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Freiwilliges Soziales Jahr im Denkmalschutz. Sozial fürs Denkmal

FSJ in der Denkmalpflege
Sozial fürs Denkmal

Dass man ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Pflege alter oder bedürftiger Menschen absolvieren kann, ist bekannt. Doch auch in der Pflege von Denkmalen? Ja, das geht. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat dafür ein Programm.

Zum Wesen von Denkmalen gehört es, dass an ihrem Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Insofern ist es sinnvoll, wenn es auch für sie die Möglichkeit gibt, von gemeinnütziger Arbeit zu profitieren. Jugendliche von 16-26 Jahren können in einer der inzwischen deutschlandweit 14 Jugendbauhütten ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. Dafür stehen jährlich etwa 300 Plätze zur Verfügung. Mehr als 3500 junge Menschen haben das Angebot bisher genutzt, viele als Orientierungsphase nach der Schule, wenn sie noch nicht wissen, wo es beruflich hingehen soll.

Vorbild der Jugendbauhütten sind die mittelalterlichen Bauhütten, in denen gemeinsam gearbeitet und gelebt wurde. Direkt beim Bauobjekt wurde gelernt und gewohnt. So ist es auch heute wieder. Die Teilnehmer erlernen während der Sanierung eines historischen Bauwerks die traditionellen Handwerkstechniken, die in der Denkmalpflege Anwendung finden. Darüber hinaus gibt es Seminare über neueste Technologien, über Materialien und denkmalpflegerisches Wissen. Die Berufsfelder, in die man reinschnuppern kann, reichen von der Archäologie bis zum Zimmermann, vom handwerklichen bis zum geistig-kreativen Arbeiten in Museen, Architekturbüros oder Archiven.

Jede der Jugendbauhütten arbeitet entsprechend ihrem Standort und den Einsatzstellen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. So ist die jüngste Zweigstelle in Hamburg seit September 2016 damit beschäftigt, das fast 500 Jahre alte Hufnerhaus in Hamburg-Moorfleet zu sanieren und als neues Zuhause für die Freiwilligen herzurichten. Bei der Jugendbauhütte NRW-Rheinland dominieren die spannenden Orte der Industriegeschichte wie Zeche Zollverein oder die Kokerei Hana in Dortmund. Oder in Görlitz: Dort können die Jugendlichen z.B. Lehmbau und Steinmetzarbeiten erlernen.

Die Rahmenbedingungen sind entsprechend dem Bundesgesetz zum FSJ gestaltet: Es gibt ein kleines Taschengeld und Verpflegung, Urlaubstage und teilweise Unterkünfte. Auch der Anspruch aufs Kindergeld entfällt nicht. Und was den späteren beruflichen Werdegang betrifft: Für einige Studiengänge wird das FSJ als Vorpraktikum anerkannt bzw. kann das Jahr bei entsprechenden Ausbildungen angerechnet werden.

~Petra Ralle

 

www.denkmalschutz.de

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