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Abdichtungen im Mauerwerk

Schwachstellen
Abdichtungen im Mauerwerk

Die Regeln zu Materialwahl von Querschnittsabdichtungen sind zurzeit an Unübersichtlichkeit kaum zu überbieten. Klare Festlegungen sind aber notwendig, denn Fehler bei Abdichtungen im Mauerwerk lassen sich nur schwer korrigieren und bereits geringe, vermutete Regelwerkverstöße werden heute zum Anlass für langwierige Mangelstreitigkeiten genommen. Ein Überblick und einige Handlungsempfehlungen sollen hier Abhilfe schaffen.

Text und Fotos: Rainer Oswald

Regelwerke sind beim Bauen unverzichtbar. Dies gilt nicht nur für Anforderungen zu den bauaufsichtlich relevanten, »wesentlichen« Bauwerkseigenschaften. Auch privatrechtlich relevante Details – und dazu gehört die Bauwerksabdichtung – bedürfen einer klaren Regelung. Fehlen genaue Vereinbarungen, so ist eine »übliche Beschaffenheit« geschuldet, die eine »gewöhnliche Verwendung« des Bauwerks ermöglicht. Regelwerke sind notwendige Orientierungshilfen, um im Zweifelsfall das »Übliche«, den »anerkannten Regeln der Bautechnik« Entsprechende, definieren zu können.
Umso wichtiger ist es, dass gerade die später mit Mängelansprüchen konfrontierten Baubeteiligten, die Planer und Unternehmer, auf die Wirklichkeitsnähe, Praktikabilität und Eindeutigkeit von Regelwerken achten. Hier liegt vieles im Argen: Die Normungsarbeit ist beschwerlich und die Entscheidungsstrukturen sind im europäischen Kontext kaum noch beeinflussbar. Ein krasses Beispiel bieten die Regeln zu den Stoffen für Abdichtungen in und unter Wänden.
Querschnittsabdichtungen gegen aufsteigende Feuchtigkeit und Fußpunktabdichtungen im Verblendschalen kosten beim Einbau nur wenig, sind im Schaden- oder Mangelstreitfall aber meist nur extrem kostspielig korrigierbar. An der Schnittstelle mehrerer Gewerke gelegen, werden sie sowohl in den Normen zur Bauwerksabdichtung als auch des Mauerwerksbaus und neuerdings auch in Außenputznormen behandelt. Ebenso sind die sehr verschiedenen Abdichtungsstoffe inzwischen in mehreren nationalen und europäischen Regelwerken angesprochen. Eine klare Koordination der Aussagen in diesem Regelwerk-Sammelsurium fehlt offensichtlich. Hier soll daher eine Übersicht und Orientierungshilfe gegeben werden.

