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Qualitätsklassen

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Qualitätsklassen

Landläufig ist die Meinung weit verbreitet, in Normen seien lediglich Mindeststandards definiert. Tatsächlich ist das aber nicht der Fall. Um Streit über den geschuldeten Standard bei Flachdächern zu vermeiden, sind in der DIN 18 531 nun Qualitätsklassen festgelegt, die Planer und Ausführende kennen sollten. The widespread opinion is that Building Standards (Norms) define merely minimum standards of execution. In fact this is not the case. To avoid disputes over required standards in flat roofs, the Norm DIN 18 531 lays down classes of execution, which should be regarded by planners and builders.

Fast alle Bauteile werden in unterschiedlichen Qualitätsklassen hergestellt – so auch Flachdachabdichtungen. Es ist zum Beispiel längst üblich, im Industriebau wesentlich einfachere Abdichtungssysteme anzuwenden als sie im hochwertigen Wohnungsbau üblich und in Regelwerken beschrieben sind.

Die Abweichungen zwischen der »üblichen Beschaffenheit« einfach ausgeführter Objekte und den Normanforderungen führen zu Streitigkeiten, wenn Sachverständige bei der Beurteilung solcher Einfachst-Konstruktionen fälschlich die Anforderungen der Norm zugrunde legen, obwohl der Normstandard nicht ausdrücklich im Bauvertrag vereinbart wurde. Hier gilt selbstverständlich nicht die genormte Beschaffenheit, sondern die »übliche Beschaffenheit, die der Besteller nach Art des Werkes erwarten kann« gemäß § 633 BGB als Beurteilungsmaßstab. Dazu der folgende, typische Streitfall.
Eine Eigentümergemeinschaft hatte sich neben ihrer Wohnanlage Stahlbeton-Fertigteilgaragen aufstellen lassen. Die Einfachst-Konstruktionen – Schachteln aus Stahlbeton mit einer »Klappe« als Garagentor – wurden nebeneinander auf Einzelfundamenten aufgereiht (Bild 1). Im zweiten Jahr bemerkten einige Eigentümer auf der rückseitigen, bewitterten Garagenwand feuchte Flecken, die jeweils unter dem Dachanschluss in feinen Rissen der Sichtbetonwandschale auftraten. Da der Hersteller und Aufsteller der Garagen nicht sofort reagierte, schalteten sie einen Dachdecker-Sachverständigen ein, da sie der Meinung waren, dass die eigentliche Ursache der Feuchtigkeit im Dachbereich läge. Der Sachverständige ermittelte bei der Ortsbesichtigung, dass die Lecks auf Trennrissen im Stahlbeton (Rissweiten um 0,3 mm) beruhten; er stellte aber zugleich fest, dass die muldenförmig ausgebildeten Flachdachflächen der einzelnen Garageneinheiten lediglich mit einem Flüssigabdichtungssystem beschichtet waren. Die Fugen zwischen den einzelnen Einheiten waren nur mit einem Blechstreifen überdeckt, Randabschlussprofile existierten nicht.
Der Sachverständige war der Auffassung, dass auch diese Flachdächer grundsätzlich nach den »Flachdachrichtlinien« abzudichten seien. Diese Richtlinien führen zwar Flüssigabdichtungen prinzipiell auf, stellen aber heraus, dass flüssige Beschichtungssysteme die gleichen hohen Anforderungen erfüllen müssen, die auch an bahnenförmige Abdichtungen gestellt werden. Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass die etwa 1,5 mm dick aufgetragene Beschichtung keine »gleichwertige« Lösung darstelle. Er vertrat daher die Auffassung, dass die Dächer durchweg mangelhaft abgedichtet seien. Auch fehle ein Dachrandabschluss entsprechend den Flachdachrichtlinien. Weiterhin seien die Fugen zwischen den Elementen als Bewegungsfugen einzustufen und mit schlaufenförmigen Abdichtungen zu überdecken. Die Kosten für die daraus abgeleitete »Nachbesserung« der Dachflächen hätten etwa vierzig Prozent der Gesamtkosten für die Lieferung der Garagen ausgemacht!
Hier wurde selbstverständlich ein falscher Maßstab angelegt. Es ist seit vielen Jahren üblich, Fertigteilgaragendächer nur flüssig abzudichten und recht einfache Abschlüsse und Übergänge zu Nachbargaragen herzustellen. Hier ist der Qualitätsstandard der Flachdachrichtlinien nicht als Maßstab hinzuzuziehen. Um solche Streitereien zu vermeiden, ist es natürlich besser, die Normentheorie der Bauwirklichkeit anzunähern. Dies ist nun in den vorliegenden Entwürfen zu DIN 18 531 Dachabdichtungen – Abdichtungen für nicht genutzte Dächer – geschehen.
