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Barrierefrei Bauen

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Barrierefrei Bauen

~Anke Lieschke

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) als oberste Baubehörde in Baden-Württemberg verlangt mit der neuen Baugesetzgebung seit 1. März 2015 und der Liste der technischen Baubestimmungen seit 1. Januar 2015 sichere und schwellenfreie Gebäude innerhalb des barrierefreien Bauens. Die weit verbreitete Annahme, 2 cm hohe Schwellen wären zulässig, ist demnach falsch – zumindest in Baden-Württemberg. Nicht nur in diesem Bundesland, sondern in ganz Deutschland gültig ist das Gesetz der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK). Dieses Gesetz steht über allen DIN-Normen und fordert ein »UniversalDesign«, das von möglichst allen Menschen genutzt werden kann. Unabhängig davon, ob die Nullschwelle nun Pflicht ist oder nicht, stellt sie die »barrierefreiste« Variante dar.
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