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Nutzerunabhängige Wohnungslüftung DIN 1946–6

Nutzerunabhängige Wohnungslüftung nach DIN 1946–6: 2009–05
Sinn oder Unsinn?

Die DIN 1946–6 zur Lüftung von Wohnungen ist umstritten, fördert sie doch den Einsatz sogenannter Zwangslüftungen. Eine Umfrage unter Sachverständigen ergab, dass die Mehrzahl von ihnen sie nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik betrachtet. Dies dürfte auf gerichtliche Auseinandersetzungen in Zukunft Einfluss haben.

Text: Norbert Swensson

Bei gültigen DIN-Normen besteht seit jeher die Vermutung, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Letztere sind laut Definition »technische Festlegungen, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik« angesehen werden. Sie haben sowohl im gesamten Strafrecht als auch im bürgerlichen Recht große Bedeutung. Ob dies zukünftig auch noch für DIN 1946-6: 2009-05 gilt? Im Mai 2009 erschien ihre Neuausgabe, »Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung«. In ihrem Punkt 4.1 fordert sie sowohl für neu zu errichtende Gebäude als auch für bestehende Mehrfamilienhäuser, bei denen mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht und/oder mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird, die Erstellung eines »Lüftungskonzepts«. Dieses soll einen nutzerunabhängigen (von Bewohnern nicht beeinflussbaren) Luftaustausch auch während der Abwesenheit des Wohnungsnutzers sicherstellen. Sie fördert damit den Einsatz technischer Einrichtungen, die der Nutzer nicht durch einfache Bedienung verschließen kann und die daher passenderweise auch als Zwangslüftung bezeichnet werden.
Zu erreichen ist eine solche nutzerunabhängige Wohnungslüftung in der Regel durch Falzlüfter zwischen Blend- und Flügelrahmen der Fenster oder auch durch Öffnungen im Blendrahmen der Fenster, wie sie am Markt unter unterschiedlichen Bezeichnungen zu erhalten sind. Diese Produkte sind im Allgemeinen so konstruiert, dass bei niedrigerer Windgeschwindigkeit im Außenbereich der Lüftungsquerschnitt vergrößert und bei stärkerer Windbewegung verkleinert wird.
Eindeutiges Umfrageergebnis
Da inzwischen in Fachkreisen einige Verunsicherung über Sinn oder Unsinn der nutzerunabhängigen Lüftung von Wohnungen entstand, führte der Autor dieses Beitrags Ende 2012 eine Umfrage unter allen im August/September 2012 im Internetverzeichnis deutscher Industrie- und Handelskammern für die Fachgebiete »Schäden an Gebäuden« und »Mängel und Schäden in und an Gebäuden« gelisteten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durch. Insgesamt wurden dabei 960 Sachverständige angeschrieben. Hiervon hatten sich bis zum 8. Januar dieses Jahres 302 Sachverständige beteiligt. Unter ihnen sehen 81,45 % die nutzerunabhängige Wohnungslüftung gemäß DIN 1946-6: 2009-05 nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik an und sind der Meinung, dass solche Zwangslüftungen nicht eingebaut werden sollten. Nur 51 Umfrageteilnehmer, also 16,89 %, sind der Meinung, dass sie eine allgemein anerkannte Regel der Technik sei und nutzerunabhängige Lüftungsvorrichtungen eingebaut werden sollten. Fünf Sachverständige haben sich enthalten [1].
Nicht nur das Ergebnis der Umfrage zeigt, dass die DIN von einer Mehrzahl der Fachexperten nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik angesehen wird – auch an dreierlei Sachverhalten lässt sich der Unsinn der Regel erkennen:
  • 1. Weht draußen ein starker Wind, kann es für Wohnungsnutzer, die in der Nähe der Außenluftdurchlässe sitzen, zu Zugerscheinungen kommen – das war bereits Thema in gerichtlichen Auseinandersetzungen und führte im Erfahrungsbereich des Autors stets zur Beseitigung der nutzerunabhängigen Lüftung.
