1 Monat GRATIS testen, danach für nur 6,90€/Monat!
Startseite » Bauen im Bestand » Schwachstellen »

Risse im Mauerwerksbau

Bewertungsprobleme durch Ursachenüberlagerung
Risse im Mauerwerksbau

Rissbildungen sind neben Feuchtigkeitsschäden einer der häufigsten Gründe, sich vor Gericht zu streiten. Wegen unklarer oder fehlender vertraglicher Vereinbarungen sehen sich Bauherren in ihren Erwartungen oft auch bei kleinsten Rissen enttäuscht. Der hinzugezogene Sachverständige wird dann mit einer Vielzahl von Rissbildern konfrontiert, die er unter Berücksichtigung vertraglicher Vereinbarungen sachgerecht bewerten muss.

Text: Silke Sous

Im folgenden Beitrag werden Schadensursachen von Rissen in Innenräumen und die Vielschichtigkeit der Rissbewertung an zwei typischen Beispielen vorgestellt. Diese Fälle zeigen, in welchen Situationen Rissbildungen zu Recht bemängelt werden und welche Rissbildungen als allgemein üblich oder unvermeidbar einzustufen sind. Ebenso werden Lösungen aufgezeigt, Wandoberflächen rissfrei zu gestalten.
Fall 1: Neubau eines Einfamilienhauses
In einem Dorf wurde ein zweigeschossiges Einfamilienhaus in konventioneller Bauweise errichtet: Die Außenwände wurden zweischalig mit einer tragenden Innenschale aus Leichthochlochziegel-Mauerwerk und Verblendschale mit Kerndämmung konstruiert, die Innenwände bestehen aus Kalksandstein. Die inneren Wandoberflächen wurden verputzt und ohne Tapeten weiß gestrichen. Die EG-Decke wurde als Stahlbetondecke ausgeführt. Den oberen Abschluss des Gebäudes bildet ein Satteldach mit Holzdachstuhl. Etwa in Traufhöhe des Hauptdachs verläuft zur Aussteifung des Gebäudes umlaufend ein horizontaler Ringbalken. Die Lastabtragung erfolgt über Stahlbetonpfeiler jeweils in den Kanten der Außenwände und in der Gebäudemitte.
Der Grundriss des Gebäudes ist im EG offen gestaltet. Die EG-Decke wurde im Wohnzimmer etwa über die halbe Hausbreite ausgespart, sodass ein Luftraum mit Galerie entstand. Auch in der Fassadengestaltung spiegelt sich dieses Raumkonzept wider: Im Wohnbereich reicht die Fensterfläche über die gesamte Gebäudehöhe, während die Neben- und Schlafräume lediglich über kleinere Fensteröffnungen verfügen.
Bereits kurz nach Fertigstellung des Gebäudes traten im OG auf den nichttragenden Innenwänden und auf der Innenseite der Außenwände zahlreiche Risse auf. Es war unklar, ob entweder die Schwindverformung der unterschiedlichen Baumaterialien oder eine zu geringe Dimensionierung der Stahlbetondecke als Hauptursache anzusehen war. Weiterhin stellte sich die Frage, ob der Bauleiter auf diese Problematiken hätte hinweisen müssen.
Mehrere Ursachenkreise
Nach einer umfangreichen Aufnahme und Kartierung der Risse konnten mehrere Ursachenkreise festgestellt werden:
  1. Aufgrund der nicht deckungsgleichen Anordnung der Innenwände in EG und OG mussten die Lasten kompliziert abgeleitet werden. Auf der weit gespannten Decke über dem EG stehen tragende Wände im OG. Spätere Umplanungen der Fassade mit den großen Öffnungen führten zu zusätzlichen Belastungen lastableitender Elemente im EG.
    Die Rissbildungen in den nichttragenden Innenwänden des OGs sind auf die große Durchbiegung durch zu große Schlankheit der weit gespannten Stahlbetondecke zurückzuführen. Das zeigen insbesondere treppenförmig verlaufende Risse zwischen den Türöffnungen: Die Rissbildung steigt quer zur rissauslösenden Kraft an.
    Wenn nichttragende Innenwände auf einer weit gespannten Stahlbetondecke stehen, ist sowohl der nach DIN 1045 [1] erforderliche Nachweis der begrenzten Deckenschlankheit von li²/150 zu führen als auch die begrenzte Durchbiegung der Decke von 1/500 nach Eurocode 2 nachzuweisen.
    Während früher Raufasertapeten schmale Risse überbrückten, wird insbesondere bei modernen Gestaltungen auf Tapeten verzichtet. Die meisten schmalen und gegen Null auslaufenden Risse hätten durch eine Malervlies- und Oberflächenbeschichtung anstelle der lediglich gestrichenen Putzoberfläche kaschiert werden können.
