Für den jährlich vergebenen Preis der Kreditanstalt für Wiederaufbau können sich jetzt private Bauherren oder Baugemeinschaften mit Projekten aus den letzten fünf Jahren bewerben. Zugelassen sind Ein- und Mehrfamilienhäuser, die entweder neu gebaut oder erweitert, umgewidmet, modernisiert bzw. revitalisiert wurden. Dabei ist das Gesamt‧projekt entscheidend: Gelungene Architektur, Kosten- und Energieeffizienz, gute Integration in das Umfeld, zukunftsorientierte Bauweise, optimale Raum- und Flächennutzung sowie individuelle Wohnlichkeit werden gleichermaßen bewertet.
Einsendeschluss: 5. Februar
Im Blickpunkt der db 6/2019 haben wir das besonders breite Spektrum der KfW-Preisträger 2019 beleuchtet.
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