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Häufige Fehler bei der Dachsanierung - erkennen und vermeiden

Häufige Fehler bei der Dachsanierung: erkennen und vermeiden
Schwerer Dachschaden

Wenn beim Bauen im Bestand Fehler passieren, dann meistens am Dach. Undichtheiten gehören noch zu den kleineren Pannen, in den schlimmeren Fällen brennt das Dach ab oder stürzt ein. Wo lauern die Fallstricke bei Dachsanierung und -umbau und wie lassen sie sich umgehen?

Mit Abstand die meisten Schäden beim Bauen im Bestand entstehen am Dach. Wer einen Blick in den Bericht 19 des Instituts für Bauforschung [1] wirft, stellt fest, dass rund 18 Prozent aller Schäden beim Bauen im Bestand auf die Flachdachsanierung entfallen, 10 Prozent auf den Dachausbau und 6,5 Prozent auf die Dachumdeckung (siehe Bild 1). Zusammen sind das rund 34 Prozent, während beispielsweise Fehler bei der Heizungsmodernisierung bisher nur rund 6 Prozent der Schäden ausmachen. Bei Sanierungsmaßnahmen ist also kein anderes Bauteil so stark gefährdet wie das Dach.

Qualität statt Schäden bei der Dachsanierung

In dem Beitrag „Qualität statt Schäden beim Bauen im Bestand“ des Buches „Bauschäden im Hoch- und Tiefbau“ [2], wird zu Schäden beim Bauen im Dachbestand unter anderem festgestellt:

  • Die Aufnahme und Analyse von Schäden beim Bauen im Bestand zeigt einen hohen Anteil von Bauschäden durch unsachgemäß ausgeführte Dacharbeiten (insbesondere durch fehlenden Wetter- und Brandschutz).
  • Häufige Bauschäden sind Wasser- und Brandschäden.
  • Häufige Schadenquellen sind Ausführungsfehler.
  • Es fehlen bautechnische Fachregeln.
  • Es herrscht Unklarheit über die grundsätzliche Vergütungspflicht von insbesondere Wetter- und Brandschutzmaßnahmen (z. B. Besondere Leistungen).
  • Die Vertragsbedingungen der VOB/C sollten überarbeitet/ergänzt werden.
Schadensbeispiele bei Dachsanierung und -umbau

Im Folgenden sollen anhand einiger Beispiele die typischen Schäden erläutert werden, die bei Arbeiten an bestehenden Dächern immer wieder auftreten.

Teileinsturz eines Flachdaches bei Instandsetzungsarbeiten

Zum Zeitpunkt des Schadenseintritts war bei der Instandsetzung eines Flachdaches der Kies, der bislang in einer 6 Zentimeter starken obersten Schicht auf dem Flachdach lag, bis auf eine Fläche von 6 mal 6 Metern abgeräumt worden. Stattdessen fand er sich im Randbereich der Decke auf einer Fläche von 12 mal 5 Metern rund 26 Zentimeter hoch angehäuft. Aus der Kiesschichthöhe von 26 Zentimetern, also 20 Zentimeter mehr als geplant und berechnet, ergab sich eine Lastüberschreitung von 115 Prozent (2,15-fache Last). Diese Mehrlast konnten die GANG-NAIL-Binder des Flachdaches nicht mehr aufnehmen – so das Ergebnis der statischen Berechnung des in dieser Schadenssache für den Versicherer des Bauunternehmens tätig gewordenen Sachverständigen. Vor einer Dachsanierung mit geplantem Verbleib der Bekiesung auf dem Flachdach sollte also immer auch geprüft werden, ob die Statik des Flachdaches für die Mehrlast aus der Anhäufung der Bekiesung ausgelegt ist. Andernfalls ist unter anderem eine vollständige Entkiesung der Dachfläche vorzusehen (siehe Bild 2).

Wasserschäden bei Neueindeckung eines Steildaches

Bei der Neueindeckung eines Steildaches waren die Beteiligten der Meinung, dass ein nur mit Unterspannbahnen abgedecktes Gebäude ausreichend gegen Wetter geschützt sein würde. Durch starke Regenfälle an zwei aufeinanderfolgenden Tagen trat jedoch Wasser in den Dachraum ein – durch die mit starker Ausbeulung in den Dachraum hineinhängenden Unterspannbahnen beziehungsweise durch die Löcher in der Unterspannbahn. Das Wasser durchnässte die neu verlegten Wärmedämmplatten auf der obersten Geschossdecke und anschließend die darunter liegenden Räume in den Decken-, Wand- und Fußbodenbereichen. Durchhängende Unterspannbahnen reichen unter Umständen nicht als temporärer Wetterschutz während einer Dachsanierung.