  • 2. Solange bei einer nutzerunabhängigen Lüftung im Außenbereich ein Wind weht, der die Luft in Wohn-, Ess-, Arbeits- oder Schlafzimmern eindringen und aus den Außenluftdurchlässen in der Toilette, dem Bad oder der Küche wieder ausdringen lässt, entsteht keine Beeinträchtigung der Wohnungsnutzer. Wenn die Windrichtung im Außenbereich jedoch die Außenluft insbesondere in Bad, Gästetoilette oder Küche eindringen lässt, ist es nicht zu vermeiden, dass dort entstandene Geruchsstoffe in die Wohnräume getragen werden, was die meisten Menschen als Mangel an der Wohnung ansehen.
  • 3. Bei Unglücksfällen wie z. B. Großbränden oder Chemieunfällen können Giftstoffe an die Außenluft abgegeben werden. Als Beispiel sei hier der Großbrand in Krefeld im September 2012 erwähnt. In solchen Fällen wird die Bevölkerung durch Funk, Fernsehen und Polizei berechtigterweise aufgefordert, die Fenster geschlossen zu halten. Bei einer nutzerunabhängigen Wohnungslüftung ist es dem Bewohner allerdings nicht möglich, die bei ihm eingebauten Außenluftdurchlässe zu verschließen und damit zu verhindern, dass gesundheitsgefährdende Substanzen ins Innere gelangen. Dies stellt nicht nur einen Verstoß gegen die Bauordnungen der Bundesrepublik Deutschland dar, nach denen Häuser so zu errichten sind, dass Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden, sondern – im Falle von Personenschäden – auch einen Verstoß gegen § 319 des Strafgesetzbuchs (Baugefährdung), der eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen kann. ›
› Außerdem wurde der Verfasser von vielen an der Umfrage teilnehmenden Sachverständigen angerufen, die ihm weitere Nachteile beschrieben. Als Beispiel sei lediglich ein Gerichtsfall genannt, bei dem sich ein Haus direkt neben einem Acker befand: Jedes Mal, wenn der Bauer sein Feld düngte, drangen die Geruchsstoffe ins Innere und führten zu einer über mehrere Tage andauernden, als unangenehm empfundenen Belästigung.
Wäschetrocknen und Pilzbefall als Argument?
Von den wenigen Befürwortern der nutzerunabhängigen Wohnungslüftung wird oft als Argument angeführt, dass eine Mindestlüftung der Wohnung auch während der Abwesenheit der Benutzer gewährleistet werden müsse. Als häufigstes Beispiel wird dabei das Wäschetrocknen im Wohnungsinnern angeführt, da Wäsche (gewaschen in üblichen am Markt erhältlichen Waschmaschinen mit einer Kapazität von ca. 4,5 kg Trockenwäsche) nach dem Waschen eine Wassermenge von 1 bis 2 kg in sich trägt. Doch kann das Trocknen einer Waschladung bei ordnungsgemäßem Nutzerverhalten hinsichtlich der Wohnungslüftung keine Schäden in Form von Pilzbewüchsen hervorrufen, wie folgendes Rechenbeispiel verdeutlicht:
Die Aufnahmefähigkeit der Luft ist stark von ihrer Temperatur abhängig. 20 °C warme Luft etwa kann pro m³ 17,31 g Wasser aufnehmen. Nun ist auch die Luft, die nach einem Luftaustausch in die Wohnung geholt wurde, nicht völlig trocken, sondern hat nach ihrer Erwärmung immer noch einen Wassergehalt von mind. 25 %. Gleichzeitig muss die Luft auch in einem Neubau spätestens dann ausgetauscht werden, wenn sie eine relative Luftfeuchte von 60 % erreicht hat. Folglich kann 1 m³ Luft zwischen zwei Lüftungsvorgängen maximal (0,60 – 0,25) x 17,31 = 6,06 g Wasser aufnehmen, ohne dass Schäden in Form von Pilzbewüchsen entstehen.
Bei einer Raumhöhe von 2,50 m befinden sich z. B. in einer 60 m² großen Wohnung ca. 150 m³ Luft. Diese kann zwischen zwei Lüftungsvorgängen max. 150 x 6,06 g, also 909 g Wasser aufnehmen. Wenn nun eine Waschmaschinenfüllung 2 l Wasser in die Wohnung einführt und diese im Laufe eines Tages abgibt, wird durchschnittlich pro Stunde 2 000/24 = 83,33 g Wasser an die Raumluft abgegeben. Zwischen zwei Luftaustauschvorgängen dürften in der 60-m2-Wohnung folglich 909/83,33 = 10,91 Stunden vergehen.
