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Mehr Flexibilität

DGNB fordert Neuausrichtung der EnEV
Mehr Flexibilität

Mehr Flexibilität
Bild: byheaven, fotolia

Die EnEV in ihrer heutigen Form ist nicht mehr zukunftsfähig – meint die DGNB. In einem Positionspapier fordert sie daher eine grundlegende Neuausrichtung, auch um besser mit Bestandsbauten und Denkmalen umgehen zu können.

Während es früher bei der Weiterentwicklung der EnEV immer wieder gelungen ist, auf den technischen Fortschritt zu reagieren, zeigt sich vor allem in der EnEV-Novellierung zum 1. Januar 2016, dass eine ausschließliche Fokussierung auf die Einsparung der Betriebsenergie von Gebäuden nicht mehr zielführend ist. Insbesondere wird das große Potenzial der gebauten Umwelt beim Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung noch lange nicht ausreichend ausgeschöpft – etwa mit Blick auf die Reduzierung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase. Daher fordert die DGNB eine Neuausrichtung und Weiterentwicklung der EnEV im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise von Gebäuden. Hier der (leicht gekürzte) Forderungskatalog im O-Ton:

Einbeziehen des gesamten Lebenszyklus
Der Fokus einer zukünftigen EnEV sollte über die Betrachtung des Primärenergiebedarfs hinaus unbedingt erweitert werden. So sollte der Aufwand für die Herstellung der im Gebäude eingesetzten Bauprodukte und technischen Anlagen (graue Energie) in die Bilanzierung einbezogen werden. Mit Hilfe von Ökobilanzierung und Lebenszykluskostenrechnung lassen sich die weiterreichenden Umweltwirkungen und Gesamtkosten von Gebäuden erfassen und bewerten. Erst auf dieser Basis wird eine umfassende und zielgerichtete Optimierung von Einzelgebäuden möglich.

Technologieoffenheit für mehr Innovation
Der große Vorteil einer so ausgerichteten EnEV besteht darin, dass es Bauherren und Planern völlig offen bleibt, mit welchen Konzepten und Technologien die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Dieses Regelwerk wäre in hohem Maße innovationsfreundlich, und es schafft die Freiheit, mit dem geringstmöglichen Aufwand die maximale Wirkung für den Klimaschutz zu erzielen.

Einbeziehen des Quartiers in die Gebäudebetrachtung
Perspektivisch spricht sich die DGNB dafür aus, die Begrenzung der EnEV auf Einzelgebäude zu hinterfragen und die Schnittstellen und Vernetzung zum Stadtquartier oder zur Liegenschaft zu definieren. Wenn Zielsetzungen im Rahmen des Klimaschutzes nicht mehr für das einzelne Gebäude, sondern für ein Quartier formuliert werden, kann ein begründeter Spielraum geschaffen werden, der etwa die baukulturelle Bedeutung von denkmalgeschützten Gebäuden berücksichtigt.

Profunde Auseinandersetzung mit dem Bestand
Die Klimaschutzziele verlangen zwingend eine schnelle und durchgreifende Wirkung gesetzlicher Regelungen. Über die unmittelbare Neuausrichtung der EnEV hinaus fordert die DGNB daher, dass geeignete Instrumente entwickelt werden, die den Gebäudebestand ernsthaft bearbeiten. Nur so können die Nachhaltigkeitsziele erreicht werden. Dabei entwickelte Lösungen müssen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Rechnung tragen und eine Effektivitätsbetrachtung ermöglichen, die einem Bestandshalter die Wahl zwischen Betriebsoptimierung, baulichen Veränderungen und/oder flankierenden Maßnahmen im Quartier offen lässt.

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