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Zugelassen
Feuerhemmende Türen für Außenwände sind v. a. in dicht bebauten Gewerbeflächen notwendig, um das Übergreifen eines Brands auf Nachbargebäude zu verhindern. Vorgeschrieben sind diese Türen, wenn ihr Abstand zu einem gegenüberliegenden oder angrenzenden (Eck-)Gebäude weniger als 5 m beträgt. Bislang bot Hörmann ein umfassendes Stahl-Feuerschutztürenprogramm für den Innenbereich an. Jetzt erfüllt der Hersteller mit der DIBt-Zulassung für die Stahl-Feuerschutztür »H3-1« auch die Anforderungen für den Einsatz im Außenbereich. Die einflügelige T30-Tür kann dabei nicht nur feuerhemmend, sondern zusätzlich auch schalldämmend sowie einbruchhemmend bis Widerstandsklasse 2 (RC 2) in Dickfalz ausgeführt werden. Durch die grundsätzlich einheitliche Gestaltung der Produkte passt sie unabhängig von ihrer Funktion zum übrigen Feuerschutztürenprogramm und trägt somit zum harmonischen Gesamtbild eines Gebäudes bei. ~bm
Hörmann www.hoermann.de
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