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Die EU-Gebäuderichtlinie fordert für Neubauten ab 31.12.2020 und bei Behördengebäuden bereits ab 31.12.2018 den Niedrigstenergiestandard. Dies gilt auch für Sanierungen, die mehr als 25 % der Gebäudehülle betreffen. Bei Dach und Geschossdecke wird mit großem Aufwand der Energieverlust reduziert. Der Zugang zum Dachraum wird oft ignoriert. Dabei unterbricht eine Bodentreppe die oberste Geschossdecke auf rund 1 m², die umlaufende Einbaufuge ist ca. 4 m lang. Als weltweit erste Komponente ihrer Kategorie bieten die »Wellhöfer Passivhaus-Bodentreppen« die Sicherheit der Zertifizierung durch das Passivhaus-Institut. Maximierte Doppeldämmung, neue Doppeldichtung, und ein PH-Anschluss-System erfüllen die Kriterien für das »Gesamtsystem Bodentreppe + Decke« inklusive Wärmebrücken. Die Passivhaus-Bodentreppen sind für Deckenöffnungen von 85 x 55 bis 148 x 80 cm, Deckenstärken von 25-90 cm und lichte Raumhöhen von 190-360 cm erhältlich, jeweils als dreiteilige Treppe aus Holz oder Stahl oder Scherentreppe aus Aluminium. Sicherheitsrelevante Zusatzausstattungen wie Schutzgeländer und Handlauf stehen optional zur Verfügung. ~al
Wellhöferwww.passivhaus-bodentreppen.de
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