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Drunter oder drüber?

Nachträgliche Dachdämmung von Steildächern
Drunter oder drüber?

Sobald bei einer geplanten Sanierung mehr als 10 % der Dachfläche angetastet werden, greift die EnEV und schreibt vor: Der U-Wert des Bauteils darf 0,24 W/m2K nicht übersteigen. Egal, ob man die neue Dachdämmung von oben oder von unten einbringt, die Kunst besteht darin, auf einem alten Dach ein funktionsfähiges Luftdichtheitskonzept umzusetzen.

Zur Aussicht in einer Mansardwohnung gesellt sich in vielen Altbauten die Einsicht, dass eine ausreichende Dachdämmung im Gebälk den Wohnwert sommers wie winters erheblich steigern würde. Auch sind viele Dachbewohner der Ansicht, dass eine rundum verklebte Dampfsperre die Zugluft abstellen und die Beschwerden beim Vermieter einstellen würde. Derselbe zeigt sich oft erst nach Drängen und Drohen kompromissbereit, mit einem Dachdecker „nach dem Rechten zu sehen“, was sich aber häufig als linke Tour herausstellt. Denn im Nachhinein ein Dach von der Innenseite zu dämmen und mit einer Folie abzudichten, das sorgt für viel Dreck und Lärm in der Wohnung, was der Mieter nicht will. Geht das denn nicht von außen?, fragt dieser niedergeschlagen, und hört als Antwort: Doch schon, die Investition fürs neue Dach wird dann aber auf die Miete draufgeschlagen! So geht es drunter und drüber und hin und her bei der Frage, wie man des Problems am ehesten Herr zu werden gedenkt. Alles Lamentieren hilft nichts – von einer Seite muss der Dachdecker nun mal an den Hohlraum zwischen den Sparren ran, um das Bauteil Dach auf Vordermann zu bringen – energetisch ausreichend nach den Forderungen der EnEV 2009 und handwerklich korrekt nach den Dachdeckerrichtlinien.

Was fordert die EnEV?

Mit der 2009 novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden die energetischen Anforderungen an Außenbauteile im Falle wesentlicher Änderungen im Gebäudebestand um etwa 15 Prozent verschärft. So liegt nun der maximal zulässige U-Wert eines Steildachs bei 0,24 W/m2K (EnEV 2007: 0,30 W/m2K), wenn mehr als zehn Prozent der gesamten Dachfläche ersetzt oder erneuert werden. Genau heißt es in Anlage 3 unter Punkt 4.1 (Steildächer):
„Soweit bei Steildächern Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen sowie Decken und Wände (einschließlich Dachschrägen), die beheizte oder gekühlte Räume nach oben gegen die Außenluft abgrenzen,

  • ersetzt, erstmalig eingebaut
    oder in der Weise erneuert werden, dass
  • die Dachhaut beziehungsweise außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden,
  • innenseitige Bekleidungen oder Verschalungen aufgebracht oder erneuert werden,
  • Dämmschichten eingebaut werden,
  • zusätzliche Bekleidungen oder Dämmschichten an Wänden zum unbeheizten Dachraum eingebaut werden,