Für die Dachabdichtungen im Flachdachbereich liegt schon seit langem DIN 18 531 (1991–09) vor, die bisher wenig beachtet wurde, da sie nur wenige praxisrelevante Anforderungen enthielt. Man griff daher bei der Planung und Ausführung von Flachdächern in der Regel zu den detaillierten Flachdachrichtlinien des Deutschen Dachdeckerhandwerks. Mit dem nun erschienenen, neuen, vierteiligen Entwurf der DIN 18 531 soll diesem Missstand abgeholfen werden. Die neue Norm enthält wesentlich umfangreichere Anforderungen und Regeln für die Planung und Ausführung von Flachdachabdichtungen als ihre Vorgängerfassung. Die hier angesprochene wichtige Neuerung von DIN 18 531 betrifft die Definition von Qualitätsklassen, die in der Norm »Anwendungskategorien« genannt werden.
Anwendungskategorien In den Diskussionen zur DIN 18 531 Teil 1 waren zunächst drei Qualitätsklassen angedacht. Aus Gründen, die hier nicht im Detail abgehandelt werden können, hat man sich schließlich im nun vorliegenden Entwurf auf die nachfolgende Definition von zwei Anwendungskategorien geeinigt: »Anwendungskategorie K1 (Standardausführung): Dachabdichtungen, an die übliche Anforderungen gestellt werden, sind der Anwendungskategorie K1 zuzuordnen. Anwendungskategorie K2 (höherwertige Ausführung): Dachabdichtungen, an die durch Planer / Bauherr (zum Beispiel aufgrund höherwertiger Gebäudenutzung, Hochhäuser, Dächer mit erschwertem Zugang) erhöhte Anforderungen gestellt werden, sind der Kategorie K2 zuzuordnen.«
Die Anwendungskategorie K2 ist also die höherwertige Ausführung, die prinzipiell ausdrücklich vereinbart werden muss, die jedoch auch bei »höherwertiger Gebäudenutzung« als von vornherein vereinbart gelten kann. Die Dächer der Anwendungskategorie K1 und der Anwendungskategorie K2 unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer Gestaltung in der Fläche als auch hinsichtlich der Gestaltung der Details.
Gefällegebung Grundsätzlich wird bei Anwendungskategorie K1 eine Mindestneigung der Abdichtungsebene von zwei Prozent empfohlen. Unterschreitet das Mindestgefälle zwei Prozent – sind also Pfützen zu erwarten –, so ist der höhere Abdichtungsaufwand für die Anwendungskategorie K2 zu betreiben, um in die Anwendungskategorie K1 eingeordnet werden zu können. Dies entspricht im Grunde den bisherigen Anforderungen in den Flachdachrichtlinien, die ebenfalls für Dächer mit weniger als zwei Prozent Gefälle einen erhöhten Abdichtungsaufwand vorsehen. Bei der höherwertigen Ausführung K2 wird grundsätzlich ein Gefälle der Dachfläche von mindestens zwei Prozent und im Bereich von Kehlen mindestens ein Prozent gefordert. Bei dieser höheren Qualitätsklasse sollte also Wasser nicht dauernd auf der Abdichtung stehen bleiben. Pfützen auf dem Dach sind damit eindeutig nicht mehr grundsätzlich zu bemängeln, sondern eine Frage des Qualitätsstandards.
Unterläufigkeit der Dachabdichtung Eine sehr interessante Anmerkung von DIN 18 531 befasst sich damit, wie das Unterlaufen der Dachabdichtung verhindert werden kann. Der genaue Text lautet: »Besonders bei großen Dachflächen sollten, durch planerische Maßnahmen, die Auswirkungen von Unterläufigkeit der Dachabdichtung an Leckstellen minimiert werden. Bei verklebten Dachbahnen kann dies durch vollflächige Verklebung auf einem wasserundurchlässigen Untergrund erfolgen. Bei Abdichtungen auf wasserdurchlässigen Dämmschichten mit Dampfsperren kann dies durch regelmäßige Abschottung des Dämmstoffquerschnitts erreicht werden. Die Lage der Abschottungen wird planerisch vorgegeben und in Plänen dokumentiert. Für Dächer der Anwendungskategorie K2 sollten solche Maßnahmen ebenfalls vorgesehen werden.«
Hochwertige Dachkonstruktionen sollten demnach so konstruiert werden, dass sie nicht vom Wasser unterlaufen werden können: In der Praxis führt diese Forderung zu Warmdachquerschnitten mit vollflächig verklebten Abdichtungen auf satt in Bitumen eingebetteten Schaumglasplatten oder zu Umkehrdachkonstruktionen, deren Abdichtungen vollflächig auf dem Betonuntergrund (Verbundabdichtung) verklebt werden.
