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Schimmel nach Fenstertausch

Schwachstellen
Schimmel nach Fenstertausch

Schimmel nach Fenstertausch
1 Ansicht des Siedlungshauses im Bereich der schadens- betroffenen Wohnung 2, 3 Typischer Schimmelbefall am Deckenauflager und hinter Möbeln des Schlafzimmers 4 Wohnungsgrundriss mit Lage der Schimmel- und Untersuchungsstellen 5 Ursachenbaum für das Schadensbild »Schimmelpilze auf Bauteilen« 6 Tapetenablösungen und leichter Schimmel im Wohnzimmer 7 Ungedämmt von innen nach außen durchlaufende Stahlbetondecke 8 Entnahmestelle von Proben zur Feuchteanalyse im Schlafzimmer 9 Temperaturverlauf und Oberflächentemperaturen am Stahlbetonsturz des Balkonfensters 10 Gestaltung der Deckenauflager gemäß Planunterlagen 11 Flussdiagramm zum Vorgehen bei Schimmelsanierung
»Schimmelpilzwachstum in Innenräumen sollte aus Vorsorgegründen immer beseitigt werden.« Nur mit sehr viel Augenmaß kann verhindert werden, dass diese Maxime der deutschen Gesundheits- und Umweltämter im Einzelfall nicht offensichtlich unangemessene Reaktionen zur Folge hat. Angesichts der häufigen Schimmelschäden nach Bauleistungen im Bestand muss man die neuesten Entwicklungen zum Umgang mit Schimmel kennen.
“For precautionary reasons, mould growth in internal environments should always be eliminated”. Good judgement is required to ensure that this maxim from German environmental health authorities does not lead to a clearly inappropriate reaction in some cases. In view of frequent mould damage following alterations to existing buildings, it is important to be aware of the latest developments in dealing with mould.
Rainer Oswald

Seit etwa drei Jahrzehnten gibt es häufig Auseinandersetzungen über die Verantwortung für Schimmel im Baubestand. Ursächlich können nämlich die Bausubstanz und der Bewohner sein. Eigen- tümer und Nutzer sind sich aber oft keines Fehlers bewusst. Der Zusammenhang zwischen dem veränderten Heizverhalten in immer luftdichteren Wohnungen und den Schimmelfolgen vor allem in älteren Wohnhäusern ist nämlich nicht offensichtlich.

Schimmel wird seit wenigen Jahren nicht mehr nur als eher harmlose Begleiterscheinung feuchter Bauteiloberflächen, sondern als Umweltgift eingeschätzt, das nach strikten Regeln – zum Beispiel dem Schimmelpilzleitfaden des Umweltbundesamtes von 2002 – beurteilt und bekämpft werden muss. Die Schimmeldiskussion erhält damit eine ganz neue Dimension. Die Furcht vor Gesundheitsschäden – aber auch unsachgemäß agierende »Experten« – lassen Aufwand und Kosten zur Diagnose und Instandsetzung explodieren. Hier versucht der neue »Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen« (im Folgenden »Sanierungsleitfaden« genannt) des Umweltbundesamtes vom September 2005 ordnend einzugreifen. Darüber soll vor dem Hintergrund eines typischen Streitfalls berichtet werden.
In einer Obergeschosswohnung unter dem nicht ausgebauten Dach eines typischen Mehrfamilienhauses in einer Fünfziger-Jahre-Siedlung waren nach Fensteraustausch und Mieterwechsel Schimmelprobleme aufgetreten, die zu einem langen Rechtsstreit Anlass gaben. Die Eigentümer vertraten den Standpunkt, dass die Häuser der Siedlung inzwischen bereits fast fünfzig Jahre lang schadensfrei bewohnt worden seien und daher nur die Wohngewohnheiten der Mieter ursächlich sein können; die Nutzer beteuerten ein sachgerechtes Heiz- und Lüftungsverhalten. Schimmel fand sich an den Außenwand- und Deckenflächen entlang des Stahlbetondeckenauflagers im Wohnraum und im unmittelbar anschließenden Schlafzimmer. Dort war zusätzlich die Wandoberfläche hinter dem Kopfende des Ehebetts besonders stark verschimmelt. Das Bett war vor die nordostorientierte Giebelwand geschoben, die aus tragendem, 20 cm dicken Leichtmauerwerk und einer 10 cm dicken, unmittelbar davor angemauerten Klinkerschale bestand.
