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Lösungsansätze für gutes Zeitmanagement

In Zeitnöten
Zeitdruck als Schadensursache

Ein gutes Zeitmanagement ist nicht nur für den Bauablauf, sondern auch zur Schadensvermeidung wichtig. An typischen Beispielen soll gezeigt werden, welche konstruktiven Lösungsansätze es für Zeitprobleme gibt.

Text und Fotos: Rainer Oswald

Zeitdruck ist sehr häufig die tiefere Ursache von Fehlleistungen. Dies gilt für Verkehrsunfälle genauso wie für Bauschäden. Die schwer fassbare, in Bauplänen nicht darstellbare Zeitkomponente war daher immer wieder Gegenstand der Schwachstellenserie. In Begutachtungen kann diese wichtige, tiefere Ursache in vielen Fällen nicht entlastend berücksichtigt werden, da sich im Nachhinein die Verantwortlichen in der Regel nicht mit Zeitdruck entschuldigen können. Meist muss davon ausgegangen werden, dass bei Ausschreibungen mit festen Zeitvorgaben der erforderliche Zeitbedarf bei der Planung und Ausführung von Leistungen angemessen berücksichtigt wird. Hier soll auf vier typische Zeitdruckkonstellationen genauer eingegangen werden:
  • Verkürzung von Planungsphasen
  • Verschachtelung von Ausführungsphasen
  • unzureichende Beachtung notwendiger Wartezeiten zur Austrocknung
  • unzureichende Einplanung witterungsbedingter Verzögerungen.
Verkürzung von Planungsphasen: Rohbaufertigstellung vor Abschluss der Detailplanung
Der Schwachstellenbeitrag in db 1/1991 umreißt typische Auslöser von Zeitdruck: »Besonders bei öffentlichen Bauherren steht der Zeitbedarf bis zur Entscheidung über die Realisation eines Bauprojektes häufig in krassem Missverhältnis zu den Zeitvorgaben für die Planung und Ausführung. Nach monate- oder auch jahrelangem Gerangel und unergründbar langen Liegezeiten der Unterlagen auf verschiedenen Amtstischen wird schließlich die kurzfristige Fertigstellung des Gebäudes bis zur nächsten Wahl beschlossen. Eine bis ins Detail sorgfältig ausgearbeitete Planung ist dann vor Baubeginn nicht mehr möglich. Architekten und Fachingenieure haben vielmehr alle Hände voll zu tun, wenigstens dem Rohbauer die nötigsten Pläne termingerecht vorzulegen.«
Es werden dann Entscheidungen über die Gestaltung des Rohbaus getroffen, die nach der Realisation der kaum korrigierbaren Beton- und Mauerwerksbauteile eine zuverlässige und einfache Ausführung der Details nicht mehr zulassen. Dies gilt zum Beispiel für die Belange der Bauphysik, besonders der Abdichtungstechnik. Wie oft werden Rohbauten offensichtlich ohne Berücksichtigung abdichtungstechnischer Aspekte entworfen und realisiert!
Typische Fehlerquellen sind:
  • Abdichtungstechnisch nicht mehr fachgerecht zu bewältigende Dehn- fugenverläufe und Durchdringungen unmittelbar neben aufgehenden Bauteilen (Abb. 1, 3);
  • mit Abdichtungen nicht mehr fachgerecht anschließbare oder hinterfahrbare Tür, Fenster- und Verblendschalenflächen;
  • fehlende oder nur unzureichend hohe Rücksprünge in aufgehenden Bauteilen zur dichten Verwahrung der Abdichtungsaufkantungen;
  • fehlende Entwässerungen oder ungünstige Entwässerungsführungen, die eine sinnvolle Gefälleanordnung verhindern.