Aber selbst wenn die Abwesenheit der Wohnungsnutzer noch länger dauern sollte, werden hierdurch keine Pilzbewüchse entstehen, da eine nur kurzzeitige Überfrachtung der Luft mit Wasserdampf nicht schädlich ist. Außerdem entstehen während der Abwesenheit der Bewohner (im Vergleich zu ihrer eigenen menschlichen Wasseremission) nur sehr geringe andere Wasserdampfmengen durch Pflanzen sowie stehendes Wasser in den Abflüssen von Toilettentöpfen, Duschtassen, Waschtischen und Badewannen. Sie sind so gering, dass sie in aller Regel problemlos von der Raumluft aufgenommen werden können. Selbst Aquarien emittieren nur relativ wenig Wasser, da sie über eine Abdeckplatte verfügen und die Raumluft mit der Wasseroberfläche nur durch eine kleine Öffnung in Verbindung steht.
Auch Wohnungen aus den 50er und 60er Jahren werden bislang ohne den Einsatz einer nutzerunabhängigen Lüftung zu 90 % schadenfrei betrieben.
Keine Transparenz
Hin und wieder wurde der Verfasser gefragt, wie es denn zur Verabschiedung von derart fragwürdigen DIN-Normen oder Teilen davon kommen kann. Die Normenausschüsse werden doch eigentlich von »interessierten Kreisen« besetzt!? Dieses Verfahren ist jedoch nur dann in Ordnung, wenn alle interessierten Kreise im Normenausschuss vertreten sind und ihre besonderen Interessen Gehör finden. Ob dies aber in der Realität tatsächlich immer der Fall ist – v. a. im Hinblick auf vermutlich hohe Kosten, die mit der Teilnahme verbunden sind und die selbstständige Architekten und Ingenieure oder kleinere Firmen aufbringen müssen –, kann bezweifelt werden.
Meine Anfrage nach den Mitgliedern des zuständigen Normenausschusses für die DIN 1946-6: 2009-05 wurde wie folgt beantwortet: »Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir aus Datenschutzgründen keine Mitarbeiterlisten zu unseren Arbeitsausschüssen veröffentlichen. Der Ausschuss war allerdings mit Vertretern der interessierten Kreise ausgewogen und fachlich versiert besetzt.«
Erfahrungen seit Durchführung der Umfrage
Bei einigen Interessengruppen hat das Umfrageergebnis einige Verärgerung ausgelöst, z. B. bei Fachingenieuren, die sich durch die Erstellung von Lüftungskonzepten offensichtlich die Erschließung einer weiteren Einkommensquelle erhofften.
Bei Wohnungsbauunternehmen hat jedoch anscheinend zwischenzeitlich ein Umdenken stattgefunden. Dort wurde bemerkt, dass nutzerunabhängige Wohnungslüftungen nicht kostenfrei zu haben sind, indem, wie früher des Öfteren praktiziert, einfach unzulässigerweise die Dichtungen zwischen Blend- und Flügelrahmen entfernt werden, sondern dass sie deutliche Mehrkosten erzeugen. U. a. auch, weil dort, wo Zwangslüftungen bereits realisiert wurden, aus erwähnten Gründen unbequemer Ärger mit Mietern entsteht. Seither werden nutzerunabhängige Lüftungen seltener eingebaut.
Konsequenz
Die meisten Sachverständigen in Deutschland werden sich bei ihrer Begutachtung im Falle von Streitfällen nach dem Ergebnis der Umfrage richten. Es sei daher dringend empfohlen, nutzerunabhängige Wohnungslüftungen nur dann einzubauen, wenn der Nutzer nach umfassender und vollständiger Aufklärung über die damit verbundenen Nachteile und Gefahren deren Einbau dennoch wünscht. •
Seit Vorliegen der Umfrageergebnisse hatte der Autor in gerichtlichen Verfahren nur Fälle zu bearbeiten, bei denen der Mangel der nutzerunabhängigen Wohnungslüftung nur einer von mehreren war. In allen Fällen wurde der Mangel durch die Verursacher als solcher sofort anerkannt, sodass an dieser Stelle noch kein einschlägiges Urteil benannt werden kann, auf das das Ergebnis der Umfrage Einfluss gehabt hätte. Vielleicht ist jedoch einem Leser mittlerweile ein Urteil bekannt, das er dem Autor, der Redaktion oder der Öffentlichkeit – gerne auch in Form eines Leserbriefs – publik machen könnte.

Schwachstellen (S. 118)
Norbert Swensson
1983 Abschluss im Fach Bauingenieurwesen an der Ruhruniversität Bochum. Anschließend Mitarbeit bei unterschiedlichen Firmen als Statiker, später Bauleitung und Leitung einer Bauabteilung. Seit 2002 Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mängel und Schäden in und an Gebäuden.
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