Weichfaserplatten in abgehängten Decken über Büroräumen waren bereits erheblich durchnässt und drohten abzustürzen. Jetzt half nur noch eins: Der gesamte Dachaufbau war abzuräumen und durch ein neues, sachgerecht windsoggesichertes Dach zu ersetzen.
Die wesentlichen Ursachen dieses Schadensfall sind völlig fehlende Voruntersuchungen. Vor dem Aufsprühen der Flüssigabdichtung wurde weder geklärt, ob das ausgewählte System mit dem vorhandenen Untergrund verträglich ist, noch wurde untersucht, ob die Konstruktion nach dem Entfernen des Kiesauflast noch windsogsicher war. Der Schadensfall belegt also, wie notwendig ausreichende Voruntersuchungen sind. Genaue Untersuchungen führen dabei nicht nur zu einem zuverlässigeren Ergebnis der Instandsetzung; häufig zeigt sich bei genauerer Kenntnis der Situation, dass deutlich einfachere Lösungen ebenfalls erfolgversprechend sind. Flachdächer werden nämlich viel zu oft unnötig »totalsaniert«.
Die Norm befasst sich daher ausführlich mit der Frage, welche Voruntersuchungen unter welchen Randbedingungen zu machen sind. Dabei gilt zunächst folgender Grundsatz:
»Vor Instandsetzungen und Dacherneuerungen sind Bestandsaufnahmen, Zustandsfeststellungen und – beim Vorliegen von Schä- den – Ursachenermittlungen durchzuführen. Art und Umfang der Voruntersuchungen sind abzustimmen auf:
– die Art und den Aussagewert vorliegender Dokumente;
– das Schadensbild des Altdaches;
– die Ziele und Art der geplanten Maßnahmen.«
Im Übrigen werden dann in der Norm typische Situationen von Instandsetzungen und Schadensbildern genauer genannt und es wird angedeutet, welche Untersuchungen hier im Einzelfall notwendig sind:
» – Bei der geplanten wesentlichen Erhöhung der Dachlasten sowie bei Schadensbildern, die Schädigungen des Dachtragwerks vermuten lassen, ist die Tragfähigkeit der Dachunterkonstruktion zu überprüfen und der Zustand des Tragwerks zu untersuchen.
– Bei Nutzungsänderungen, die eine erhöhte Temperatur- und Feuchtebelastung erwarten lassen und beim geplanten Einbau von Schichten, die die bauphysikalische Situation verändern, ist das Dach baupyhsikalisch zu untersuchen.
– Sollen neue Dachbahnen auf bestehende Dachbahnen unmittelbar verlegt oder verklebt werden, so ist die Verträglichkeit zum vorhandenen Untergrund zu untersuchen. Weiterhin ist zu klären, ob die Dachschichten untereinander und mit der Tragunterkonstruktion positionsstabil und lagesicher verbunden sind.
– Lässt das Schadensbild eine Durchfeuchtung der vorhandenen Dämmschichten erwarten, so ist – soweit nicht die Dämmschichten entfernt werden sollen – der Durchfeuchtungsgrad stichprobenartig zu untersuchen.
– Lässt der Zustand des Daches auf Mängel der Gefällegebung und/oder der Entwässerung schließen, so ist die Gefälle- und Entwässerungssituation zu überprüfen.
– Sind Schäden am Altdach auf die Konzeption der An- und Abschlüsse zurückzuführen oder wird durch die geplanten Maßnahmen die Aufbauhöhe des Daches vergrößert, so sind die Anschlussausbildungen im Detail auf ihre weitere Eignung zu prüfen.
– Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind zu protokollieren.«
Sowohl für den Planer als auch für den ausführenden Unternehmer sind diese Passagen von DIN 18 531 Teil 4 von großer Bedeutung. Gegenüber dem Auftraggeber bieten sie Argumentationshilfen, um zu belegen, dass ausreichende Voruntersuchungen unabdingbar erforderlich sind. Damit wird auch dem Problem entgegengewirkt, dass unseriöse Unternehmen bei Ausschreibungen Fachfirmen unterbieten, indem sie Leistungen ohne ausreichende Voruntersuch-ungen anbieten. Wenn eine Ausschreibung von Dachinstandsetzungen demnächst auf der Basis von DIN 18 531, Teil 4 erfolgt, ist damit auch der Rahmen für die notwendigen Voruntersuchungen gesteckt. Damit trägt das neue Normenblatt ganz wesentlich zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit von Dachinstandsetzungen bei. R. O.
Literaturhinweise: – DIN 18 531 Dachabdichtungen – Abdichtungen für nicht genutzte Dächer, Teil 4: Instandhaltung, ist im Juli 2004 als Entwurf veröffentlicht und Anfang 2005 ohne wesentliche Änderungen zur Veröffentlichung verabschiedet worden. – Zu den Randbedingungen für vereinfachte Dachinstandsetzung wird auf Spilker, Ralf, und Rainer Oswald: Flachdachsanierung über durchfeuchteter Dämmschicht, Fraunhofer IRB-Verlag, Stuttgart, 2003, verwiesen.
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