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Maßnahmen bei Undichtheiten von WU-Konstruktionen

Maßnahmenempfehlungen bei später auftretenden Undichtheiten von WU-Konstruktionen
Alles dicht – oder?

Wenn WU-Konstruktionen undicht werden, kann man auf eine ganze Reihe von Techniken wie Injektionen oder nachträgliche Abdichtungen zurückgreifen. Wichtig sind eine gründliche Ursachenanalyse, Abwägung der Möglichkeiten und eine Lösung mit Weitblick. Wir diskutieren Ansätze, die sich nicht auf die klassischen Möglichkeiten beschränken, sondern auch Alternativen wie Hohlraumböden und sogar das Hinnehmen von Undichtheiten beinhalten.

Text und Fotos: Matthias Zöller

In einem medizinischen Labor befindet sich in unterirdischen Räumen unter einer Grünanlage die Waschstraße einer Sterilisationsanlage für medizinische Geräte. Für die mechanische Be- und Entlüftung des mehrgeschossigen Gebäudes sind begehbare Lüftungskanäle unter der UG-Ebene vorhanden, die innenseitig sowohl an den Wandflächen als auch an den Fußbodenflächen mit Schaumglasplatten wärmegedämmt sind. Die Dämmplatten sind durch eine mineralische Putzschicht geschützt. Die Wände und Fußböden der Kanäle waren im Bereich der Waschstraße durch Wasser geschädigt. Innerhalb der Räume mit der Waschanlage besteht der Fußbodenbelag aus keramischen Fliesen, der in den nur wenig beanspruchten Bereichen nicht geschädigt war, während das aus der Waschanlage austretende, Reinigungsmittel enthaltende Wasser ganz offensichtlich im Zusammenhang mit z. T. völlig ausgewaschenen Fugen stand.
Eigentlich ein klarer Fall …
Die Hauptursache der Feuchteschäden war schnell gefunden: Aufgrund der häufig notwendigen Reinigungsvorgänge und des Wasseranfalls aus den Maschinen sind Bodenfläche und Wandsockel hoch wasserbeansprucht – die erforderliche Abdichtung unter den Fliesen fehlte aber völlig. Die Durchfeuchtung wurde durch den Umstand intensiviert, dass das reinigungsmittelhaltige Wasser das Fugennetz des Belags ausgewaschen hatte. Zwar hätte durch einen Fugenmörtel, der gegen chemische Angriffe beständig ist, die Auswaschung reduziert oder gar verhindert werden können, die absolute Dichtheit solcher Beläge lässt sich aber nicht erreichen. Schon allein thermisch bedingte Längenänderungen führen zu unvermeidbaren Abrissen des Fugenmörtels von den Fliesenflanken und damit zu Undichtheiten.
… oder doch nicht?
Ein weiterer Aspekt war der einer möglichen Beanspruchung durch Feuchtigkeit von außen. Die Bodenplatte und die erdberührten Außenwände des UGs waren außenseitig durch wiederholt anstehendes Grundwasser druckwasserbelastet und deshalb als wasserundurchlässige Wanne aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand geplant, bemessen und ausgeführt worden. Es stellte sich aber die Frage, ob dort nicht auch schadensverursachende Leckstellen vorlagen. Da während der Bauzeit keine außenseitige Druckwasserbelastung vorhanden war, die evtl. Wannenlecks auffindbar gemacht hätte, blieb unklar, ob in der späteren Nutzungsphase zusätzlich zur fehlenden Nassraumabdichtung nicht auch noch (kleinere) Lecks in der Weißen Wanne vorlagen. Insbesondere an der Fuge zwischen Wänden und der Bodenplatte treten immer wieder solche Schwachstellen auf. Ohne Klärung dieses Sachverhalts ist eine innenseitige Instandsetzung nicht ratsam. Was aber tun, wenn auch im Untersuchungszeitraum außenseitig wiederum kein Druckwasser ansteht?
Leckstellen müssen auffindbar sein
Weiße Wannen werden nicht nur in Räumen mit untergeordneter Nutzung wie Tiefgaragen oder Abstellräumen eingesetzt. In hochwertig genutzten Räumen werden Wände und Böden allerdings durch weitere Bauteilschichten einschließlich hochwertiger Beläge zugedeckt. Treten Wasserschäden auf, wird eine Leckortung zwar nicht unmöglich, aber aufwendig. Die Erläuterungen zur WU-Richtlinie [1] weisen darauf hin, dass der Planer bei erst späterer Druckwasserbelastung und absehbar schweren Schäden durch spätere Einwirkungen auf die Zugänglichkeit der inneren Wannenoberflächen zu achten hat. Was ist aber unter »späterer Zugänglichkeit« zu verstehen? Ist es für einen Nutzer zumutbar, einen Fußbodenaufbau aus Belag und Estrich zu entfernen, nur um eine schadensverursachende Leckstelle zu suchen?