sind für die betroffenen Bauteile die Anforderungen nach Tabelle 1, Zeile 4a (= 0,24 W/m2K; der Autor) einzuhalten. Wird bei Maßnahmen nach Buchstabe b) oder d) der Wärmeschutz als Zwischensparrendämmung ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke wegen einer innenseitigen Bekleidung oder der Sparrenhöhe begrenzt, so gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird.“
Ab beziehungsweise bis zu welchen Flächen bei einer Erweiterung die Bauteilregel gilt, ist in § 9 „Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden“ unter Absatz (4) zu lesen: „Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume mit zusammenhängend mindestens 15 und höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche, sind die betroffenen Außenbauteile so auszuführen, dass die in Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden.“ Erstreckt sich die Erweiterung auf mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche, gelten die Anforderungen für Neubauten, das heißt, es werden der Jahres-Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust des gesamten Gebäudes ausschlaggebend.
Zu hinterfragen ist bei den Ausführungen in Anlage 3, weshalb sich bei einer Zwischensparrendämmung der zu erzielende Wärmeschutz nach dem Raumangebot für die Dämmplatten richtet, der von der Sparrenhöhe beziehungsweise innenseitigen Bekleidung abhängt. Hier hätte der Gesetzgeber durchaus entweder bessere Lambdawerte des Dämmstoffes einfordern oder auf eine eventuell mögliche Aufsparrendämmung verweisen können. Vor dem Hintergrund, dass die Anforderungen der EnEV an den Dämmstandard der Gebäudehülle bei der nächsten Novellierung ebenso wie die Energiekosten weiter steigen werden, wird sich eine Dachsanierung mit dem heute minimal erlaubten Dämmstandard spätestens beim Verkauf eines solchen Gebäudes durch einen schlechteren Marktwert rächen. Viele Eigentümer und Investoren scheuen die geringfügigen Mehrkosten für eine dickere oder bessere Dachdämmung, obwohl sich dieser geringfügige Aufschlag auf die ohnehin anfallenden Baukosten binnen kurzer Zeit amortisiert – sei es durch höhere Mieteinnahmen, zufriedene Mieter aufgrund geringer Energiekosten oder wegen kurzen oder gar keinen Leerstandszeiten.

Interessenkonflikte

Obwohl bei einer Dachsanierung das Erarbeiten eines Luftdichtheitskonzeptes wesentlich schwieriger und mit viel mehr Unwägbarkeiten als bei einem Neubau behaftet ist, ziehen die Auftraggeber nur in Ausnahmefällen einen Architekten oder Fachplaner hinzu. Meistens bleibt es bei einer Ortsbesichtigung mit einem Dachdecker, dem dann die Aufgabe zukommt, seinen Auftraggeber über die Funktion der einzelnen Bauteilschichten und den für ihre fachgerechte Ausführung notwendigen handwerklichen Aufwand aufzuklären. Hier kommt es auf die Kompetenz, Standfestigkeit und Überzeugungskraft des Handwerkers an, der ja einerseits durch seine Beratung Planungsleistungen mit haftungsrechtlichen Konsequenzen übernimmt, andererseits den Auftrag haben will und dafür eventuell ein gewisses Risiko einzugehen bereit ist. Die Versuchung, nach harter Preisverhandlung einzelne Leistungen regelwidrig, minderwertig, gar nicht oder mit ungeeigneten, billigen Produkten auszuführen, ist groß und hat schon viele Handwerker vor den Kadi gebracht. Gleiches gilt für Architekten, die das Luftdichtheitskonzept auf die leichte Schulter nehmen oder berechtigte Bedenken des Dachdeckers leichtsinnig in den Wind schlagen. Besser ist bei einer solchen komplexen Bauaufgabe das Zusammenspiel zwischen erfahrenem Handwerker und planungssicherem Architekten, zumal dann zwei Parteien einen uneinsichtigen Bauherrn eher zum Einlenken bewegen können.

Dicht ist nicht gleich dicht

Die wenigsten Auftraggeber kennen den Unterschied zwischen Winddichtheit und Luftdichtheit. Während Luftdichtheit zwingend erforderlich ist, stellt die winddichte Ausführung lediglich eine – wenn auch bauphysikalisch sinnvolle – Empfehlung dar. Falls sie vom Auftraggeber gewünscht wird, ist sie zwischen den Vertragsparteien gesondert zu vereinbaren. Winddichtheit erreicht man bei nicht belüfteten Steildächern durch die Verklebung der Unterdeckbahn, indem man auf diese Weise das Einströmen von kalter Außenluft in luftdurchlässige Dämmstoffe verhindert – ähnlich wie bei der geschlossenen Windjacke über einem Wollpullover.
Eine zuverlässige Luftdichtheit lässt sich im ausgebauten und gedämmten Steildach in der Regel mit einer luftdichten Dampfsperrfolie erzielen, die raumseitig auf die Wärmedämmschicht folgt und an allen Stößen, An- und Abschlüssen sowie Durchdringungen luftdicht zu verkleben ist. Korrekt eingebaut, verhindert diese Folie aus Kunststoff oder Pappe Lüftungswärmeverluste und unzulässige Tauwasserausfälle.