Der Schimmelleitfaden breitet in einem großen Schaubild die viel-fältigen Möglichkeiten der Schimmelursachen aus (siehe Bild 5 – wegen der sich hierarchisch verästelnden Struktur der Darstellung spricht man von einem »Ursachenbaum«). Man zählt dort 21 unterschiedliche Ursachenmöglichkeiten, die zudem noch überlagert zusammenwirken können. Zwei Drittel der Ursachen sind dem Bauwerk zuzuordnen, ein Drittel dem Bewohnerverhalten (im Strukturschema dick umrandet). Angesichts der vielfältigen Ursachenmöglichkeiten ist im Einzelfall der Streit wirklich nicht verwunderlich. Wie der Ursachenbaum zeigt, ist zunächst zu prüfen, ob die das Schimmelwachstum verursachende Feuchte von außen durch die Bauteile eindringt oder aus der Raumluft stammt. Die Orientierung der schadensbetroffenen Fassaden nach Nordost, der gute Zustand der Außenoberflächen, fehlende Ausblühungen im Schimmelbe-reich und der »normale« Feuchtegehalt des Mauerwerks hinter der schlimmsten Schadstelle ließen »Wasser im Bauteil« als Ursachenmöglichkeit ausschließen.
Es war daher sicher davon auszugehen, dass der Schimmelbefall auf eine zu hohe Feuchte an den befallenen Bauteiloberflächen zurückzuführen ist, und somit der Frage nachzugehen, ob die relative Raumluftfeuchte in den schadensbetroffenen Räumen zu hoch war – also ein Beheizungs- und Belüftungsfehler vorliegt – oder ob die Oberflächentemperatur zu niedrig war – also ein Wärmeschutzmangel zu diagnostizieren ist. Zurückliegende Raumklimabedingungen sind häufig kaum zu rekonstruieren – zudem kann lange darüber gestritten werden, welches Raumklima als »mangelhaft« zu bezeichnen ist. Daher ist zunächst eine Untersuchung der Bausubstanz auf Wärmeschutzmängel ratsam, da man dann auf relativ »harte« Fakten zurück-greifen kann. So wurde hier der Frage nachgegangen, ob das Gebäude den Wärmeschutzanforderungen des Erbauungsjahres entspricht. Wie in vielen ähnlichen Fällen entsprachen die Außenwandquerschnitte (unter Annahme der ungünstigsten Steinrohdichten) mit 0,455 m²h °/kcal knapp den Mindestanforderungen der DIN 4108 aus dem Jahr 1952 (0,45 m²h °/kcal). Die Stahlbetondecke zum nicht ausgebauten Speicherraum war oberseitig unter dem Estrich mit einer 15 mm dicken Dämmschicht aus Polystyrolhartschaum versehen. Auch hier lag der Wärmedurchlasswiderstand mit 0,57 m²h °/kcal knapp über den Mindestanforderungen von 0,55 m²h °/kcal der damaligen Wärmeschutznorm.
Die damals sehr niedrigen Anforderungen waren also erfüllt. Das Bauwerk entsprach bezüglich der Regelquerschnitte der üblichen Beschaffenheit eines als »sozialer Wohnungsbau« errichteten Mehrfamilienhauses Ende der fünfziger Jahre.
Anders waren allerdings die Deckenauflager und die auskragende Dachdeckenfläche über dem Balkon zu beurteilen. Hier gab es weder innen- noch außenseitig Wärmedämmschichten. Die Stirnseite der Stahlbetondecke am Auflager grenzte unmittelbar an die Rückseite der Verblendung; am Balkon lief die Dachdecke ungedämmt von innen nach außen durch. Eine Wärmebrückenberechnung mit den heutigen, normierten Grenzwerten (Außentemperatur 5 °C, Innentemperatur +20 °C, Übergangswiderstand 0,25 m²K/W) ergab Oberflächentemperaturen von nur 9,7 – 10 °C, die weit unter dem als »Schimmelpilzkriterium« geltenden Grenzwert von 12,6 °C liegen. Auch bei »normalem« Innenklima kann an diesen besonders schlecht gedämmten Stellen im Winter Schimmel wachsen.
