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Barrierefreie Balkon- und Terrassenübergänge sicher und dauerhaft abdichten

Schwellenlos
Barrierefreie Balkon- und Terrassenübergänge sicher und dauerhaft abdichten

Barrierefreiheit bedeutet laut DIN 18040, dass sich ein Gebäude von Menschen jeden Alters und unabhängig von körperlichen Beeinträchtigungen uneingeschränkt nutzen lässt. Bei Balkonen und Terrassen stellt die fachgerechte Abdichtung des schwellenlosen, also barrierefreien, Übergangs von innen nach außen den Architekten vor große planerische Herausforderungen. Der Beitrag zeigt auf, was bei barrierefreien Übergängen mit Schwellen bis max. 2 cm zu beachten ist und wie sich uneingeschränkt barrierefreie Übergänge (also ebenerdig) mit Komplettsystemen wirtschaftlich und sicher ausführen lassen.

Barrierefreiheit ist seit einiger Zeit weit mehr als nur der begriffliche Ersatz für die Adjektive »senioren-, alten- oder behindertengerecht«. Nicht nur bauliche Anlagen öffentlicher Träger müssen, wie es die MBO § 50 Absatz 2 vorschreibt, barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe und ihrem Zweck entsprechend genutzt werden können, sondern auch private Bauherren sowie die Wohnungswirtschaft schauen mit Weitblick auf das Thema. Der Trend geht hier eindeutig in Richtung einer »uneingeschränkten Bewegungsfreiheit«. Egal, ob es sich um Eigentums- oder Mietwohnungen handelt. Der Abbau von Schwellen wird von der KfW-Bank gefördert. Ob eine Förderung möglich ist, sollte dabei vor Baubeginn vom Bauherrn oder Architekten projektbezogen geprüft werden.