Dachdämmung von außen

Ist das Entfernen von Innenbekleidungen an Dachschrägen nicht möglich, bleibt nur die Sanierung von außen und damit als erster Schritt das Abdecken des kompletten Daches. Auch die alte Lattung und eine eventuell in den Sparren liegende Dachdämmung muss komplett entfernt werden, bevor von oben die in der Regel nicht vorhandene Luft- und Dampfbremse eingebaut werden kann. Die Verlegung der Folie erfolgt schlaufenförmig über Sparren und Innenbekleidung (siehe oben und links). Da die Luft- und Dampfbremse bei der Sanierung von außen auch die Außenseite des Sparrens überdeckt, kann es bei kälteren Außentemperaturen zwischen Holz und Bahn zu Tauwasserausfall kommen. Dieser kann sich bei Bahnen mit konstantem sd-Wert aufaddieren und bereits nach kurzer Zeit die tragende Dachkonstruktion erheblich beschädigen. Daher ist unbedingt darauf zu achten, eine Bahn mit variablem Diffusionswiderstand (flexibler sd-Wert) zu wählen.
Bei unebenen oder sehr rauen Untergründen kann es von Vorteil sein, vor dem Verlegen der Luft- und Dampfsperre eine dünne Dämmung auf die Innenbekleidung aufzubringen, damit eventuell hervorstehende Schraub- oder Nagelspitzen die Luft- und Dampfsperre nicht durchlöchern oder die Bahn beim Verlegen gar reißt. Darüber hinaus entsteht so eine ebene Arbeitsfläche, die sich beim späteren Verkleben der Bahnenstöße als sehr hilfreich erweist. Der Wärmedurchlasswiderstand der Ausgleichsdämmung darf dabei ohne rechnerischen Nachweis maximal 20 Prozent des Gesamtwärmedurchlass-Widerstandes betragen (20-Prozent-Regel).
Die Luft- und Dampfsperre wird während ihrer Verlegung Zug um Zug zum Beispiel mit Spalierleisten in ihrer Lage gesichert. Im Grunde reicht jeweils eine kurze Leiste unter- und oberhalb jeder Überlappung. Auch durchlaufende Leisten sind möglich, allerdings sind diese so anzuordnen, dass die sich überlappenden Folienstöße problemlos und sicher verklebt werden können. Bei sorgfältig fixierten Leisten liegen die Bahnen lücken- und hohlraumfrei am Untergrund an. Längsströmungen entlang der Sparren werden unterbunden und die Dämmung füllt die Sparrenzwischenräume hohlraumfrei aus.
Ein besonderer Problempunkt sind Abseiten und nicht ausgebaute Spitzböden. In der Regel findet sich dort an der Unterseite der Sparren keine Innenbekleidung, die sich als Unterlage für das Einbringen von Dampfsperre und Dachdämmung nutzen lässt. In solchen Fällen bedarf es einer Hilfskonstruktion, um eine gleichmäßige Verlegung des neuen Aufbaus sicherzustellen: Man muss von innen eine Schalung o. ä. unter den Sparren anbringen.
Auch lassen sich so Anschlussprobleme im Übergang vom ausgebauten zum nicht ausgebauten Dachraum vermeiden. An diesem Detailpunkt ist es ohnehin meist sehr schwierig, den luftdichten Übergang von der schlaufenförmig über die Sparren verlegten Luft- und Dampfsperre an eine auf der Unterseite der Sparren verlegte Bahn mit einfachen Mitteln herzustellen. An dieser Stelle durchdringt jeder Sparren die Luftdichtheitsschicht. Deren Vielzahl, Beschaffenheit und Anordnung bergen ein großes Potenzial für Undichtigkeiten.
Die Anschlüsse an das Mauerwerk an Traufe und Ortgang gestalten sich in der Regel von der Oberseite her schwierig und von Objekt zu Objekt verschieden, da oftmals ein Untergrund vorliegt, der für einen luftdichten Anschluss denkbar ungeeignet ist. Die Oberflächen sind zunächst gründlich zu reinigen, eventuell muss zuerst ein geeigneter Untergrund für einen luftdichten Anschluss geschaffen werden, zum Beispiel durch Verputzen der Mauerkrone. Entlang des Ortgangs ist eine Verklebung der Dampfbremse auf der Mauerkrone üblich, die meist ebenfalls zuvor gesäubert und verputzt werden muss. Falls auch die Fassade mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen wird, kann die Folie auch über die Mauerkrone hinweg geführt und mit den Dämmplatten eingeklebt werden. Alternativ kann die Dampfbremse auch raumseitig eingeputzt werden. Sehr aufwendig kann sich der außenseitige Einbau der Folie bei Gauben gestalten. Da die Außenbekleidung zum Anschluss der neuen Luftdichtheitsebene ohnehin entfernt werden muss und die eventuell vorhandene Dämmung meistens nicht ausreicht, bleibt oft nur der komplette Rückbau bis auf die Tragkonstruktion. Beim Wiederaufbau sollten Wand- und Dachflächen so weit aufgedoppelt werden, dass genug Platz für die rechnerisch erforderliche Dämmstoffdicke bleibt. Soll die vorhandene Dämmung in der Konstruktion verbleiben, ist auch hier ist die 20-Prozent-Regel zu beachten.