Die Wärmeschutznorm des Jahres 1952 forderte den oben ange-gebenen, sehr niedrigen Mindestwärmeschutz »an jeder Stelle« der Konstruktion – also auch im Bereich von Wärmebrücken. Aus Konstruktionsbüchern der Nachkriegszeit ist daher abzulesen, dass eine ungedämmt von innen nach außen durchlaufende Stahlbetonkonstruktion und Deckenauflager ohne Stirnseitendämmung auch schon 1958 nicht mehr allgemein anerkannte Regel der Bautechnik und mangelhaft waren: Man ordnete innen im Sturzbereich Holzwolleleichtbauplatten als verlorene Schalung unter dem Putz an und dämmte die Deckenstirnseiten. Die festgestellten Mängel sind in zurückliegender Zeit allerdings meist nicht als Schimmelpilzstreifen aufgefallen, da wenig luftdichte, zugige Fenster eine erhebliche Luftwechselrate verursachten. Zudem hatten die niedrigen Heizenergiekosten eine deutlich stärkere Beheizung der Innenräume durch die handgeregelten Heizkörper zur Folge. Insbesondere unter Balkonfenstern sorgten große Radiatoren für einen Heißluftstrom, der den Bereich des schlecht gedämmten Sturzes erwärmte. Die Wärmebrücken wurden »weggeheizt«. Trotzdem waren diese Bereiche auch aus damaliger Sicht nicht fachgerecht wärmegedämmt und daher zu bemängeln. Die Schimmelprobleme an den Deckenauflagern können demnach durch bauliche Wärmeschutzmängel erklärt werden.
Der starke Schimmelbefall hinter dem Kopfende des Bettes lag aber auf einer hinreichend mindestwärmegedämmten Wandfläche und war daher durch die Art der Möblierung und auch die Art der »Beheizung« des Schlafraums verursacht: Die Bewohner erläuterten beim Untersuchungstermin, dass sie als »Kaltschläfer« normalerweise den Schlafraum wenig beheizen, sondern abends vor dem Schlafengehen durch Öffnen der Tür zum unmittelbar anschließenden Wohnraum »temperieren«. Damit dringt feuchtigkeitsange- reicherte warme Wohnzimmerluft in den unterkühlten Schlafraum. Die relative Luftfeuchtigkeit steigt dann erheblich an und es kommt zu hohen Oberflächenfeuchten, wenn nicht sogar zur Tauwasser-bildung auf den besonders kalten Raumoberflächen. Die Ursachenanalyse kam daher zu dem Ergebnis, dass die Schimmelprobleme an den Deckenanschlüssen baulich bedingt sind, auf der Wandfläche des Schlafzimmers hingegen auf Möblierungs- und Heiz-/Lüftungsfehler beruhen.
Ein nennenswerter Anteil der Bevölkerung ist offenbar überfordert, wenn nur durch bewusstes Heiz- und Lüftungsverhalten Schimmel vermieden werden kann. Es wird daher in letzter Zeit vermehrt darüber gestritten, ob bei mindestgedämmten Altbauten (Helmut Künzel spricht von Gebäuden mit »schadensempfindlichem Bauzustand«) mit dem Einbau neuer, luftdichter Fenster grundsätzlich zumindest auch nutzerunabhängige Außenluftdurchlässe (ALD) vorgesehen werden müssen. Noch besser ist es, wenn zugleich mit den neuen Fenstern mit Luftdurchlässen auch das Gebäude durch Außendämmmaßnahmen einem heute zeitgemäßen Standard angepasst wird. Sind solche Maßnahmen – wie im vorliegenden Fall von den Mietern vorgetragen – aber einklagbar?
