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Denkmalgerechte Balkonsanierung

Fragiler Freisitz
Denkmalgerechte Balkonsanierung

Ihr erstes Wohnhochhaus erhielt die Stadt München 1952. In zentraler Lage errichtete Sep Ruf einen Achtgeschosser, der sich seine fünfzigerjahretypische Schlankheit und Eleganz bis heute bewahrt hat – dank einer sehr sensiblen Instandsetzung von Balkon und Fassade.

Das kleine Hochhaus in der Münchner Theresienstraße 46/48 gehört zu den wenigen Wohnbauten, die noch heute mit ihrem Architekten in Verbindung gebracht werden. Seit Sep Ruf mit dem Kanzlerbungalow in Bonn und dem deutschen Pavillon auf der Weltausstellung in Brüssel bekannt wurde, bezeichnen immer mehr Menschen eines seiner Frühwerke, das Wohnhochhaus in der Maxvorstadt, als „Sep-Ruf-Haus“. Inzwischen steht es unter Denkmalschutz.
Aufgrund deutlich sichtbarer Schäden an den Balkonplatten und wegen Betonabplatzungen an den Balkonstirn- und Balkonunterseiten hatte sich die Wohnungseigentümergemeinschaft Theresienstraße im Oktober 2006 dazu entschlossen, das Münchner Architekturbüro Bauer Kurz Stockburger & Partner mit der Instandsetzung der Fassade des Wohnhauses zu beauftragen. Die fachkundige Beurteilung der Schäden übernahm das Ingenieurbüro Schießl. Dessen Gutachten zufolge war einer der Gründe für die Betonschädigungen eine fortgeschrittene Karbonatisierung des Betons bei ungenügender Betondeckung. Die beginnende Korrosion der Bewehrung hatte zu einer Volumenzunahme des korrodierenden Stahls und somit zum Absprengen der Betondeckung geführt. Auch hatten sich Hohlräume im Bereich der Bewehrungslage gebildet. Zu den festgestellten Schäden hatte auch eine mangelhafte Abdichtung an der Plattenoberseite der Stahlbetonbalkone beigetragen: Das eindringende Wasser fror im Winter auf und führte ebenfalls zu Abplatzungen. Offensichtlich nicht zum ersten Mal: Die Balkone waren bereits 1969, 1977 und 1990 saniert worden, was jedoch nur zu einer weiteren Schädigung der Substanz geführt hatte. Einige Eigentümer hatten bei dieser Gelegenheit zudem die Holzfenster durch Kunststofffenster und -balkontüren ersetzt, was die jetzige Sanierung zusätzlich erschwerte, weil die Anschlüsse der Balkone an die Fensterprofile unterschiedlich hoch waren.