Querschnittsabdichtungen und Fusspunktabdichtungen – Mauersperrbahnen

Bei Abdichtungen in und unter Mauerwerk kann es sich um Querschnittsabdichtungen – also Maßnahmen zum Schutz des aufgehenden Mauerwerks vor aufsteigender Feuchtigkeit – aber auch um Fußpunktabdichtungen handeln, die das im Zwischenraum von zweischaligem Mauerwerk sickernde Niederschlagswasser ohne Schädigung der Hintermauerung nach außen ableiten sollen. Diese beiden verschiedenen Abdichtungsaufgaben wurden in den deutschen Regelwerken nie völlig klar getrennt behandelt.
DIN 18 195 – Bauwerksabdichtungen – beschäftigt sich in Teil 4 zwar im Wesentlichen mit den Querschnittsabdichtungen, diese können aber im Sockelbereich von Verblendschalenmauerwerk auch zugleich die Funktion einer Fußpunktabdichtung übernehmen. DIN 1053 – Mauerwerk – Teil 1 verwies hinsichtlich der Materialien für Fußpunktabdichtungen immer schon auf die Bauwerksabdichtungsnorm und die dort für Querschnittsabdichtungen vorgesehenen Bahnenmaterialien.
Völlig aufgehoben ist diese Unterscheidung in den beiden im Jahr 2006 endgültig erschienenen europäischen Stoffnormen für »Mauersperrbahnen« aus Kunststofffolien beziehungsweise. Bitumenbahnen. Die beiden Normen definieren eine »Mauersperrbahn« folgendermaßen (die unbeholfenen, holprigen Formulierungen sind dabei typisch für europäische Normentexte, die ins »Deutsche« übertragen wurden): »Mauersperrbahnen dienen dem Zweck, zu verhindern, dass Wasser vom Boden in einer Wand aufsteigt; dass Wasser von einem Teil einer Wand in einen anderen dringt, und sie ermöglichen ein Ableiten von Wasser von der Innenschale einer zweischaligen Wand zum Außenbereich des Gebäudes.« Unter »Mauersperrbahnen« sind demnach sowohl Querschnittsabdichtungen als auch Fußpunktabdichtungen zu verstehen.
Die Vielfalt der in Deutschland handelbaren Bahnenmaterialien für Abdichtungen in und unter Mauerwerk ist damit erheblich ausgeweitet. Die in den europäischen Mauersperrbahnregelwerken aufgeführten Prüfvorschriften enthalten zum Beispiel keine Angabe zur Mindestdicke. Die wenigen Anforderungen werden voraussichtlich von einer Vielzahl von Kunststoffbahnen bereits bei Dicken um 0,25 mm erfüllt.
Mir scheint es aus folgenden Gründen wichtig, auch in Zukunft deutlich zwischen Querschnittsabdichtungen und Fußpunktabdichtungen zu unterscheiden: Nicht nur bezüglich des Wasserangriffs, sondern auch hinsichtlich der Belastung und der Bedeutung der Haftscherfestigkeit der Lagerfuge und schließlich hinsichtlich der unterschiedlichen Anforderungen an die Nahtfügetechnik und die Anschlussmöglichkeiten an andere Bauwerksabdichtungen liegen bei Querschnittsabdichtungen und Fußpunktabdichtungen deutlich unterschiedliche Bedingungen vor. Eine Bahn, die für Fußpunktabdichtungen genügt, muss noch lange nicht für Querschnittsabdichtungen ausreichen. Bei Überlagerung beider Funktionen – also bei Fußpunktabdichtungen im Sockelbereich nicht unterkellerter Gebäude – sind sicherlich die höheren Anforderungen an die Querschnittsabdichtung für die Auswahl des Abdichtungsmaterials entscheidend. Im Folgenden soll nur noch auf Querschnittsabdichtungen eingegangen werden (zu Fußpunktabdichtungen siehe Schwachstellen db 9/2003).

