Verbraucherzentralen raten Bauherren und Hauskäufern, in der Baubeschreibung als Bestandteil eines Bauvertrags möglichst alle Leistungen genau festzulegen. Doch was nutzt dem Eigentümer die Angabe des k-Werts seiner Sprossenfenster, wenn der Dachausbau, wie gewünscht, ihm selbst überlassen bleibt? Dann wird für den Einbau der Deckenleuchten die Dampfsperre ausgeschnitten, so die Szene aus einer Heimwerkersendung im Privatfernsehen. Dass viele Hauskäufer also nicht nur mit einer »eindeutig und erschöpfenden« Leistungsbeschreibung, sondern manchmal auch mit dem eigenen Baufachwissen überfordert sind, ist sicher nicht selten. Statt einer übertrieben ausführlich und für Laien unverständlichen Baubeschreibung wäre vielmehr eine Anleitung zum Umgang mit den eigenen vier Wänden erforderlich. Dieses Mal als »Schwachstellen« also keine Baumängel im eigentlichen Sinn, sondern »Fehler« bei Baubeschreibungen, die oftmals zu Baumängeln und immer mehr vor die Gerichte führen. Mein Haus, mein Auto … Die Hochglanz-Markenprodukte thronen meist in großen, gläsernen Hallen, aus Stahl konstruiert. In Düsseldorf »flanieren« sie entlang der Automeile Höherweg … cf
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