Instandsetzung der Balkone durch umfassende Betonsanierung

Nach dem Einrüsten der Fassaden begann man damit, die Balkongeländer zu demontieren, den Estrich auf den Balkonoberseiten abzutragen und den Putz der Balkonunterseiten vollständig abzuschlagen. Um Rückschlüsse auf die anderen Balkone ziehen zu können, wurde ein Balkon vorab komplett abgebrochen und analysiert. Der nächste Schritt der Betonsanierung sah vor, den überwiegend verwitterten Beton der Stirnseiten von der Außenkante ausgehend bis zu einer Tiefe von mindestens 15 cm mechanisch abzubrechen. An manchen Stellen reichte dies nicht aus, bei einigen Balkonplatten musste viel mehr Beton als vorgesehen abgebrochen werden. Dabei stellte sich heraus, dass in den Balkonen die unterschiedlichsten Materialien verbaut wurden: Nicht nur die Anzahl und Querschnitte der Bewehrungsstähle, sondern auch der Beton und die verwendeten Zuschläge waren von Balkon zu Balkon verschieden. Nächster Arbeitsschritt war die Reinigung der verbliebenen Oberflächen durch Sandstrahlen und Hochdruckwasserstrahlen. Wo es der korrosionsbedingte Querschnittsverlust erforderte, wurde die Bewehrung nach den statischen Vorgaben ergänzt. Anschließend begann man, die Flächen zu schalen und mit Beton nach Rili-SIB 2001 zu betonieren. Die abgeplatzten Betonteile an der Balkonoberfläche und an der Balkonunterseite wurden mit einer Haftbrücke und PCC-Grobmörtel (MG 3) ersetzt. Nach dem Ausschalen wurde auf die frei bewitterten Stirn- und Balkonunterseiten ein Oberflächenschutzsystem nach Rili-SIB 2001 aufgetragen, das durch Begrenzung des Wassergehalts dauerhaft vor einer erneuten Bewehrungskorrosion schützen und das Fortschreiten der Karbonatisierung des Betons vermindern soll. Abschließend wurde auf den im Gefälle eingebauten Verbundestrich eine rissüberbrückende, elastische Beschichtung mit Schiefersplitt aufgetragen.
Die demontierten Balkongeländer konnten nicht mehr verwendet werden, da deren originale Höhe von lediglich 85 Zentimetern nicht mehr den geforderten Mindesthöhen der Musterbauordnung (MBO, Fassung November 2002) entsprach und vor allem in den obersten Geschossen viel Mut beim Herantreten an die Brüstung abverlangte. Die Architekten vertraten die Auffassung, dass mit einem Eingriff bei den Geländern der Bestandsschutz entfällt und legten die Höhen einheitlich auf 1,10 Meter gemäß MBO-Forderungen fest. Auch sprachen technische Aspekte für den Ersatz durch neue Geländer: Um das Eindringen von Wasser in die Balkonplatte zu vermeiden, beschloss man, die Geländerpfosten nicht mehr in der Balkonplatte zu befestigen, sondern an den Stützen. Das neue Balkongeländer gleicht dem Original in Form und Farbe fast aufs i-Tüpfelchen: Die weiß beschichteten Geländer mit ihrer luftigen, maschenartigen Füllung prägen nach wie vor das Bild der filigranen Hochhausfassade, die minimal modifizierte Konstruktion wird außer Bauhistorikern niemandem auffallen.

Wärmedämmverbundsystem – besser ohne?

Lange hatten BKS & Partner abgewogen, welche Vor- und Nachteile das Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) mit sich bringen würde. Da alle Fenster und Türen mit dem Putz flächenbündig eingebaut sind, wären beim nachträglichen Aufbringen eines WDVS 12 bis 15 Zentimeter tiefe Fensterleibungen unvermeidbar gewesen. Dies hätte das Erscheinungsbild des Hauses entscheidend verändert. Zudem wären überall dort, wo der Baukörper eine Innenecke ausbildet und die Fenster der einen Fassade direkt im rechten Winkel an die geschlossene Fläche der anderen Fassade anschließen, unlösbare Vorsprünge entstanden. In Bezug auf das Einhalten der EnEV 2004 entschlossen sich die Planer daher, nach §16 (1) eine Ausnahme als Denkmal zu beantragen. Als Ausgleich empfahlen sie den Eigentümern den Einbau von Fenstern mit Isolierverglasung. In Sachen Energieeffizienz sicher keine Bestlösung, jedoch zeigen die Bilder der instandgesetzten Fassade, dass die Entscheidung richtig und konsequent war, wollte man dieses filigrane Musterbeispiel des Wiederaufbaus von Sep Ruf nicht hinter dicken Dämmplatten begraben.

Projekt:
Fassadeninstandsetzung
Wohnhaus Theresienstraße 46/48, München

Bauherr:
WEG Theresienstraße, vertreten durch ABOSI Immobilien, München

Architekt:
Bauer Kurz Stockburger & Partner, München, www.bks-partner.de

Schadensgutachten:
Ingenieurbüro Prof. Schießl, München
www.ib-schiessl.de

Tragwerksplanung:
Mayr Ludescher Partner,
Beratende Ingenieure,
München
www.mayr-ludescher.de

Autor: Klaus Siegele

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