Bahnenförmige Querschnittsabdichtungen

Außenwände, insbesondere erddruckbelastete Kellerwände, müssen senkrecht zur Wandfläche einwirkende Kräfte aufnehmen können. Daher dürfen Querschnittsabdichtungen keine Gleitschichten bilden. Da die Haftscherfestigkeit der Lagerfuge ganz wesentlich auch von der Auflast abhängig ist, beobachtet man Schäden durch das seitliche Verschieben der Wand auf der Querschnittsabdichtung meist nur bei gering belasteten Kellerwänden eingeschossiger Gebäude. Die Folgeschäden können dann erheblich sein, da der über der Querschnittsabdichtung liegende Wandteil nach innen ausweicht und so an der Außenabdichtung herabrinnendes Sickerwasser in größeren Mengen unmittelbar in den unteren, nun vorspringenden Wandkörper eindringen kann (siehe Bilder 1 und 2).
DIN 18 195 schränkte daher immer schon die Palette der für Querschnittsabdichtungen geeigneten Dichtungsbahnen ein: Anzuwenden sind Bitumendachbahnen mit Rohfilzeinlage (R500), Bitumendachdichtungsbahnen mit Gewebeeinlage (G200 DD) sowie die genormten Kunststoff- und Elastomerdichtungsbahnen mit Mindestdicken von 1,2 mm (PVC) beziehungsweise 1,1 mm (EPDM). Bahnen mit ankonfektionierten Klebeschichten – das heißt Bitumenschweißbahnen und Kunststoffbahnen mit Selbstklebeschichten – sind aus den oben angegebenen Gründen von der Anwendung ausgeschlossen. Die nach meinen Beobachtungen immer wieder verwendete Polymerbitumenschweißbahn, 4 oder sogar 5 mm dick, ist als Querschnittsabdichtung also grundsätzlich ungeeignet. Glücklicherweise sind die Auflasten meist so hoch und stehen die queraussteifenden Kellerwände häufig so eng, dass dieser Fehler der Materialwahl ohne Schadensfolgen bleibt. Allerdings können dicke Klebeschichten unter der Last seitlich ausweichen und zum Beispiel Ausgleichsputzschichten abdrücken (Bild 3). In scheinbarem Widerspruch zu den nach DIN 18 195 gegebenen Wahlmöglichkeiten für verschiedene Bahnenmaterialien als Querschnittsabdichtung steht die Abdichtungs-VOB DIN 18 336. Dort heißt es knapp: »Waagerechte Abdichtung in oder unter Wänden: Die Abdichtung ist einlagig mit lose verlegten Bitumendachdichtungsbahnen G200 DD nach DIN 52130 (…) auszuführen«.
Mit dieser Einschränkung wird selbstverständlich (genauso wenig wie bei den analogen Einschränkungen zur Abdichtung bei Stauwasser) nicht zum Ausdruck gebracht, dass die VOB-Norm alle anderen Abdichtungsvarianten für ungeeignet hält. In DIN 18 336 geht es darum, beim Fehlen genauerer Angaben im Leistungsverzeichnis eine einheitliche Kalkulations-basis für vergleichbare Angebote vorzugeben. Wurde im Vertrag zur Art der Querschnittsabdichtung nichts Genaueres ausgeführt und trotz Vereinbarung der VOB keine G200 DD eingebaut, so ist damit die Werkleistung nicht zwangsläufig technisch mangelhaft. Alle nach DIN 18 195 Teil 4 für diesen Zweck aufgeführten Bahnen sind selbstverständlich grundsätzlich geeignet. Der Bauherr wird allerdings im Streitfall bei Vereinbarung der VOB einen Herstellungskostenausgleich beanspruchen können, wenn die tatsächlich eingebaute, genormte Bahn kostengünstiger als die in der VOB als Kalkulationsbasis festgelegte G200 DD ist. Dabei handelt es sich aber meist nur um Cent-Beträge.
