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Frisch gelabelt

Welche Gesetzesänderungen erwarten uns 2016?
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Bild: blaueblume.net / pixelio.de

Wer in der energetischen Sanierung tätig ist, sollte sich ab Januar auf neue Regelungen einstellen: Heizungsgeräte im Bestand müssen mit einem Effizienzlabel gekennzeichnet werden. Und auch Wohnraumlüftungsgeräte erhalten ein Energielabel.

Nein, 2016 tritt ausnahmsweise einmal keine neue EnEV in Kraft. Nachdem sich Architekten in der vergangenen Dekade beinahe jährlich auf neue Verordnungen einstellen mussten, gibt es beim Bauen im Bestand dieses Mal nur kleinere Änderungen. Bereits seit September müssen neue Warmwasserbereiter und -speicher, Durchlauferhitzer, Boiler und Speicher mit bis zu 500 l Volumen und einer Wärmenennleistung bis 70 kW das EU-Energielabel tragen. Nun wird diese Regelung damit ergänzt, dass auch Heizungsgeräte im Bestand, die älter als 15 Jahre sind, das »Nationale Effizienzlabel für Altgeräte« erhalten sollen. Diese Aufgabe übernehmen Energieberater oder der Schornsteinfeger. Das Label sagt nur etwas über den Energiestandard des Gerätetyps aus, der tatsächliche Zustand der Anlage wird damit nicht bewertet. Zusätzlich werden die Verbraucher auf dem Label über kostenlose weitergehende Energieberatung wie Heizungs-Checks oder Vor-Ort-Beratungen hingewiesen – hier tut sich ein erweitertes Geschäftsfeld für entsprechend fortgebildete Architekten auf.

Ein Energieeffizienzlabel erhalten ab 1. Januar 2016 auch Wohnraumlüftungsgeräte, die von A+ bis G die Geräuschemission sowie den Volumenstrom bewerten. Da Lüftungsanlagen in vielen Gebäuden ununterbrochen laufen, ist ihr Energiebedarf nicht unbedeutend für den Gesamtverbrauch des Bauwerks.

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