Qualität bahnenförmiger Dachabdichtungen Die neue Norm differenziert die verschiedenen Einbausituationen nach Beanspruchungsklassen und unterscheidet entsprechend Eigenschaftsklassen der Abdichtungsbahnen. Es wird zwischen hoher mechanischer Beanspruchung und mäßiger mechanischer Beanspruchung sowie hoher thermischer Beanspruchung und mäßiger thermischer Beanspruchung unterschieden. Eine hohe mechanische Beanspruchung liegt zum Beispiel vor, wenn die Dachbahnen mit einem verformungsanfälligen Untergrund (zum Beispiel Trapezblechschalen) verbunden sind. Eine hohe thermische Beanspruchung liegt zum Beispiel vor, wenn die Dachfläche keinen oder nur einen leichten Oberflächenschutz (Besplittung) aufweist.
Entsprechend werden die Abdichtungsbahnen in vier verschiedene Eigenschaftsklassen eingeteilt, die in Tabelle 1 zusammengestellt sind. Auf der Grundlage dieser Klassifizierung können nun Dachabdichtungen bemessen werden (Tabelle 2).
Hervorzuheben ist, dass damit Flachdächer auch mit nur einer Lage Bitumenbahn abgedichtet werden dürfen. Einlagige Bitumenbahnen erfüllen allerdings nur die Anwendungskategorie K1. Im Hinblick auf die im nicht genutzten Flachdach grundsätzlich einlagig verlegten Kunststoff- und Elastomerbahnen besteht die Grundregel, dass die Bahnen in der Anwendungskategorie K2 um 0,3 mm dicker sein müssen. Die Mindestbahnendicke beträgt weiterhin 1,2 mm (bei ECB 2,0 mm, bei PIB 1,5 mm, bei EPDM 1,3 mm beziehungsweise 1,4 mm). Diese Bahnendicken müssen also jeweils um 0,3 mm erhöht werden, wenn die Konstruktion der höheren Anwendungskategorie K2 zugeordnet werden soll.
Einlagige Abdichtungen mit Bitumenbahnen In den europäischen Nachbarländern und zum Beispiel in den USA werden Flachdächer schon seit vielen Jahrzehnten einlagig mit Bitumenbahnen abgedichtet. In Deutschland findet sich dieser Standard vor allem bei international tätigen Unternehmen, die die Erfahrung machen konnten, dass ihre Gewerbehallen in den Nachbarländern mit deutlich kostengünstigeren Abdichtungssystemen ebenfalls dicht bleiben. Eine 4 mm dicke Polymerbitumenbahn mit Polyesterfaservlies ist auch einlagig völlig wasserdicht – warum sollte sie auch eine geringere Dichtheit als beispielsweise eine 1,2 mm dicke PVC-Weich-Dichtungsbahn haben? Das Problem wird wohl eher darin bestehen dem Verarbeiter klarzumachen, dass einlagige Bitumenbahnen an den Bahnenüberlappungen und Anschlüssen mit höherer Sorgfalt verarbeitet werden müssen als man in zurückliegender Zeit bei der Verarbeitung mehrlagiger Bitumenbahnen gewöhnt war. Kleine Fehlstellen an einzelnen Überlappungsstellen führten bei mehrlagigen Lösungen nicht zum Schaden, da es höchst unwahrscheinlich ist, dass die übereinander liegenden, fest miteinander verklebten Bahnen an der gleichen Stelle undicht sind. Bei einlagigen Konstruktionen besitzt man diese erhöhte Sicherheit nicht mehr.
Um dieses Problem zu berücksichtigen, macht die neue Norm folgende Auflagen für einlagige Abdichtungen mit Polymerbitumenbahnen: »Bei einlagigen Dachabdichtungen mit Polymerbitumenbahnen nach E DIN 18 531–2: 2004–06, Tab. 3, Nr. 112 muss das Gefälle der Unterlage mindestens 2 % betragen. An- und Abschlüsse sind mehrlagig auszuführen; an Kanten und Kehlen sollte die Abdichtung grundsätzlich verstärkt werden (zum Beispiel Zulagestreifen). Einlagige Abdichtungen aus Polymerbitumenbahnen dürfen nicht unter begrünten Flächen angeordnet werden.« An An- und Abschlüssen sowie an Kanten und Kehlen wird also weiterhin doch nur auf die zweilagige Verlegung vertraut.