Gesetzliche Grundlagen
Entscheidet sich ein Bauherr oder ein Planer dafür, ein Gebäude barrierefrei zu gestalten, muss, laut DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen –Teil 2: Wohnungen – Absatz 5.5.8) auch der dazugehörige Freisitz (Loggia, Balkon, Terrasse) schwellenlos zugänglich sein und eine ausreichende Bewegungsfläche von mind. 1,2 x 1,2 m (1,5 x 1,5 m für Rollstuhlfahrer) bieten. Dabei wird eine Schwellenhöhe bis max. 2 cm bereits als barrierefrei eingestuft. Im Hinblick auf die fachgerechte Abdichtung von Terrassen und Balkonen gemäß der Flachdachrichtlinie (»Fachregel für Abdichtungen« vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks) gilt eine solche Ausführung bereits als Sonderkonstruktion.
Barrierefreiheit durch Sonderkonstruktionen
Um bei der Umsetzung dieser Sonderkonstruktionen Fehler-quellen zu vermeiden, ist die gewerkeübergreifende Abstimmung zwischen Planer, Fensterbauer und dem ausführenden Dachdecker sehr wichtig. Denn die minimale Anschlusshöhe von max. 2 cm allein garantiert noch keinen dichten Türanschluss. Hier werden zusätzliche Maßnahmen erforderlich, die sich bei Bedarf auch miteinander kombinieren lassen:
  • ein wannenförmiger, ggf. beheizbarer Entwässerungsrost, der einen direkten Anschluss an die Drainage besitzt
  • ein steileres Gefälle der wasserführenden Ebene, das vom Gebäude wegführt
  • eine Überdachung als Schlagregen- und Spritzwasserschutz
  • eine zusätzliche, innenliegende Abdichtung im Bereich der Türschwelle mit gesonderter Entwässerung
Außerdem muss die Notentwässerung so tief angeordnet werden, dass bei einer Verstopfung der Hauptentwässerung das Wasser nicht über die Türschwelle läuft und den Innenraum »flutet«.
Uneingeschränkt barrierefrei
Ist der Übergang zwischen Balkon- oder Terrassenbelag und dem Innenraum komplett schwellenlos, handelt es sich laut DIN 18040-2 um eine »uneingeschränkte Barrierefreiheit«. Hier kann eine fachgerechte Anbindung an die vorhandene Flächenabdichtung nur erreicht werden, wenn man auf spezielle Tür- und Rahmenelemente, wie ein System von ebenerdigen Magnettürdichtungen (»Magnet-Doppeldichtung«) des Herstellers ALUMAT-Frey, zurückgreift. Diese Bauelemente verfügen bereits werkseitig über einen integrierten Dach- und Dichtungsbahn-Anschluss im unteren Türbereich, der aus der Kunststoffdachbahn »EVALON®« von alwitra besteht. Damit kann der Dachdecker das neue Bauelement fachgerecht an die vorhandene Abdichtung des Außenbereichs anschließen, inklusive einer ebenfalls fachgerechten Eckausbildung [2/3]. Jedoch muss auch eine solch »vorkonfektionierte« Abdichtung den für diese Beanspruchungsart gestellten Anforderungen entsprechen. Abdichtungen von genutzten Dächern werden dabei in zwei Beanspruchungsarten unterteilt (vergleiche DIN 18195 Bauwerksabdichtungen und die Flachdachrichtlinien):
  • mäßige Beanspruchung (z. B. Balkone) und
  • hohe Beanspruchung (z. B. Dachterrassen)
Entsprechend der Beanspruchungsart sind i. d. R. bereits Kunststoffbahnen mit der passenden Dicke an die Rahmenelemente der Magnet-Doppeldichtungen befestigt. Hinweise zu den richtigen Bahnendicken finden Planer im Stoffteil der DIN 18195-2 sowie in den Produktdatenblättern im Anhang der Flachdachrichtlinien. Wie bei den Sonderkonstruktionen für Schwellen bis max. 2 cm müssen auch bei diesen komplett barrierefreien Sonderkonstruktionen zusätzliche Maßnahmen (siehe oben) ergriffen werden, um das Oberflächenwasser sicher abzuführen. Eine weitere technische Herausforderung stellt die Schlagregendichtheit dar. Alumat bietet hier Komplettsysteme an, die aus der Magnet-Doppeldichtung, dem integrierten Abdichtungsanschluss und einem Wasserablaufstutzen bestehen. Letzterer sorgt für die kontrollierte Ableitung des Schlagregenwassers.
Schlagregensicherheit
In den Schwellenbereich eingedrungener Schlagregen wird hierbei über eine im Profil integrierte Ableitung in eine Wassersammelkammer geleitet. Dort sorgt ein Wasserablaufstutzen für die Weiterleitung in die Drainage, die das Wasser schließlich vom Gebäude wegführt. Alternativ kann an den Wasserablaufstutzen auch ein Schlauch zur Ableitung des Wassers angeschlossen werden. Die Abdichtung zwischen Tür und Schwelle regelt die patentierte doppelte Magnetkupplung [4]: Ein Dauermagnet ist an der Türunterseite befestigt, zwei weitere sind hintereinander liegend in der Bodenschiene eingelassen. Diese heben sich und dichten die Tür ab, sobald man sie schließt. Wird die Tür geöffnet, sinken die Magnete zurück und machen den Durchgang frei.
Gewerke im Dialog
Die praktische Umsetzung von barrierefreien Anschlüssen im Übergangsbereich vom Wohnraum zur Terrasse bzw. Balkon unter Einhaltung der relevanten technischen Regeln erfordert eine vorausschauende Planung. Dabei ist die Kommunikation zwischen den beteiligten Gewerken bzw. den verschiedenen Herstellern der Türen, Türelemente, Entwässerungsrosten und der Kunststoffdachbahn von großer Bedeutung. Komplettsysteme für barrierefreie Außentüren vermeiden darüber hinaus zuverlässig »Schnittstellen«-Fehler und sind hinsichtlich ihrer Planung und Koordinierung sehr wirtschaftlich. Sie bieten einen uneingeschränkten barrierefreien Übergang mit fachgerechter Anbindung an die Abdichtung sowie eine sichere Entwässerung unmittelbar im Tür-/Schwellenbereich. Das geschulte Fachpersonal der Handwerksbetriebe sorgt letztendlich dafür, dass durch den Einbau und die Abdichtung solcher Systeme die technisch einwandfreie Umsetzung dieser »Sonderkonstruktionen« möglich wird. •
~Josef Löcherbach
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