Wasserschäden bei einer Gebäudeaufstockung

Ein zweistöckiges Gebäude sollte aufgestockt werden, um neuen Wohnraum zu schaffen. Vor Abschlagen des alten Dachstuhles wurde auf der Deckenkonstruktion des Obergeschosses zunächst volldeckend eine begehbare regenwasserdichte Abdichtung hergestellt. Da sich die vorhandene Deckenkonstruktion als wurmstichig erwies, wurden vor Einbringung der Bitumenabdichtungsbahn Spanplatten auf die Decke aufgebracht. Im Verlauf der Aufstockung mussten dann die bis dahin funktionsfähigen Abdichtungsbahnen aufgetrennt werden, unter anderem um die Innenwände des neuen Geschosses auf die darunter liegenden bestehenden tragenden Wände lastübertragend aufzusetzen.
Wo genau die neuen Innenwände zu stellen beziehungsweise die Bitumenabdichtungsbahnen aufzuschneiden waren, stellte das Bauunternehmen anhand der Pläne des Architekten fest. Trotz der vorbeschriebenen Sicherungsmaßnahmen kam es infolge starker Regenfälle zu einem massiven Wassereinbruch in das darunter liegende Geschoss. Im Verlauf der Schadensbeseitigung wurde beim Entfernen des Wassers auf der Bitumendeckung ein Riss in der Bitumenbahn festgestellt. Die Verteilung der Wassereinbrüche innerhalb der betroffenen Wohnung ließ den Rückschluss zu, dass der Wassereinbruch im Wesentlichen über diesen Riss erfolgt war. Die Überprüfung durch einen Bausachverständigen ergab, dass dort mehrfach Bitumenbahnen übereinander geschweißt worden waren und sich unterhalb dieser Flickstelle Hohlstellen befanden. Es fehlte dort eine fachgerechte Unterfütterung der Abdichtung, weshalb dieser Bereich als nicht begehbar eingestuft wurde.
Der Sachverständige schloss nicht aus, dass die nicht fachgerecht unterfütterte Bitumenbahn an dieser Stelle durch Begehen Schaden genommen hatte. Grund für die fehlende Unterfütterung war, dass im Zuge der Aufstockungsarbeiten in diesem Bereich die Decke geöffnet worden war, um eine neue Wand aufzusetzen. Allerdings hatte sich herausgestellt, dass an dieser Stelle im darunter liegenden Obergeschoss keine Wand vorhanden war, auf die sich die neue Wand hätte aufsetzen lassen. Ursächlich hierfür war ein Fehler im Architektenplan gewesen. Es war dann die tatsächliche Lage der fraglichen Mauer im Geschoss darunter ausgemessen und die Decke an anderer Stelle nochmals geöffnet worden. Diesmal war die Öffnung richtig gewesen. Das Bauunternehmen hatte dann über den Architekten den Auftrag erhalten, diese „falsche“ Öffnung und die Abdeckung wieder zu schließen. Dabei hatte das Bauunternehmen lediglich die Dichtungsbahnen verschweißt, vorher aber den Spanplattenboden nicht mehr hergestellt. Neben dem schadensauslösenden Riss in der Bitumenbahn stellte der Sachverständige außerdem fest, dass die Bitumenbahn im Bereich einer neuen Innenwand nur einseitig dicht angeschweißt war, auf der anderen Wandseite jedoch sichtbar Falten aufwies und dort von Regenwasser hinterlaufen wurde (siehe Bild 3).

Bauschadenskosten

Im IFB-Bericht 191 wurden zu 269 untersuchten Schadensfällen auch Angaben zu den Nachbesserungs- beziehungsweise Instandsetzungskosten gemacht. Zur Behebung dieser Schäden war demnach ein Kostenaufwand von insgesamt circa 17,3 Millionen Euro erforderlich, das entspricht mittleren Nachbesserungskosten von etwa 65.000 Euro pro Schaden. Im Einzelfall können die Kosten natürlich weit darüber liegen, doch auch die Verteilung der Einzelschadenskosten wurde untersucht: Bei rund 51 Prozent der Fälle liegen die Kosten im Bereich bis zu 25.000 Euro.

Empfehlungen zur qualitätsgesicherten Durchführung der Dachsanierung

Provisorischer Wetterschutz
Der provisorische Wetterschutz eines Gebäudes bei Dacharbeiten im Bestand (siehe Bild 4) sollte durch eine zusätzliche Ausschreibung abgedeckt werden. Es empfiehlt sich, grundsätzlich eine beschränkte Ausschreibung altbauorientierter Bauarbeiten. Ein Unternehmen, das neubauorientiert eine Altbaumodernisierung durchführt, kann diese in den meisten Fällen kaum richtig ausführen. Die Art und Weise der Arbeiten, aber auch die Mentalität der Bauausführenden ist dafür zu unterschiedlich. Bei einer öffentlichen Ausschreibung ist der Beweis, dass ein Unternehmen für die Altbaumodernisierung nicht geeignet ist, allerdings fast nicht zu erbringen.