Zweite Ebene erhöht die Zuverlässigkeit
Zur Klärung dieser Frage seien zwei analoge Beispiele herangezogen: In vielen Ingenieurbauwerken, z. B. in Staumauern von Stauseen oder Tunnelbauwerken, lassen sich hundertprozentige Dichtheit bzw. Wasserundurchlässigkeit der beanspruchten Bauteile nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand erzielen. Daher werden Lecks berücksichtigt, Wartungsgänge oder andere Innenräume planmäßig mit inneren wasserableitenden Systemen ausgestattet. Dieser Gedanke gilt auch ›
› bei zweistufigen Systemen bei durch Regenwasser beanspruchten Balkon- oder Terrassenbelägen. Sie erhöhen die Fehlertoleranz und dienen der Zuverlässigkeit von Feuchteschutzmaßnahmen. Planmäßig wird ein großer Teil des Wassers unmittelbar an der Oberfläche abgeleitet, ein kleiner Teil darf aber in eine zweite Ebene eindringen, von wo es gezielt abgeleitet wird.
Diese Schutzmaßnahmen liegen zwar außenseitig, lassen sich aber prinzipiell auf Innenseiten von wasserundurchlässigen Stahlbetonkonstruktionen übertragen. Gelangen dort durch Undichtheiten kleinere Wassermengen in das Gebäude, kann entweder im Hohlraum des Dränsystems die Leckstelle gefunden und verschlossen oder das Wasser durch die innere Entwässerung planmäßig abgeleitet werden. Dazu eignen sich z. B. demontable Hohlraumböden aus feuchteunempfindlichen Materialien, die bei vergleichsweise geringem Aufwand die Ortung von Leckstellen zulassen. Stehen nur geringe Aufbauhöhen zur Verfügung, kann Leckwasser durch Terrassendränsysteme dauerhaft abgeleitet werden. Die innere Entwässerungsebene soll selbstverständlich nicht an die den Innenraum entwässernden Bodenablaufsysteme, sondern an eigene Entwässerungsstellen angeschlossen werden, da sonst bei Rückstau im Hauptableitungssystem der Fußbodenaufbau unterflutet werden kann.
Wann sind Hygieneaspekte relevant?
Inspizierbare Hohlraumböden brauchen einen höheren Aufbau, sind (kosten-)aufwendiger und bieten i. d. R. keine geschlossenen Oberflächen wie Bodenbeläge auf Estrichen. Andererseits sind diese Bodenelemente demontabel, eventuelle Leckstellen können aufgefunden werden. Sickert dauerhaft Wasser in solche Aufbauten, ist eine hygienische Abschottung aufgrund der konstruktiven Fugen kaum machbar. Auch eignen sie sich aufgrund der Elementierung nicht für Beläge in Nassräumen mit hoher Beanspruchung, die eine geschlossene und dichte Oberfläche erfordern. Dagegen lassen sich auf Dränsystemen übliche Fußbodenaufbauten verlegen. Da sie nicht bzw. nur unter deren Zerstörung geöffnet werden können, ist bei diesen mit dauerhaft unter den Fußbodenaufbau sickerndem Wasser zu rechnen. Sind durch das evtl. in Belagsschichten laufende Wasser hygienische Probleme zu erwarten, etwa durch Schimmelpilze oder bakteriellen Befall?
In der Vergangenheit errichtete gewerbliche Küchen wurden nach den Anforderungen der Norm für Bauwerksabdichtung [2] abgedichtet. Diese Norm hat den Schutz von Bauteilen zum Ziel, die auf der von der Beanspruchung abgewandten Seite liegen. Es entsprach der normativen Anforderung, ständig von Brauchwasser durchströmte Beläge auf Abdichtungen in Kauf zu nehmen. Das ZDB-Merkblatt Verbundabdichtungen [3] formuliert deswegen seit vielen Jahren, dass eine Abdichtung im unmittelbaren Verbund mit dem Fliesenbelag einer ständigen Durchfeuchtung des Belagsaufbaus entgegenwirkt und aus hygienischen Gründen vorzuziehen ist.
Die Durchfeuchtung mit Brauchwasser aus Großküchen oder Duschen in Schwimmbädern auf Abdichtungen lässt sich unter hygienischen Aspekten jedoch nicht mit von außen eindringendem Sickerwasser auf Beton vergleichen, da das Wasser eine andere Qualität hat und das stark alkalische Milieu des Betons eine Keimbelastung reduziert oder gar verhindert.
Fazit