Nicht zuletzt wegen dieser immer wieder zu beobachtenden Fehler weist DIN 18 195 Bauwerksabdichtungen im Einleitungskapitel des Teils 1 auf die entscheidende Bedeutung der sachgerechten Rohbaugestaltung für eine zuverlässige Abdichtung hin:
»Wirkung und Bestand einer Bauwerksabdichtung hängen nicht nur von ihrer fachgerechten Planung und Ausführung ab, sondern auch von der abdichtungstechnisch zweckmäßigen Planung, Dimensionierung und Ausführung des Bauwerks und seiner Teile, auf die die Abdichtung aufgebracht wird. Die Normen der Reihe DIN 18 195 wenden sich daher auch an diejenigen, die für die Gesamtplanung und Ausführung des Bauwerks verantwortlich sind.«
Verschachtelung von Ausführungsphasen: Verzicht oder Wegfall von Zwischenabnahmen und Qualitätskontrollen
Die Problematik soll an einem typischen Beispiel erläutert werden:
Die mit einem Warmdachaufbau versehene, sehr große Dachfläche eines Bürokomplexes diente in weiten Teilen zur Aufstellung haustechnischer Anlagen (Abb. 4 und 5). Aufgrund von Bauverzögerungen und vertraglich fest vereinbarter Fertigstellungstermine war es nicht mehr möglich, wie ursprünglich geplant, zunächst die Abdichtung vollflächig herzustellen, auf Dichtheit zu prüfen und dann erst mit den Installationsarbeiten zu beginnen. Die Arbeiten mussten überlappend erfolgen. Erschwerend kam hinzu, dass auf den Dächern zwischen den Aggregaten zwar Laufgänge mit Geh-belägen für die späteren Wartungsarbeiten angeordnet wurden, die Montagearbeiten für die Maschinen, Kanäle und Kabeltrassen fanden aber auf den ungeschützten Bitumendachbahnoberflächen statt.
Nach der Fertigstellung des Gebäudes gab es Durchfeuchtungen im Gebäudeinneren (Abb. 6). Nun begann die Suche nach der Undichtigkeits-quelle und den Verantwortlichen. Die Ursachensuche wurde erheblich durch den Umstand erschwert, dass weite Bereiche der Dachfläche nach der Aufstellung der haustechnischen Anlagen kaum noch für Inspektionen – und erst recht nicht für Instandsetzungsarbeiten – zugänglich waren.
Dieser Zugänglichkeitsaspekt wird glücklicherweise in der Neufassung von DIN 18 531, Dachabdichtungen, erstmals angesprochen. Es wird gefordert, dass zwischen der Unterkante von Aggregaten und der zu inspizierenden Abdichtungsoberfläche ein Mindestabstand von 50 cm ›
› eingehalten werden muss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieser Abstand nur bei schmalen Leitungsführungen ausreicht. Bei tiefen Anlagen sind deutlich größere Höhen notwendig, um tatsächlich die Inspektion, Wartung und Erneuerung der unter den Geräten liegenden Abdichtungen zu ermöglichen.
Diese Problemkonstellation ist in zunehmendem Maße zu beobachten, da heute im Büro- und Gewerbebau die haustechnischen Anlagen für Lüftung, Klima und Wärmerückgewinnung immer häufiger unter Einsparung der früher üblichen Technikgeschosse frei bewittert auf den Dächern angeordnet werden. Regeln für die abdichtungstechnisch zuverlässige Ausbildung von Lüftungskanälen und deren Dachdurchdringungen fehlen völlig. Hier wird meist irgendwie mit Flüssigabdichtung »gematscht«.
Es war im vorliegenden Fall nur begrenzt möglich, eindeutig zu klären, ob hier handwerkliche Ausführungsfehler bei der Abdichtung, Beschädigungen bei der Ausführung der Installationsarbeiten auf den Dächern oder aber die Kanalführungen selbst ursächlich waren.
Unzureichende Einhaltung von Wartezeiten
Äußerst vielfältig sind die Schäden, die ihre tiefere Ursache in einer unzureichenden Berücksichtigung und Einhaltung von Wartezeiten haben. Auf das häufigste Thema, das Abwarten der Belegereife fliesenbelegter Zement-estriche und die daraus folgenden Probleme der Estrichverwölbungen (Abb. 8) und Randfugenaufklaffungen soll hier nicht näher eingegangen werden. Dies ist im Beitrag db 11/1995 geschehen. Ebenso wenig auf die baufeuchtebedingte Wartezeit im Hinblick auf die Bezugsfertigkeit von Neubauwohnungen, dies wurde bereits ausführlich in db 5/1992 behandelt. Hier sollen erhebliche Putzschäden unter Stahlbetondecken dargestellt werden, die auf einem zu frühen Putzauftrag beruhen.
