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Possenspiel um Paternoster

Bedroht neue Verordnung alte Aufzüge?
Possenspiel um Paternoster

Es scheint, als hätten Politiker alle 20 Jahre das Thema Paternoster zur Wiedervorlage auf dem Schreibtisch. Und ebenso oft scheiterten bisher alle Versuche, die Benutzung der Paternoster zu verbieten:

Seit 1974 dürfen in Deutschland keine Personenumlaufaufzüge mehr neu gebaut und in Betrieb genommen werden. Und 1994 sollten auch die bestehenden abgeschafft werden, doch gründete sich in München der »Verein zur Rettung der letzten Personenumlaufaufzüge«, der ihre Stilllegung mit Erfolg zu verhindern wusste. Seither waren deutschlandweit noch etwa 240 Exemplare in Betrieb und boten ein nostalgisches Fahrvergnügen.

Seit 1. Juni 2015 gilt jedoch die neue Betriebssicherheits-Verordnung, nach der die Benutzung nur noch einem eigens geschulten Personenkreis erlaubt ist. Nur, wie soll das in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr funktionieren? In solchen Bauten bedeutet die neue Verordnung das Aus für die alten Anlagen. Geht vom Paternoster wirklich ein größeres Sicherheitsrisiko aus als von Aufzügen mit geschlossenen Kabinen oder von Rolltreppen? Gerade letztere erfordern ja auch ein Ein- und Aussteigen während der Fahrt. Gibt es für sie demnächst auch Einweisungskurse?

Bei konventionellen Aufzügen passieren im Jahr zwischen 70 und 100 Unfälle, bei Rolltreppen ist die Größenordnung ähnlich. Für Paternoster liegen jedoch keine Zahlen vor, das Argument der erhöhten Unfallgefahr ist also nicht stichhaltig.

Nach einem breiten Widerstand gegen die Verordnung ist die zuständige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auch schon wieder zurückgerudert. Bis zum Herbst sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, selbst die Entscheidung darüber zu treffen, ob Paternoster genutzt werden dürfen und unter welchen Bedingungen. Ein Stück Baukultur, das noch in zahlreichen Bürogebäuden, vor allem in Rathäusern, überlebt hat, scheint also gerettet. Doch bis es so weit ist, gilt die Verordnung weiter und die »Beamtenbagger« bleiben vorerst außer Betrieb. Warten wir ab, mit welcher Regelung sie dann in 20 Jahren wieder Schachmatt gesetzt werden sollen…

~Petra Bohnenberger

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