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Neue Regeln rund ums Thema Altbau

Was sich im Juli ändert
Neue Regeln rund ums Thema Altbau

Neue Regeln rund ums Thema Altbau

Seit 1. Juli gelten ein paar neue Regelungen für die energetische Sanierung. Die Energieausweise der ersten Generation verlieren ihre Gültigkeit und Fördermittel für Öko-Heizungen werden anders vergeben. Was sollte man als Planer wissen?

Wer seine Bauherren umfassend berät, kümmert sich auch um energetische Fragen. Soll das Haus nach einer Sanierung verkauft oder vermietet werden, sollte man prüfen, ob der Energieausweis – falls vorhanden – noch gültig ist. Betroffen sind alle vor 1966 errichteten Häuser. Sie benötigen seit Juli 2008 einen Energieausweis, der jedoch nur eine Laufzeit von zehn Jahren hat. Seit 1. Juli 2018 müssen also die ersten obligatorischen Ausweise erneuert werden. Schritt für Schritt verlieren nun alle alten Ausweise ihre Gültigkeit. Für Hauseigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, ist das Papier nicht verpflichtend. Steht jedoch ein Nutzerwechsel bevor, muss neuen Miet- oder Kaufinteressenten bereits bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden.

Soll die Wärmeversorgung des Gebäudes auf erneuerbare Energien umgestellt werden, kann der Bauherr dafür Förderzuschüsse des Bundes erhalten. Bei der Antragstellung für Ökoheizungen gilt allerdings eine neue Frist: So müssen Hauseigentümer bereits vor dem Kauf ihrer Erneuerbaren-Energien-Heizung den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Bisher reichte es aus, die Fördermittel innerhalb von neun Monaten nach dem Kauf der neuen Heizung zu beantragen. Dr. Klaus Keßler von der KliBA Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg-Rhein-Neckar-Kreis rät deshalb Interessenten von Pelletheizungen, Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen dazu, sich bereits vor dem Kauf mit dem Förderantrag zu befassen. Die BAFA-Anträge zu stellen, lohnt sich in jedem Fall. »Die Höhe der Fördergelder hat sich nicht geändert«, so Keßler.

Wer für einen Solarstromspeicher Fördermittel des Bundes einheimsen möchte, sollte sich beeilen. Eigentümer kleinerer und mittlerer Solaranlagen können beim Erwerb eines entsprechenden Stromspeichers die zinsverbilligten Kredite der staatlichen KfW-Bankengruppe in Anspruch nehmen. Das Förderprogramm läuft jedoch Ende des Jahres aus. Bis dahin können Privatpersonen und Unternehmen den Kredit mit einem Tilgungszuschuss von 10 % beantragen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist die Nachfrage meist hoch, die Fördermittel jedoch begrenzt – also schnell noch den Antrag abschicken!

 

www.zukunftaltbau.de

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