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Treppenbegleiter

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Treppenbegleiter

Sie geben Halt, vermitteln Sicherheit und haben einen prägenden Einfluss auf das gesamte Erscheinungsbild von Treppenkonstruktionen – Geländer und Handläufe sind ein unverzichtbarer Teil der Treppenplanung. Handläufe müssen mindestens in einer Höhe von 80 cm angebracht werden, wobei sie nicht höher als 115 cm sein dürfen. Gemessen wird lotrecht über Stufenvorderkante bis Oberkante Handlauf. Das Material sollte möglichst glatt sein, um Verletzungen zu vermeiden. Stahl- oder Edelstahlrohre, die zusätzlich poliert sind, eignen sich hervorragend, aber auch Hartholz oder lackiertes Weichholz. Fuchs-Treppen bietet für Geländer in Metall- oder Holzkonstruktionen senkrechte und waagerechte Stäbe, Rohre und Gitter mit Füllungen aus Lochblech, Sicherheitsglas, Holz oder Stahl an. ~rm

Fuchs-Treppen www.fuchs-treppen.de
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