In einer aus vielen Gebäuden bestehenden Mehrfamilienhauswohnanlage wurden die Geschossdecken überwiegend als Filigrandecken mit verspachtelten Untersichten ausgeführt. Nur im Spitzbodenbereich waren Ort- betondecken ausgeführt worden. In mehreren Gebäuden traten nach wenigen Jahren Standzeit gefährliche Ablösungen des Gipsputzes vom Ort- betondeckenuntergrund auf (Abb. 9). Glücklicherweise wurde niemand durch die abstürzenden Putzflächen verletzt.
Solche Putzhaftungsmängel können zuverlässig nur durch repräsentative Haftzugfestigkeitsuntersuchungen – also zerstörend – überprüft werden. Ein Abklopfen auf Hohllagen reicht nicht aus, da sich die gestörte Haftung nicht zwingend akustisch überprüfen lässt: Hier stürzten wenige Wochen nach dem Abklopfen Putzbereiche ab, die als »nicht hohlliegend« beurteilt worden waren.
Durch Laboruntersuchungen der Haftzonen der mit einer Haftbrücke versehenen Betonoberflächen ergab sich dann, dass die Poren des Betons zum Verputzzeitpunkt vermutlich wassergefüllt waren – also die ausreichende Trocknung vor dem Verputzen nicht abgewartet wurde. Die Auswertung der Bautagebücher bestätigte diese Diagnose – Decken in anderen Teilen des Gebäudes mit Wartezeiten von mindestens vier Monaten waren bei Bauzeiten während des Sommerhalbjahrs durchweg nicht schadhaft.
Risseschäden mit ähnlicher Ursache beobachtet man oft auch bei verputztem Leichtbetonmauerwerk, da auch dort lange Wartezeiten eingehalten werden müssen. Dies gilt besonders für Wandquerschnitte mit großer Dicke (beispielsweise 36,5 cm), wie sie heute wärmeschutztechnisch notwendig werden.
Unzureichende Einplanung witterungsbedingter Verzögerungen
Auch diese Schadensursache ist in den verschiedensten Baubereichen äußerst häufig zu beobachten. Hier soll nur auf ein Beispiel, nämlich die verzögerte Durchtrocknung kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtungen (KBM) bei ungünstigen Wetterbedingungen eingegangen werden.
Bitumendickbeschichtungen werden als Emulsion geliefert, die sich erst durch einen Verfilmungsvorgang in eine wasserdichte Schicht verwandelt, indem das in der Emulsion enthaltene Wasser abgegeben wird. Dieses Wasser kann in der Regel nur zum Teil an den Untergrund abgegeben werden. Ein größerer Anteil muss nach außen abtrocknen können. Daher bestimmen nicht Herstellerversprechungen, sondern die Klimabedingungen in der Baugrube nach dem Auftrag der KMB die erforderlichen Wartezeiten.
Meist wird die Trocknungsdauer dann noch an entscheidenden Stellen – beispielsweise an Hohlkehlen – durch zu große Schichtdicken verlängert.
Die ursprünglich eingeplanten Wartezeiten können dann bei ungünstigem Wetter bei Weitem nicht ausreichen. Selten wird abgewartet, bis die Dick-beschichtung tatsächlich hinreichend durchgetrocknet ist. Im Gegenteil: Auf der noch feuchten KMB wird weitergearbeitet, indem am nächsten Tag Perimeterdämmplatten aufgestellt werden und dann verfüllt wird. Die Zeit drängt, eine schnelle Verfüllung der Arbeitsräume ist erforderlich, um den Weiteren Bauablauf nicht zu behindern. Die Folgen sind Undichtigkeiten, da die Kanten der Dämmplatten die Abdichtung perforieren (Abb. 11) und die nicht durchgetrocknete Schicht reemulgiert und später nur noch als torfige, poröse Masse anzutreffen ist. Diese Zeitunsicherheit muss also berücksichtigt werden, wenn man sich für eine Abdichtung der erdberührten Bauteile mit KMB entschieden hat.
Schlussfolgerungen
Aus den dargestellten Zeitzwängen sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:
Verkürzung von Planungsphasen:
Diese Problematik kann nur gelöst werden, indem man sich frühzeitig verdeutlicht, welche Details der Ausbauphasen rohbaurelevant sind. Diese sind entsprechend frühzeitig zu klären oder es sind andere Bauweisen einzuplanen, die mit nicht rohbaurelevanten Details zu lösen sind. So können etwa durch Rohbaurücksprünge zu berücksichtigende Randverwahrungen von bahnenförmigen Abdichtungen in manchen Fällen (beispielsweise in Nassräumen) durch die Anwendung von Flüssigabdichtungen vermieden werden, die keine Randverwahrungen benötigen.