Wer die Situation des derzeitigen Wohnungsbaubestandes in Deutschland überblickt, muss feststellen, dass der nachträgliche Wärmeschutz im Bestand der fünfziger bis achtziger Jahre inzwischen zwar umfangreich praktiziert wurde, ein Zwang zur Instandsetzung dieses Baubestandes aber wohl wirtschaftlich nicht durchsetzbar ist. Die Gesellschaft setzt in Deutschland insofern auf die Selbstverantwortung des Nutzers.
Ich habe daher im vorliegenden Fall die nachträgliche Innendämmung der Wärmebrücken und eine Änderung des Nutzerverhaltens als Mindestmaßnahmen gefordert; weitergehende Arbeiten zur Verbesserung des Wärmeschutz- und Lüftungsstandards des Gesamtgebäudes wurden aber nur empfohlen. Auch der Leitfaden des Umweltbundesamtes gibt nur Ratschläge, zum Beispiel zum Einbau von Lüftungseinrichtungen. Er hebt aber hervor, dass beim Fensteraustausch der Vermieter »unbedingt« über die Konsequenzen für das Lüftungsverhalten aufklären muss.
Der neue Sanierungsleitfaden bietet damit einen gut brauchbaren Überblick über die Zusammenhänge und die Vorgehensmöglich-keiten zur Ursachenermittlung und -beseitigung. Es handelt sich dabei grundsätzlich um Problemkreise, die sorgfältig arbeitenden Bausachverständigen schon seit Jahren vertraut sind. Unsicher- heiten über die richtige Vorgehensweise betreffen daher nicht die Ursachenkomponente des Schimmelpilzproblems, sondern den weiteren Umgang mit den verschimmelten Flächen. Das Latein des Bausachverständigen ist nämlich am Ende, wenn das Gefährdungspotenzial medizinisch einzuschätzen ist und die Schimmelpilzarten sowie Umfang und Tiefe des Befalls biologisch zu bestimmen sind. Es geht also um die Frage, wie die Bewohner und die mit der Sanierung beauftragten Arbeiter geschützt werden und wie umfangreich die Arbeiten sein müssen, um von einem Sanierungserfolg sprechen zu können.
Hier ist nicht der Platz, die zwanzig Druckseiten umfassenden Empfehlungen und Anweisungen des Sanierungsleitfadens kritisch kommentierend darzustellen. Für den nicht als Schimmelpilzspezialist tätigen Leser liegt der Dreh- und Angelpunkt zum richtigen Verhalten bei Schimmelpilzschadensfällen in der Frage, wann im Sinne des Sanierungsleitfadens nicht mehr vom »kleinen Befall«, sondern vom »großen Befall« gesprochen werden muss.
Während beim kleinen Befall in der Regel ohne Schimmelpilzfachpersonal agiert werden kann (die wesentlichen, dann erforderlichen Maßnahmen sind im Bild 11 aufgelistet), löst der große Befall neben Sofortmaßnahmen die gesamte Maschinerie der gewerblichen Schimmelpilzbestimmung und -bekämpfung aus, die mit der Gefährdungs- und Dringlichkeitsbeurteilung einsetzt, meist den völligen Austausch poröser, befallener Bauteilflächen zur Folge hat und mit Kontrollen zum Sanierungserfolg endet.