Dachsanierung von innen

Eine andere Herangehensweise ist die nachträgliche Dachdämmung von der Innenseite her. In einem solchen Fall ist zunächst zu klären, ob sich unterhalb der Lattung bereits eine regensichere Unterdeckung befindet, beziehungsweise, ob diese noch funktionsfähig ist. Ist eine Unterspannbahn vorhanden, sollte man sich unbedingt über deren bauphysikalische Eigenschaften (sd-Wert) schlau machen. Als nächstes ist zu prüfen, ob die vorhandene Sparrenhöhe für die erforderliche Dämmstoffdicke ausreicht oder ob Sparrenaufdoppelungen beziehungsweise eine Untersparrendämmung notwendig ist. Schließlich muss man sich überlegen, wie sich die luftdichten Anschlüsse der Dampfsperre realisieren lassen. Wo liegt beispielsweise bei Holzböden das luftdichte Bauteil, an das die Luftdichtheitsschicht angeschlossen werden muss? Oftmals trifft man auch auf störende Installationsleitungen oder in die Ecke gedrängte Entlüftungsrohre, die einen luftdichten Anschluss handwerklich nahezu ausschließen.

Unterspannbahn reloaded

Fehlt eine Unterspannbahn oder ist diese nicht mehr funktionstüchtig, muss sie gemäß den Regeln des deutschen Dachdeckerhandwerks unbedingt nachgerüstet oder ersetzt werden, wenn man es mit wärmegedämmten beziehungsweise zu Wohnzwecken ausgebauten Dachgeschossen zu tun hat. Der nachträgliche Einbau einer diffusionsoffenen Unterdeckbahn von innen verlangt jedoch besonderes handwerkliches Know-How und ist nur bei Dächern mit einfacher Geometrie durchführbar. Dabei wird die Bahn wie ein auf den Kopf gestelltes „U“ zwischen den Sparren montiert und seitlich zum Beispiel mit Spaltlatten mechanisch fixiert (siehe Abb. 5 und 6 und die darauf folgenden Zeichnungen). Wichtig ist, dass die Unterdeckbahnen mit einem Abstand von zirka zwei Zentimetern zur Traglattung eingebaut werden, um die Unterlüftung der Dachdeckung und den barrierefreien Wasserablauf auf der Bahn sicherzustellen. Ideal ist ein leichter Durchhang der Unterdeckbahn in der Mitte des Sparrenfeldes, was verhindert, dass sich eventuell auf der Bahn sammelnde Wassertropfen als Rinnsale in Richtung der Sparren in Bewegung setzen und diese dauerhaft durchfeuchten. Ein Abstandshalter aus verrottungssicherem Holz, zum Beispiel Lärchenholz, der mittig parallel zum Sparren an der Unterseite der Traglattung montiert wird, sichert diesen Durchhang auch nach dem Einbau der Dachdämmung.
Die Dachdämmung kann in der verbleibenden Sparrenhöhe eingebaut und – falls notwendig – mit einer Untersparrendämmung kombiniert werden. Anschließend folgt die sorgfältige und fachgerechte Verlegung der Luftdichtheitsschicht oder Dampfsperre mit allen erforderlichen luftdichten Anschlüssen. Die Lattung unterhalb der Dampfsperrfolie ist Traglattung für die Innenbekleidung und Installationsebene in einer Funktion. Die Bereiche zwischen den Latten können ebenfalls mit einer Dachdämmung gefüllt werden. Auch hier ist die 20-Prozent-Regel nach DIN 4108 Teil 3 zu beachten oder eine objektbezogene Diffusionsberechnung durchzuführen.
Der Einbau einer Unterdeckbahn von innen setzt allerdings voraus, dass die Bahnen nach außen entwässert werden können, da andernfalls die Gefahr besteht, dass auf der Bahn herabrollende Wassertropfen irgendwo im Traufbereich oder hinter Einbauteilen wie Kaminen oder Dachflächenfenstern in der Dachkonstruktion versickern. Eventuell muss dazu die Dacheindeckung im Bereich der Traufe oder an Einbauteilen von außen geöffnet werden, um die Unterdeckbahn aus dem Gefach heraus auf ein Rinneneinhangblech oder ein Kehlblech zu führen.
Hier zeigen sich dann auch die Grenzen dieser Sanierungslösung: Sie ist – weil eine Unterdeckbahn planmäßig entwässert werden muss – auf Dächer mit einfacher Geometrie (Sattel-, Walm- oder Pultdächer) beschränkt. Zudem dürfen diese Dächer keine schräg laufenden Kehlen aufweisen, da die aufgezeigten Details mit einer zwischen den Sparren montierten Unterdeckbahn nicht lösbar sind. Oftmals kann eine solche Lösung nicht mehr als ein mittelfristiges Provisorium sein, bis das Dach neu eingedeckt wird.