  2. Mehrere Risse mit Breiten von teilweise mehreren Millimetern sind in den Raumkanten zwischen Außen- und Innenwänden aufgetreten. Die verwendeten Mauersteine (außen: wärmedämmender Ziegel, innen: schalldämmender Kalksandstein) verformen sich aufgrund der Austrocknung der Baufeuchte zu Beginn der Gebäudestandzeit unterschiedlich [2]. Für die hier vorliegenden breiten Risse hätten sich die differenziellen Schwindverformungen jedoch um mehrere Meter Bauteillänge aufaddieren müssen. Wegen der offenen Grundrissgestaltung mit großen Lufträumen ist das hier aber nicht der Fall.
  3. Die weiteren Untersuchungen ergaben, dass die breiten Risse auf der Innenseite der Außenwände auf die fehlende Anschlussbewehrung zwischen den Stahlbetonpfeilern und Ringbalken zurückzuführen waren. Bei hohen Windlasten treten an dieser Stelle erhebliche Verformungen auf, die diese wiederkehrenden Risse verursachen.
Die breiten Rissbildungen sind daher auf konstruktive Ursachen zurückzuführen, wie zu hohe Deckendurchbiegungen bei zu geringer Deckensteifigkeit sowie fehlende Anschlussbewehrung zwischen den Bauteilen. Die meisten Risse sind aber sehr fein und wären von einer früher üblichen Tapete überdeckt worden.
Fall 2: Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses
Hier wurde ein in den 60er Jahren errichtetes Einfamilienhaus Mitte der 90er Jahre zu einem Zweifamilienhaus umgebaut. Die Außenwände sind mit zweischaligem Ziegelmauerwerk, die nichttragenden Innenwände in einer Leichtbaukonstruktion ausgeführt. Der Putz der inneren Wandoberflächen wurde gestrichen, lediglich das Treppenhaus wurde tapeziert. Etwa zehn Jahre später wurde ein vom Haus ca. 24 m entfernter Gleiskörper neu gebettet und gereinigt. Die Eigentümer behaupteten, dass während der Gleisbauarbeiten aufgetretene Erschütterungen die Risse verursacht hätten.
Setzungen der Anbauten
Bei den Änderungen Mitte der 90er Jahre kamen mehrere Anbauten zum bestehenden Gebäude hinzu: ein zweigeschossiger, unterkellerter Wintergarten sowie zwei nicht unterkellerte Erker. Zusätzlich wurde das gesamte Gebäude um ein Geschoss erhöht.
Zwischen den neu errichteten Gebäudeteilen und dem Altbau traten mehrere Risse auf. Diese sind auf unterschiedliche Setzungen der Gebäudeteile zurückzuführen. Die durch Erker und Wintergarten neu auf den Baugrund einwirkenden Lasten verursachen Verformungen, die im Bereich der bestehenden Bausubstanz längst abgeklungen waren. Eine Dehnfuge zwischen altem und neuem Bauteil hätte die Verformung schadensfrei aufgenommen und die Risse vermieden. Die Rissoberflächen waren bereits einmal überarbeitet worden, im Putzgrund wurde eine Gewebeeinlage über einer nicht vermörtelten Stoßfuge entdeckt. Diese Maßnahmen müssen früher als die Gleisbauarbeiten ergriffen worden sein, weswegen diese nicht schadensursächlich sein können.
Im neu errichteten OG waren aus statischen Gründen die nichttragenden Wände in Leichtbauweise ausgeführt worden. Entlang dieser Anschlüsse sind gut sichtbare Vertikalrisse aufgetreten.
Die Fugen der kartonkaschierten Gipsplatten zum Außenwandmauerwerk wurden starr vermörtelt. Zwischen den unterschiedlichen Wandkonstruktionen sind differenzielle Bewegungen unvermeidbar, weswegen richtigerweise das entsprechende Merkblatt des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz [3] darauf verweist, dass Materialübergänge durch eine Fuge voneinander zu trennen und zur Vermeidung späterer Rissbildungen als offene Schattenfuge oder als geschlossene Fugen, z. B. mit Acryl oder Abdeckprofil, herzustellen sind.
Parallel zu den Kanten der Fensterbank und Fensterlaibung verliefen geradlinige Risse. In den Plänen war an dieser Stelle eine größere Fensteröffnung vorgesehen, die während des Baus nachträglich verkleinert wurde. Die Risse zeichnen die Fugen zwischen den Mauerwerksteilen ab, durch die nachträgliche Einfügung einzelner Mauersteine kam kein Mauerwerksverbund zustande.
Die Rissbildungen waren also durch konstruktive Mängel der Baumaßnahmen in den 90er Jahren angelegt und nicht beseitigt, sondern nur oberflächig verschlossen worden. Messungen von Schwingungsgeschwindigkeiten im Baugrund führen regelmäßig zum Ergebnis, dass durch Rammarbeiten o. ä. ausgelöste Erschütterungen nur auf sehr kurzen Distanzen von wenigen Metern rissauslösend wirken. Im vorliegenden Fall konnte nicht ausgeschlossen werden, dass unmittelbar vor den Rammarbeiten am Gleisbett die Wandoberflächen rissfrei waren – das Mauerwerk war es jedenfalls nicht.
Fazit