Der Sanierungsleitfaden umreißt den Tatbestand des großen Befalls (»massiver Schimmelpilzschaden«) wie folgt: »Befallsfläche > ca. 0,5 m²; Befall auch in tieferen Bauteilschichten vorhanden; muffiger Geruch in der Wohnung bleibt auch nach Entfernung des oberflächlichen Pilzbefalls bestehen; Bewohner fühlen sich krank.« Im dargestellten Fall wäre damit allein angesichts der Größe der Schimmelpilzflächen der Tatbestand des großen Befalls erfüllt. Sofortige Schutzmaßnahmen (siehe Flussdiagramm Bild 11) wären zu ergreifen und das Gefährdungspotenzial der Schimmelpilze (Bestimmung der Arten) und die Befallstiefe biologisch zu untersuchen. Beim konkreten Beispiel waren im Wesentlichen Tapeten und Putzoberflächen – also poröse Baustoffe – vom Schimmel bewachsen. Während der ältere Schimmelpilzleitfaden kategorisch die Entfernung poröser Baustoffe forderte, differenziert der Sanierungsleitfaden: »Ist Kondensation von Wasserdampf an der Oberfläche die Ursache für das Schimmelpilzwachstum, braucht der Putz nicht in jedem Fall entfernt zu werden, da der Schimmel im Allgemeinen nicht in den trockenen Putz eingedrungen ist. Im Zweifelsfall kann durch mikrobiologische Untersuchung von Materialproben nachgewiesen werden, ob und ggf. wie tief das Pilzwachstum in den Putz eingedrungen ist und danach über das Ausmaß des Abtragens der Putzschicht entschieden werden.«
Ein solcher Hinweis ist lobenswert, aber in den meisten Fällen nicht praxisrelevant. Auch der große Befall betrifft in der Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle nur wenige Quadratmeter. Da ist es billiger und schneller, anstelle der genaueren Befallsanalysen den Putz abzuschlagen und auszutauschen. So wäre dann wohl im dargestellten Fall zu verfahren.
Ob grundsätzlich all dieser Aufwand wirklich auch dann gerecht-fertigt ist, wenn die Bewohner nicht zu den durch Schimmel akut gesundheitsgefährdeten Risikogruppen zählen, entzieht sich meiner Beurteilungsmöglichkeiten. Es geht schließlich nicht um bautechnische, sondern um hygienische Standards und Gefahrenabwehr. Es ist für Bauleute wohl unumgänglich, sich an den Verfahrensweisen der Leitfäden zu orientieren, da andernfalls gesundheitsgefährdende Versäumnisse vorgehalten werden können.
Gesicherte Erkenntnisse über die tatsächliche Häufigkeit von kleineren und mittleren Schimmelstellen im Baubestand fehlen. Es darf vermutet werden, dass ein bemerkenswerter Prozentsatz der Gebäude Schimmel in einem Umfang aufweist, der die Kriterien des großen Befalls erfüllt. Eine statistisch verlässliche Aussage über diese Häufigkeit und den Gesundheitszustand der jeweiligen Bewohner wäre aber Voraussetzung, um die Richtigkeit und Notwendigkeit der entscheidenden Forderung der Schimmelpilzleitfäden zu belegen, dass »Schimmelpilzwachstum in Innenräumen aus Vorsorgegründen immer zu beseitigen ist«. Solange nämlich faktisch wohl nur Einzelfälle nach den aufwändigen Regeln der Leitfäden untersucht und beseitigt werden, bleibt die volkswirtschaftliche Realisierbarkeit dieses Vorsorgeprinzips offen. Es bleibt also offen, ob wir uns diesen Aufwand wirklich leisten können. R.O.
Literaturhinweise: – Der Beitrag beschäftigte sich besonders mit dem »Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen« (»Schimmelpilzsanierungs-Leitfaden«) des Umweltbundesamtes, Berlin, September 2005. Wie auch der ältere, immer noch gültige »Leitfaden für die Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen« (2002) ist der Sanierungsleitfaden unter www.umweltbundesamt.de über das Internet im Volltext herunterzuladen bzw. per E-Mail über uba@broschuerenversand.de kostenlos zu bestellen. – Über die außerordentlich ausufernde Schimmelpilzliteratur soll hier nicht näher berichtet werden. Zitiert wurde: Künzel, Helmut: Richtiges Heizen und Lüften in Wohnungen, Fraunhofer IRB-Verlag, Stuttgart, 2005 (2. Auflage). – Weitere Überlegungen zur Bewertung der derzeitigen Anforderungen bei Schimmelschäden können dem Schwachstellenartikel »Die Schimmelspürhund-Unauffälligkeit« in db 9/04 entnommen werden. – Zur Entwicklung des Mindestwärmeschutzes siehe Artikel Schwachstellen »Mindestwärmeschutz von Außenwänden« in db 7/01.
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