Entscheidend ist der sd-Wert

Von den bauphysikalischen Eigenschaften der Unterspannbahn hängt ab, was für eine Luft- und Dampfsperre eingebaut werden kann. So sind die sd-Wert-Verhältnisse von innen nach außen nach DIN 4108-3, Tabelle 1, zu beachten oder die Funktionsfähigkeit des Schichtenaufbaus ist rechnerisch nachzuweisen. Demnach können bei diffusionsoffenen Unterspannbahnen in der Regel ohne weiteren rechnerischen Nachweis auch Dampfsperren mit niedrigen Wasserdampfdiffusionswiderständen zugeordnet werden. Die früher weit verbreiteten Gitterfolien hingegen sind nicht diffusionsoffen, sodass wahlweise die Konstruktion belüftet ausgeführt werden sollte oder – falls eine Belüftung nicht möglich ist – der sd-Wert der Dampfsperre auf den Diffusionswiderstand der Unterspannbahn abgestimmt werden muss. Hier haben sich Dampfsperren mit einem sd-Wert > 100 m bewährt.

Unzureichende Sparrenhöhe

Reicht die Sparrenhöhe des Daches nicht aus, um die aktuellen Anforderungen der EnEV zu erfüllen, kann entweder die raumseitig der Dampfsperren liegende Installationsebene mitgedämmt werden oder man sieht zusätzlich eine Untersparrendämmung vor. Hierbei ist wieder zu berücksichtigen, dass der Wärmedurchlasswiderstand der in der Installationsebene liegenden Dachdämmung 20 Prozent des Gesamtdurchlass-Widerstands des Schichtenaufbaus nicht überschreiten darf.

Drunter oder drüber?

Ob die nachträgliche Dachdämmung besser von innen oder von außen erfolgt und ob das Steildach mit der notwendigen Luftdichtheitsschicht versehen wird, hängt zunächst davon ab, von welcher Seite aus der Sparrenhohlraum am leichtesten zugänglich ist und was für eine Dachgeometrie vorliegt. In jedem Fall ist vor Beginn der Arbeiten eine detaillierte Bestandsaufnahme vorzunehmen, auf die eine vorausschauende Planung aufbaut, was wiederum eine fachgerechte Umsetzung ermöglicht. Wichtig ist vor allem, dass es auf der Baustelle nicht drunter und drüber geht.

Autor: Klaus Siegele

Weitere Aspekte zur Dachsanierung:

Typische Fehler bei Dachbegrünungen

Sanierung von Schimmelpilzschäden an Dachstühlen

Typische Fehler bei der Dachsanierung vermeiden

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