Schüler und Lehrer müssen sich in Corona-Zeiten an Abstände und neue Zugangsregeln gewöhnen. Dabei darf die Sicherheit nicht zu kurz kommen. Im Notfall muss jeder das Gebäude zügig verlassen können. Für Notausgänge und Fluchttüren in öffentlichen und gewerblichen Bauten gibt es die unterschiedlichsten Anforderungen. Winkhaus bietet mit der Anti-Panik-Verriegelung »panicLock AP« ein System, das auf solche Aufgaben vorbereitet ist. Es sichert sowohl ein- als auch zweiflügelige Außentüren für Flucht- und Rettungswege. Flexibles Konzept:
So kann z. B. für einflügelige Türen gemäß EN 179 dieselbe Verriegelungsvariante verwendet werden, wie für Türen mit Anforderungen der EN 1125. Gleiches gilt für die Ausstattung der aktiven Gehflügel zweiflügeliger Voll-Panik-Türen. Auch hierbei lassen sich mit derselben Verriegelung beide Normtypen (EN 179 oder 1125) reali_sieren. Es können Profilzylinder sowohl mit als auch ohne Freilauffunktion eingebaut werden. Die AP4-Verriegelungen entsprechen den sicherheitsrelevanten Merkmalen der DIN 18251-3 und der EN 14351-1. Sie halten die Vorgaben BauPvO einschließlich der CE-Kennzeichnung ein. ~rs
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