Verschachtelung von Ausführungsphasen:
Im dargestellten Fall des mit Klimatechnik bestückten Flachdachs hätte zumindest der Warmdachaufbau nach Umplanung durch Schotts abschnittweise kontrollierbar gemacht werden müssen, um Zwischenabnahmen doch noch zu ermöglichen. Es wäre noch klüger gewesen, anstelle des großflächig unterlaufbaren Warmdachaufbaus von Anfang an eine nicht unterläufige Verbundabdichtung oder ein Kompaktdach vorzusehen.
Bauteiltechnisch betrachtet sind nach meiner Ansicht großflächige haustechnische Anlagen auf Flachdächern eine risikoreiche Unsitte, deren Nachhaltigkeit mit der schlechtest denkbaren Note zu bewerten ist. Wenn sie denn schon sein müssen, so sollten die gesamten Flächen – nicht nur die Laufgänge – als genutzte Dachfläche konzipiert und durch robuste, demontable Dachterrassenbeläge – zum Beispiel Gehwegplatten im Splittbett – vor Beschädigungen durch Montagearbeiten geschützt werden.
Unzureichende Einhaltung von Wartezeiten:
Im Hinblick auf die Belegereife von Zementestrichen kann die Problematik vermieden werden, indem ein Estrichmaterial verwendet wird, das keine längeren Wartezeiten besitzt. Es gibt auch Möglichkeiten, den Belag vom Estrich so zu entkoppeln, dass keine Verwölbungen auftreten können. Es ist selbstverständlich auch sinnvoll, die Randfugengestaltung in gewissem Rahmen auf die zu erwartende Fugenaufklaffung abzustimmen. Die Hersteller von Laminatfußböden sind dazu übergegangen, grundsätzlich dampfsperrende Folien unter dem Belag vorzusehen, um von den Wartezeiten und den Feuchtegehalten neuer Estriche unabhängiger zu werden. Bezüglich der Baufeuchte und der Bezugsfertigkeit sollte man bei schnellem Bauablauf die zu erwartende Baufeuchtebelastung der verwendeten Baustoffe berücksichtigen und gegebenenfalls andere Bauweisen einsetzen. Auch ist die systematische Belüftung kritischer Bereiche sinnvoll. Schließlich sollte auf die in gewissem Rahmen unvermeidbare erhöhte Neubaufeuchte in Gebrauchsanweisungen für Häuser hingewiesen werden.
Unzureichende Einplanung witterungsbedingter Verzögerungen:
Hier ist es selbstverständlich empfehlenswert, stark witterungsabhängige Bauweisen immer dann zu meiden, wenn voraussehbar mit erheblichen Witterungseinflüssen zu rechnen ist. Jedenfalls sollten etwa im Hinblick auf KMB witterungsunabhängige Alternativlösungen in Ausschreibungen als Eventualposition mit aufgenommen werden, um bei sehr ungünstigen Wetterbedingungen relativ kurzfristig noch auf andere Lösungen umsteigen zu können. Dies wäre beispielsweise der Ersatz einer KMB- Abdichtung durch eine einlagige Bahnenabdichtung.
Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass es selbstverständlich wünschenswert ist, sich so viel Zeit zu nehmen, dass jeder Stress vermieden wird. Eine solche Empfehlung wäre aber blauäugig. Daher ist es realitätsnaher, fest mit Zeitdrucksituationen zu rechnen und darüber nachzudenken, wie die negativen Folgen von Zeitdruckproblemen konzeptionell reduziert oder ganz vermieden werden können. •

Literaturhinweise:
DIN 18 195-1: 2000-08, Bauwerksabdichtungen, Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten
DIN 18 5311: 2005-11 Dachabdichtungen – Abdichtungen für nicht genutzte Dächer, Teil 1: Begriffe, Anforderungen, Planungsgrundsätze (die Festlegungen zum Mindestabstand unter Aggregaten findet sich in Abschnitt 6.8)
EPLF-Merkblatt, Verlegen von Laminatfußbodenelementen, Bielefeld, 2006–08


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