Zu längeren Diskussionen wird die neu erschienene DIN 1053-100 führen, die sich mit der Bemessung von Mauerwerk beschäftigt und in diesem Zusammenhang ausführt: »Bei allen Wänden, die Erddruck ausgesetzt sind, soll eine Sperrschicht gegen aufsteigende Feuchtigkeit aus besandeter Pappe oder aus Material mit entsprechendem Reibungsverhalten bestehen.«
Mit dem antiquierten und unpräzisen Begriff der »besandeten Pappe« meint die Mauerwerksnorm wohl eine Bitumendachbahn mit Rohfilzeinlage R500 nach DIN 52 128, also nicht die in der VOB aufgeführte Dachdichtungsbahn mit Glasgewebeeinlage G200 DD.
Bei ungünstigerem Reibungsverhalten der Querschnittsabdichtung hält Jäger im Mauerwerkskalender »eine entsprechende Aufkantung für die Aufnahme der Querkraft für erforderlich, um die die Abdichtung dann herumzuführen ist.« Da seit dem Neuerscheinen der DIN 18 195 im Jahr 2000 die Querschnittsabdichtung normalerweise unmittelbar auf der Bodenplatte aufliegt, wären demnach Ausnehmungen am Bodenplattenrand erforderlich, damit die innere Bodenplattenkante als Widerlager für die aufstehende Wand dient. Welch ein Aufwand!
Eine solch ungewöhnliche Maßnahme wäre aber bei anderen Bahnen prinzipiell erforderlich, da zum »Reibungsverhalten« – das heißt der Haftscherfestigkeit der Lagerfuge – anderer Abdichtungsbahnen nach meiner Recherche (mit Ausnahme von PVC-Folien) keine veröffentlichten Prüfwerte vorliegen. Die einzige greifbare Untersuchung zu diesem Thema datiert aus dem Jahr 1990 (Kirtschig und Anstötz). Sie hatte zum Ergebnis, dass Rohfilzbahnen und mineralische Dichtungsschlämmen ähnlich hohe Haftscherfestigkeiten aufweisen, während mit einer PVC-Folie nur deutlich geringere Werte erzielt werden. Bei den europäisch geregelten, mit allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen ausgestatteten, dünnen Mauersperrbahnen ist nach meiner Ansicht vor allem die Verbindbarkeit mit anderen Abdichtungsmaterialien ungeklärt. Die Abbildungen 4 bis 10 zeigen einen entsprechenden Schadensfall an nicht unterkellerten Reihenhäusern.
Um bei unübersichtlicher Regelwerklage Streit zu vermeiden, kann zurzeit nur empfohlen werden, bei erddruckbelasteten Kellerwänden ausdrücklich Bitumendachbahnen mit Rohfilzeinlage R500 in der Ausschreibung vorzusehen, damit DIN 18 195, DIN 1053-100 und DIN 18 336 entsprochen wird. Das ist baupraktisch aber nicht sehr begrüßenswert, da die Rohfilzbahn eine sehr geringe Reißfestigkeit besitzt und daher im Bauablauf an den Rändern schnell ausreißt. Im ohnehin harten Konkurrenzkampf mit WU-Beton-Kellern wird Mauerwerk im Kellerbereich nur bestehen können, wenn solche Widersprüchlichkeiten eiligst ausgeräumt werden!