Zwar darf ein Auftraggeber einer neuen Weißen Wanne erwarten, dass die Innenseite trocken ist, wegen der nicht ganz zu verhindernden Gefahr von Undichtheiten, die möglicherweise erst Jahre später bei höherem Wasserstand auffallen, kann anstelle der Sicherstellung der späteren Zugänglichkeit eine dauerhafte Einrichtung zur Leckwasserableitung – vergleichbar zu Ingenieurbauwerken – sinnvoll sein. Das Risiko erheblicher Schäden durch kleine Fehlstellen kann so vermieden werden, der Besteller hat auch nach Ablauf der Gewährleistung einen erheblichen Vorteil. Schließlich war bisher die dauerhafte Durchfeuchtung von Fußböden in Nassräumen sogar normgerecht [4]. Die Vereinbarung einer Leckrate und entsprechender Ableitungssysteme kann deswegen als Planungsansatz diskutabel sein. Sie spart Kosten und minimiert Risiken von erheblichen Schäden. Genauso diskutabel wären solche Lösungen im Rahmen von Nacherfüllungen, wenn das nachträgliche Freilegen der Innenoberflächen von Weißen Wannen mit sehr hohem Aufwand verbunden und selbst durch Injektionen nicht vollständig sicherzustellen ist, ob nicht doch Leckstellen verbleiben.
Diese Überlegungen bedeuten keineswegs einen Freibrief für Pfusch. Aufgrund der Schwierigkeit, auch bei mangelfreier Ausführung eine absolute Wasserundurchlässigkeit zu erreichen, können bei der Einrichtung solcher Systeme jedoch gewisse Wassermengen sogar als akzeptabel gelten. Eine Leckrate lässt sich aber quantitativ kaum einschränken. Sehr große Leckwassermengen sind allerdings auch bei Einsatz von inneren Dränsystemen zu bemängeln. In einem untersuchten kleineren Objekt von ca. 100 m² Nutzfläche drang durch vereinzelte Leckstellen ca. 0,5 l/lfm·d (Liter pro laufendem Meter Fuge und Tag) ein und damit bei ca. 40 lfm Anschlussfuge zwischen Bodenplatten und Wänden eine Wassermenge von nicht ganz 20 l pro Tag, die abgepumpt werden musste. Diese Menge entspricht dem Inhalt von zwei Toilettenspülkästen, der Aufwand für das Abpumpen des Wassers entsprach also dem für die Entsorgung des Abwassers von zwei bis vier Toilettengängen. Bei größeren Objekten werden sicherlich kleinere Leckraten als 0,5 l/lfm·d anzunehmen sein. Eine absolute Größe lässt sich aber nicht sinnvoll definieren.
Bei Neubauprojekten kann durch die innere Wasserableitung der Aufwand zur Erhöhung der Zuverlässigkeit der Weißen Wanne begrenzt werden. Die WU-Richtlinie [1] lässt unter bestimmten Voraussetzungen zu, dass wasserführende Risse sogar mehrfach durch Injektionen verschlossen werden können. Das hat zur Folge, dass Undichtheiten durch Leckstellen in WU-Konstruktionen nicht grundsätzlich deren Mangelhaftigkeit bedeuten, sondern auch eine sogenannte unfertige Leistung darstellen können, deren Vervollständigung dann gesondert vereinbart werden kann. Insofern unterscheiden sich Neubausituationen nicht zwingend von vorhandenen wasserundurchlässigen Stahlbetonkonstruktionen wie der im eingangs geschilderten Fall.
Hier wurde im Rahmen der Instandsetzung des Fußbodenaufbaus vorsorglich ein Dränsystem unter einem neuen Belagsaufbau eingebaut, um der Gefahr erneuter Wasserschäden vorzubeugen. Es war nicht sicher, ob überhaupt Leckstellen vorlagen, das Dränsystem ist aber eine sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung der Zuverlässigkeit und der Vermeidung von auch möglicherweise erst spät auftretenden Schäden. •
Regelwerke und weitere Hinweise:
[1] DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie), Ausgabe November 2003 (erhältlich seit Mai 2004), Deutscher Ausschuss für Stahlbeton im Deutschen Institut für Normung e.V., Berlin sowie: Erläuterungen zur DAfStb-Richtlinie; Schriftenreihe Heft 555, 1. Auflage Juli 2006 (Die Erläuterungen enthalten den gesamten Text der Richtlinie.)
[2] DIN 18195-5:2011-12 Bauwerksabdichtungen, Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen; Bemessung und Ausführung
[3] Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitende Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich. Merkblatt des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Stand August 2012
[4] Diese Konstruktionen sind nach DIN 18195-5 noch immer möglich. Erst die geplante DIN 18534 wird den heutigen Stand der anerkannten Regeln der Technik berücksichtigen

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