Brandschutz bei der Dachsanierung
Feuerarbeiten wie etwa Heißkleben, Schweißen, Schneiden, Trennen oder Löten auf Dächern im Bestand (siehe Bild 5) sind vermehrt Ursache für teilweise spektakuläre Brandschäden gewesen. Ursache dieser besorgniserregenden Entwicklung ist offenbar die unzureichende Kenntnis des Gefahrenpotenzials bei Feuerarbeiten auf Dächern.
Folgende Sicherungs- und Verhaltensgrundsätze bei der Durchführung von feuergefährlichen Arbeiten im Dachgewerk sind insbesondere zu beachten:

  • Freimachen der Arbeitsstelle: Bewegliche brennbare Gegenstände und lagernde Stoffe, auch Staub und Abfälle sind aus der Umgebung der Arbeitsstellen zu entfernen.
  • Abdecken von ortsfesten brennbaren Bauteilen wie Balkenwerk, Holzwänden, -böden sowie -türen, Dämmmaterial aus Holz, Torfmull oder ähnlichem mit nicht entflammbaren Schutzbelägen wie asbestfreien Brandschutzplatten, -matten oder -decken, Blechtafeln, angefeuchtetem Segeltuch oder Schweißschutzplanen. Da Blechtafeln Hitze sehr gut übertragen, dürfen diese zur Abdeckung nicht anliegen.
  • Abdichten von Wand- und Deckendurchbrüchen, Ritzen und Fugen, Kabelschächten und Kanälen, Rohrenden, Abfall- und Papierschächten mit feuchter Erde, Gips, Lehm, feuchten oder speziell imprägnierten Baumwolldecken, nichtbrennbaren Dämmmaterialien wie etwa. Stein- oder Glaswolle. Zementsäcke, Papierprodukte, Putzwolle oder sonstige brennbare Materialien dürfen zum Abdichten nicht verwendet werden.
  • Zeitliches Begrenzen von Arbeiten mit Werkstückerhitzung und Kühlen von durch Wärmeleitung gefährdeten Bauteilen beispielsweise mit Wasser.
  • Brandwachen durch Personen sind während einer Dachsanierung mit Feuerarbeiten bereitzustellen. Zu beobachten sind die Arbeitsstellen, ihre näheren Umgebungen und alle Bereiche, in denen durch heiße Gase oder Spritzer Entzündungen erfolgen könnten. Die Brandwachen sind mit Löschgeräten, mindestens Handfeuerlöscher, Wasserbehältern und Wasserschläuchen auszustatten.
  • Gründliches Untersuchen der Arbeitsstelle, der neben, über und unter der Arbeitsstelle liegenden Räume sowie weiterer Gefahrenzonen auf Brand, Rauch und Brandgeruch, nachdem die Feuerarbeiten beendet sind. Bis zu 24 Stunden sind die Untersuchungen je nach Risiko der Situation mehrfach durchzuführen. Verdächtige Brandstellen sind abzukühlen, unter Umständen sind je nach Risikolage Böden und Bekleidungen aufzubrechen.
  • Ausweichen auf andere Verfahren wie etwa Kaltklebetechnik für Abdichtungen im Dachbereich ist dann notwendig, wenn zu befürchten ist, dass sich die Brandgefahren durch Sicherheitsmaßnahmen nicht völlig beseitigen lassen.

Autoren: Dipl.-Ing. (FH) Achim Bethe und Architekt Prof. Dr.-Ing. Martin Pfeiffer. Beide lehren und forschen am Institut für Energie und Klimaschutz (IEK), Fakultät II der Fachhochschule Hannover.


[1] Achmus, Martin; Kaiser, Joachim (┼); Pfeiffer, Martin; Rizkallah, Victor: Schäden beim Bauen im Bestand, Bericht 19, herausgegeben vom Institut für Bauforschung e.V., Hannover
[2] Achmus, Martin; Kaiser, Joachim (┼); Pfeiffer, Martin; Rizkallah, Victor: Qualität statt Schäden beim Bauen im Bestand, Beitrag in: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau, Bd. 2: Hochbau, herausgegeben von V. Rizkallah und Institut für Bauforschung e.V. im Fraunhofer IRB Verlag Stuttgart


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