Dichtungsschlämmen als Querschnittsabdichtung

Seit Jahrzehnten werden Dichtungsschlämmen unter anderem auch als Querschnittsabdichtung verwendet. Bereits vor 13 Jahren bin ich in dieser Artikelserie (db 11/1994) auf die langen Praxiserfahrungen mit diesen Materialien eingegangen. Ein Hauptanwendungsgebiet von Dichtungsschlämmen war immer schon die Abdichtung von Behältern. Daher hat sich der Normenausschuss zur DIN 18 195 in den letzten Jahren intensiv zur Überarbeitung des Teils 7 (Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser, Bemessung und Ausführung) mit den Dichtungsschlämmen auseinandergesetzt und ist zu positiven Ergebnissen gekommen. Die Verwendung von Dichtungsschlämmen in Behältern wird daher voraussichtlich noch in diesem Jahr genormt werden – die Aachener Bausachverständigentage 2007 werden darüber berichten. Man ist dann bei der Planung und Ausführung von Dichtungsschlämmen nicht mehr allein auf die bisherigen Richtlinien der Deutschen Bauchemie angewiesen, die in einigen Details kritikwürdig sind.
Während die Herstellerrichtlinien von »flexiblen« und »mineralischen« Dichtungsschlämmen sprachen und damit die fehlenden Rissüberbrückungseigenschaften der nicht flexibilisierten, rein mineralischen Dichtungsschlämmen nicht klar benannten, wird die Norm die Dichtungsschlämmen unter dem Sammelbegriff der »mineralischen Dichtungsschlämmen« (MDS) führen und dabei zwischen »rissüberbrückenden (flexiblen)« und »nicht rissüberbrückenden (starren)« MDS unterscheiden. Die Rissüberbrückung flexibler MDS muss mindestens 0,4 mm betragen.
Querschnittsabdichtungen aus Schlämmen lassen eine hohe Haftscherfestigkeit der Lagerfugen von Mauerwerkskonstruktionen erwarten und sind daher bei seitlich höher belasteten Wänden grundsätzlich empfehlenswert.
Zur Reduzierung der Fehlstellengefahr ist ein mindestens zweilagiger Auftrag und eine Mindestschichtdicke von 2 mm gefordert.
Wie bei allen anderen flüssigen Abdichtungsmaterialien ist die Erreichung der Mindestdicke in höherem Maß von der handwerklichen Ausführungssorgfalt abhängig als bei Dichtungsbahnen. Auch die Kontrolle der Vollständigkeit ist schwieriger als bei Bahnen. Die Verwendung verschieden eingefärbter Mischungen würde die Kontrolle erleichtern. Die Verwendung von Querschnittsabdichtungen aus MDS ist daher vor allem in folgenden Fällen sinnvoll:
  • Wenn der Haftscherfestigkeit der Lagerfugen eine große Bedeutung zukommt – also bei höheren, erddruckbelasteten Kellerwänden ab etwa 2,30 m Höhe
  • Bei geometrisch komplizierter, zum Beispiel mehrfach abgetreppter Führung der Querschnittsabdichtung
  • Wenn die senkrechte Wandabdichtung zumindest als Untergrundvorbehandlung auch mit MDS hergestellt wurde und so eine homogenere Verbindung zwischen Querschnitts- und Wandabdichtung möglich ist.
Flexible MDS, die selbstverständlich über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) verfügen müssen, stellen daher eine sinnvolle und anerkannte Alternative zu Bahnenabdichtungen dar. Will man von vornherein jeden formalen Streit vermeiden, ist es aber bis zur endgültigen und vollständigen Normung für den Anwendungszweck als Querschnittsabdichtungen ratsam, ihre Anwendung auch weiterhin ausdrücklich mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

Feuchtigkeitsschutz auf WU-Beton-Bodenplatten

Sowohl bei Beanspruchungen aus Bodenfeuchtigkeit und nichtstauendem Sickerwasser als auch bei höheren Beanspruchungen aus Stauwasser werden heute in der Regel Bodenplatten aus wasserundurchlässigem Beton mit Mauerwerksaußen- und -innenwänden kombiniert. Dann bleibt die Frage, ob die Aufstandsfläche der Wände auf der WU-Bodenplatte noch mit einer Querschnittsabdichtung versehen werden muss.
Wie vor allem die »Erläuterungen zur WU-Richtlinie 2006« zusammenfassend darlegen – und wie auch unsere eigenen Untersuchungen an ausgeführten Objekten zeigen –, findet durch sachgerecht hergestellte Bodenplatten aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand ausreichender Dicke (Mindestdicke bei Bodenfeuchte 150 mm, bei Stauwasser 250 mm) kein bis zur Oberfläche reichender Kapillartransport statt. Zu berücksichtigen ist lediglich die erhöhte Baufeuchte des frisch eingebrachten Betons. Bei feuchteunempfindlichen Mauerwerksmaterialien ist daher auf WU-Beton-Bodenplatten grundsätzlich keine Querschnittsabdichtung erforderlich. Man wird Querschnittsabdichtungen daher nur in den Situationen einbauen, in denen man auch bei neuen Geschossdecken eine feuchteschützende Zwischenlage vorsehen würde. Dies ist beispielsweise bei aufgehenden Holzbauteilen der Fall. Muss man auch die Fußbodenbeläge gegen die Baufeuchte schützen, ist es selbstverständlich sinnvoll, zur einfacheren Herstellung einer durchlaufenden, kontinuierlichen Feuchtesperre eine Bahn unter den aufgehenden Wänden durchzulegen. Zwingend notwendig ist dies aber nicht.