Zugänglichkeit Ein für den Eigentümer wichtiges Unterscheidungsmerkmal für die Qualität von Dächern sollte ihre ungehinderte Zugänglichkeit für Inspektionen und Wartungsarbeiten sein. Besonders auf Industriedächern – aber auch auf Dachflächen von Büro- und Verwaltungsbauten – werden häufig in größerem Umfang Klimaaggregate installiert. Es ist immer wieder festzustellen, dass dabei die Voraussetzungen für Wartungsarbeiten der Dachabdichtung völlig außer Acht gelassen werden. Die zum Teil weitläufigen Anlagen werden ziemlich knapp über der Dachfläche aufgeständert, damit von der Straße möglichst wenig von ihnen zu sehen ist. Fallen nun an der Abdichtung Nachbesserungs- oder Instandhaltungsarbeiten an, müssen zuvor erst die gesamten Aggregate beseitigt werden. Da jedoch die Demontage der Anlagen und die damit verbundenen Betriebsunterbrechungen praktisch indiskutabel sind, werden die Instandsetzungsarbeiten häufig nur behelfsmäßig mit Flüssigabdichtungen ausgeführt. Auch dieser Problematik nimmt sich DIN 18 531 an. Sie fordert, dass zwischen den Aggregaten und der Abdichtung ein Mindestabstand von 50 cm bestehen sollte, damit eine gewisse Zugänglichkeit gewahrt wird.
Aber auch im Hinblick auf die Dachdetails geht die neue Norm auf den Aspekt der Zugänglichkeit ein. Hier wird herausgestellt, dass schlecht wartbare Details nicht die Anwendungskategorie K2 erfüllen können: »Dachdetails sollten so ausgebildet und gestaltet sein, dass diese zur Überprüfung und Wartung stets zugänglich sind. An- und Abschlüsse, die nur unter hohem Demontageaufwand beziehungsweise nach Zerstörung von anderen Bauteilschichten zugänglich werden, sind der Anwendungskategorie K1 zuzuordnen.« Noch konkreter sind die Einwände zum aufgeklebten Abdichtungsblech: »Nur unter Zerstörung demontierbare Randabdeckungen (zum Beispiel aufgeklebte Bleche) sind der Anwendungskategorie K1 zuzuordnen.«
Eingeklebte Bleche Ein weiterer, typischer Detailpunkt mit geringerer Lebensdauer und höherem Wartungsbedarf liegt bei unmittelbar bewitterten, in Bahnen eingeklebten Blechen vor. Die neue Norm bemerkt hierzu: »Grundsätzlich ist an Anschlüssen die Abdichtung mit der gleichen Lagenzahl und Stoffart wie in der Dachfläche auszuführen. Anschlüsse aus Bitumenbahnen sind mindestens zweilagig auszuführen. … Anschlüsse können auch mit eingeklebten Blechen (Bitumenbahnen) oder mit Verbundblechen (Kunststoffbahnen) hergestellt werden. Anschlüsse mit eingeklebten Blechen in Bitumenbahnen sind der Anwendungskategorie K1 zuzuordnen.«
Gleiches gilt für eingeklebte Traufbleche: »Erfolgt die Entwässerung von Dachflächen über vorgehängte Rinnen, ist als Übergang ein Traufblech anzuordnen. Dieses kann eingeklebt oder als Stützblech überklebt werden. Eingeklebte Traufbleche sind der Anwendungskategorie K1 zuzuordnen.«
Mit Dichtstoff abschließende Aufkantungen Ein immer wieder diskutiertes Problem sind unmittelbar der Bewitterung ausgesetzte Dachrandabschlüsse, die zu den aufgehenden Bauteilen lediglich mit Dichtstofffasen abschließen. Es wäre wirklichkeitsfremd, diese Lösung kategorisch abzulehnen, da sie in sehr großem Umfang ausgeführt und offenbar auch hinreichend funktionsfähig ist, wenn die Dichtstofffase sachgerecht dimensioniert und ausreichend gewartet wird. In der nun vorliegenden Norm wird aber deutlich zum Ausdruck gebracht, dass dies eine Lösung minderer Qualität ist. Es heißt dazu: »Sind Anschlüsse an aufgehende Bauteile frei bewittert oder durch Spritzwasser unmittelbar belastet, so sind sie durch Klemmprofile, Klemmschienen oder angeschweißte Verbundbleche linienförmig … zu fixieren. Zusätzlich ist die Abdichtung durch Überhangstreifen oder mit einer ausreichend dimensionierten Dichtstoff-fase gegen Hinterlaufen zu sichern. Lediglich durch Dichtstofffasen gesicherte wasserbeanspruchte Anschlüsse sind der Anwendungskategorie K1 zuzuordnen. Die Abdichtungsfasen sind regelmäßig zu warten.«
