Wenn man als Architekt die Sanierung von Wohnbauten plant, kann es nicht schaden, seinen Bauherrn auch über die neuesten Finanzspritzen der KfW zu informieren. Seit Januar 2015 sind deren zinsverbilligte Kredite deutlich attraktiver geworden: Die Förderbank hat den Tilgungszuschuss auf bis zu 22,5 % erhöht.
Die Verbesserung bezieht sich auf das KfW-Programm »Energieeffizient Sanieren«. Bei einer Gesamtsanierung gibt es bis zu 75.000 Euro Kredit für jede Wohneinheit, bei Einzelmaßnahmen sind es maximal 50.000 Euro. Insgesamt maximal 16.875 Euro Tilgungszuschuss werden den Kreditnehmern jetzt gewährt.
Von einer weiteren Änderung profitieren neben Hauseigentümern indirekt auch Planer. Neben dem erhöhten Tilgungszuschuss des Sanierungskredites besteht von nun an ein verbindlicher Anspruch auf eine finanziell geförderte professionelle Baubegleitung. Bis zu 4.000 Euro Zuschuss erhalten Bauherren für die Fachplanung und Sanierungsbegleitung durch einen unabhängigen Bauexperten. Die Förderung ist auf 50 % der Kosten begrenzt. Bedingung ist die Zusage für den KfW-Kredit, zudem muss der Experte auf der offiziellen Liste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sein.
Die Dienstleistung eines qualifizierten Experten ist für die Gewährung von KfW-Sanierungskrediten ohnehin ein Muss. Bei der Genehmigung von Einzelmaßnahmen müssen Sachverständige beurteilen, ob z. B. die Dämmung die KfW-Vorgaben erfüllt. Ist eine umfassende Sanierung vorgesehen, braucht es eine detaillierte Energieberatung. Die Experten stehen auf der Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.
Die KfW fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden, die vor 1995 gebaut wurden. Dazu gehören die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster und Außentüren, die Optimierung der Heizungsanlage oder eine Neuanschaffung sowie der Einbau einer Lüftungsanlage.
~Petra Bohnenberger