Fazit

  • Solange eine Überarbeitung der Regelwerke nicht vorliegt und zuverlässige Angaben zur Haftscherfestigkeit anderer Bahnenmaterialien fehlen, sollten bei deutlich erddruckbelasteten Kellerwänden trotz des höheren Beschädigungsrisikos Bitumendachbahnen mit Rohfilzeinlage R500 verwendet werden und ihre Anwendung auch ausdrücklich in den Bauverträgen erwähnt werden.
  • Als Alternative sind bei erddruckbelasteten Wänden flexible mineralische Dichtungsschlämmen (flexible MDS) mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis zweilagig in 2 mm Dicke anwendbar. Bis zur endgültigen Normung sollte die Verwendung ausdrücklich vereinbart werden.
  • Bei nicht erddruckbelasteten Wänden ist es ratsam, vor allem dann die ausgewählte Bahn ausdrücklich im Leistungsverzeichnis zu erwähnen, wenn keine Dachdichtungsbahn mit Glasgewebeeinlage G200 DD verwendet werden soll.
  • Die Verwendung sonstiger »Mauersperrbahnen« für Querschnittsabdichtungen ist so lange nicht empfehlenswert, bis die Haftscherfestigkeit der Lagerfuge und die Anschlussmöglichkeiten an die übrigen Abdichtungen im erdberührten Bereich geklärt sind.
  • Nicht feuchtigkeitsempfindliche aufgehende Bauteile benötigen auf WU-Beton-Bodenplatten keine Querschnittsabdichtung. Sie kann allerdings aus Praktikabilitätsgründen sinnvoll sein.
  • Die Normung bedarf einer dringenden Korrektur. •

Folgende Regelwerke wurden zitiert:


DIN 18 195 Bauwerksabdichtungen, Teil 2: Stoffe: 2000-08
DIN 18 195 Teil 4, Abdichtung gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden, Bemessung und Ausführung): 2000-08
DIN 1053 Mauerwerk Teil 1, Berechnung und Ausführung: 199611
DIN 1053 Teil 100, Berechnung auf der Grundlage des semiprobabilistischen Sicherheitskonzepts: 2006-08
DIN 18 336 Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen – Abdichtungsarbeiten: 2002-12
DIN EN 14 909: 200606 Abdichtungsbahnen – Kunststoff- und Elastomer-Mauersperrbahnen – Definitionen und Eigenschaften
DIN EN 14 967: 200608 Abdichtungsbahnen – Bitumen-Mauersperrbahnen – Definitionen und Eigenschaften
Erläuterungen zur DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton. Heft 555 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton; 7/2006
Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen erdberührter Bauteile mit flexiblen Dichtungsschlämmen. 2. Auflage 2006-04
Richtlinie für die Planung uns Ausführung von Abdichtungen erdberührter Bauteile mit mineralischen Dichtungsschlämmen. 1. Auflage 2002-05
Zum Überblick wird auf Merkblatt der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau e.V.: Abdichtung von erdberührtem Mauerwerk, Ausgabe 2006, empfohlen (das Merkblatt kann kostenlos über das Internet über www.dgfm.de heruntergeladen werden)
Untersuchungen von Kirtschig, K. und Anstötz, W.: Ermittlung der Reibungsbeiwerte von Feuchtesperrschichten; erschienen 1990 als Forschungsbericht in der Schriftenreihe für Bauforschung.
Mit Querschnittsabdichtungen hat sich bereits der Schwachstellenartikel in db 11/1994: Normung und Praxis – Querschnittsabdichtungen in Neubauten – beschäftigt
Folgende weitere Artikel aus der Schwachstellenserie berühren die hier angesprochenen Themenkomplexe: db 11/1999: Hohlkehlen in der Bauwerksabdichtung, db 9/2002: Bodenplatten nicht unterkellerter Gebäude, db 9/2003: Fußpunktabdichtungen bei Verblendschalen, db 5/2004: WU-Beton-Bauwerke mit hochwertiger Nutzung
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