Gleiches gilt dann auch für den Anschluss bei Durchdringungen (siehe Abschnitt Rohrdurchführungen): »Die Klebeflansche sind in Dachabdichtungen einzubinden. Das obere Ende von Formstücken oder Manschetten muss gegen Hinterlaufen gesichert sein. Unmittelbar bewitterte Anschlüsse mit einer Abdichtung durch Dichtstoff-fase sind der Anwendungskategorie K1 zuzuordnen.«
Lichtkuppeln Von Lichtkuppeln sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) geht – besonders bei großen Abmessungen und »weichem« Tragwerkuntergrund (zum Beispiel Trapezblech) – ein relativ großes Beschädigungsrisiko für Flachdachabdichtungen aus. Auch hier werden verschiedene Qualitätsstufen unterschieden. Es heißt dort in Bezug auf Lichtkuppel-Aufsatzkränze: »In der Abdichtungsebene horizontal eingedichtete (eingeklebte) Flansche sind der Anwendungskategorie K1 zuzuordnen.« (Dies gilt nicht für Kunststoffbahnen, die an die Lichtkuppelkränze homogen angeschweißt werden können.)
Man mag nun einwenden, dass durch die dargestellten Regelungen das Bauen noch komplizierter werde. Dies ist aber eigentlich nicht der Fall. Im Grunde genommen handelt es sich um Selbstverständlichkeiten, die ohnehin von fachkundigen Planern und Handwerkern beherzigt wurden. Nun stehen detailliertere Argumente zur Verfügung, warum zur Erreichung einer bestimmten Qualitätsklasse eine aufwändigere Lösung unumgänglich ist. Weiterhin helfen die Regelungen, Streit zu vermeiden. Die Neuregelungen in DIN 18 531 sind sicherlich in ihren praktischen und vertraglichen Konsequenzen noch zu überprüfen, da Neuland betreten wird. Sie sind aber ein erster Anstoß zu einem differenzierenden Qualitätsdenken im Flachdachbereich und verdienen die Unterstützung der Fachöffentlichkeit. R. O.
Literaturhinweise: DIN 18 531 Dachabdichtungen – Abdichtungen für nicht genutzte Dächer ist als vierteilige Entwurfsfassung im Juli 2004 erschienen. Die vier Teile lauten: Teil 1: Begriffe, Anforderungen, Planungsgrundsätze Teil 2: Stoffe Teil 3: Bemessung, Verarbeitung der Stoffe, Ausführung der Dachabdichtung Teil 4: Instandhaltung Bis zum 31.10.2004 sind Einsprüche zu diesen Normenentwürfen möglich (www.beuth.de beziehungsweise www.beuth.de).
Die derzeit gültigen Fachregeln für Dächer mit Dachabdichtungen (Flachdachrichtlinien) datieren aus dem September 2001 mit einigen Änderungen und neuen Abbildungen vom September 2003. Sie sind beim Verlag Rudolf Müller, Köln, zu beziehen.
Im Zuge der Schwachstellen-Artikelserie in der db, deren 15. Jahrgang hiermit abgeschlossen wird, wurde schon vielfach auf die Problematik der Qualitätsklassen eingegangen; zuletzt im Aufsatz 7/04: Qualitätsklassen bei Bauteilen: Innenputz. Über das Thema der verschiedenen Qualitätsklassen bei Randverwahrungen von Abdichtungen wurde im Heft 3/03 bereits ausführlich berichtet. Grundsätzliche Überlegungen zur Flachdachqualität wurden zum Beispiel bereits 1992 in Heft 11/92: Funktionssicherheit bei Flachdächern, dargelegt.
Auf das Thema der Bewertung von Pfützen auf dem Dach wird besonders im folgenden Aufsatz eingegangen: Oswald, R.: Pfützen auf dem Dach – Ein ewiger Streitpunkt? Er ist im Jahresband der Aachener Bausachverständigentage 1997 erschienen.
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