Rissschäden haben sehr selten nur eine Ursache. Dieser Sachverhalt wurde auch in die Neufassung der Putznorm DIN 18550, die im Dezember 2014 [4] erschien, aufgenommen. Neben putz-/ausführungsbedingten Rissen bzw. putzgrund-/konstruktionsbedingten Rissen werden jetzt auch Risse mit sich überlagernden Ursachen genannt. Es ist also zwischen Fehlern der Verantwortlichen, Mangelzuständen am Gebäude und schadensauslösenden Vorgängen zu unterscheiden.
Bei Veränderungen bestehender Bausubstanz oder Bauarbeiten im näheren Umfeld ist es zur Vermeidung späterer Streitigkeiten sinnvoll, vor Durchführung der Maßnahmen den Zustand der Gebäude zu dokumentieren. Mithilfe solcher Bauzustandsdokumentationen, die über Lage und Umfang bereits vorhandener Risse Aufschluss geben, lassen sich mit relativ geringem Aufwand alte von neuen Rissen abgrenzen.
Wichtig vor einer Rissinstandsetzung ist die Klärung der Frage, ob die schadensverursachenden Rissvorgänge abgeschlossen sind (z.B. bei Schwindvorgängen) oder ob diese wiederkehren (z. B. bei klimatischen Einwirkungen, erheblichen Windlasten oder wiederkehrenden Erschütterungen). Die Instandsetzungsmethode ist auf diese Voraussetzungen abzustimmen.
Zur Zulässigkeit von Rissen in Außenputzen gibt DIN 18550 [4] im Anhang C folgende Hilfestellung: »Das bloße Vorhandensein von Rissen stellt nicht zwangsläufig eine Beeinträchtigung des optischen oder technischen Wertes dar (…) Ein technischer Fehler liegt vor, wenn durch Risse der Schlagregenschutz des Mauerwerks und/oder die Witterungsbeständigkeit von Putz und Anstrich nicht mehr sichergestellt ist. Eine generelle Höchstrissbreite kann nicht angegeben werden, da diese je nach verwendetem Putz, Putzsystem und Putzgrund im jeweiligen Einzelfall separat zu bewerten ist.« Auch in der europäischen Norm für Außenputze, DIN EN 13914, Teil 1 [5], sind diese Bewertungsmaßstäbe enthalten. Risse werden nach Erscheinen der neuen Putznorm nicht mehr als Mängel, sondern als Beeinträchtigungen und Fehler beschrieben.
Da es mittlerweile keine untergeordneten Qualitätsklassen in Wohngebäuden mehr gibt und Bauherren nicht nur im gehobenen, sondern auch im sogenannten geförderten Wohnungsbau rissfreie Putzoberflächen erwarten, sollten die Baubeteiligten auf die unvermeidbare Rissbildung nur verputzter und nicht mit rissüberbrückenden Tapeten oder Malervliesen versehenen Wandoberflächen hinweisen. Auch bei Pauschalverträgen sollte dies thematisiert werden. Bei der klassischen Einzelvergabe können bei der Bewertung in Streitfällen die späteren Mehrkosten abzüglich der zusätzlichen Aufwendungen für nachträgliche Ausführung sowieso erforderliche Kosten darstellen. •
Weitere Informationen und Literatur:
[1] DIN 1045: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton, Teil 1: Bemessung und Konstruktion, 2008-08
[2] DIN 1053: Mauerwerk, Teil 1: Berechnung und Ausführung, 1996-11 weist für Kalksandstein einen Rechenwert für die Feuchtedehnung von – 0,2 mm/m aus, für Mauerziegel 0 – dieser kann aber zwischen + 0,3 und – 0,2 mm/m schwanken. Im ungünstigsten Fall können also Verformungsdifferenzen von 0,5 mm/m auftreten.
[3] Merkblatt 19.1: Risse in verputztem und unverputztem Mauerwerk, Bundesausschuss für Farbe und Sachwertschutz, 1991-08
[4] DIN 18550: Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen Teil 1: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 13914-1 für Außenputze, 2014-12 Teil 2: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 13914-2 für Innenputze, 2014-10, Entwurf
[5] DIN EN 13914: Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen Teil 1: Außenputze, 2013-09, Entwurf Teil 2: Planung und wesentliche Grundsätze für Innenputze, 2013-09, Entwurf Oswald, R.: Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden, 3. Auflage 2005

Schwachstellen (S. 116)
Silke Sous
1993-99 Architekturstudium an der RWTH Aachen. Seit 1997 Mitarbeit am Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik AIBAU. Seit 2009 staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz.
Aktuelles Heft
MeistgelesenNeueste Artikel

Architektur Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Architektur-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum arcguide Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des arcguide Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de