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Weniger Zuschüsse für energetische Sanierung

Weniger Zuschüsse für energetische Sanierung
Versiegt der Geldregen?

Versiegt der Geldregen?
Bild: Eilatana3

Ab sofort verändert der Bund seine Förderbudgets: Hauseigentümer erhalten eine um 5-10 % abgesenkte Förderung. Im Gegenzug soll ein aufgestockter Fördertopf garantieren, dass mehr Sanierungsprojekte finanzielle Unterstützung bekommen.

Die Bundesregierung hat die finanzielle Förderung von energetischen Sanierungen gekürzt. Die Fördersätze bei Einzelmaßnahmen und Gesamtsanierungen sinken in der Regel um fünf bis zehn Prozentpunkte. Gashybridheizungen erhalten keine Förderung mehr. Neu eingeführt wurde zudem ein Tauschbonus für Gaskessel. Bei Komplettsanierungen sind die Änderungen bereits am 28. Juli 2022 in Kraft getreten, für Einzelmaßnahmen gilt der Stichtag 15. August. Der Hintergrund der Neuregelung: Die Bundesregierung will allen Sanierungswilligen eine Förderung ermöglichen.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen nun jährlich 12-13 Milliarden Euro für Sanierungen bereit. 2021 waren es noch 8 Milliarden Euro. Bislang sind dieses Jahr bereits knapp 10 Milliarden ausgegeben worden. Würden in dem Tempo weitere Fördermittel bewilligt, hätte dies im Herbst einen Förderstopp zur Folge. So können mehr Menschen von der finanziellen Unterstützung profitieren – im Sinne einer beschleunigten Energiewende.

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

Für Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke, neue Fenster und Lüftungsanlagen erhalten Sanierungswillige nun bis zu 20 % Förderung. Davor lag der Satz bei bis zu 25 %. Bei neuen Heizungen liegt der Zuschuss im Fall von Wärmepumpen jetzt bei bis zu 40 anstatt maximal 50 %.

Neu eingeführt wurde der Gaskesseltauschbonus in Höhe von10 %: Wer seinen mehr als 20 Jahre alten Gaskessel gegen eine Wärmepumpe tauscht, erhält in Zukunft bis zu 40 % Zuschuss. Das ist genauso viel wie vorher: Der Gaskesseltauschbonus gleicht die gesunkene Wärmepumpenförderung aus. Beim Umstieg von einer Ölheizung auf eine Wärmepumpe gibt es anstatt bis zu 50 % nun nur noch maximal 40 % Förderung. Biomasseheizungen sind der große Verlierer der Neuregelung: Sie erhielten damals den Höchstsatz, bis zu 55 % Zuschuss. Jetzt sind es nur noch maximal 20 %. Diskutiert wird, ob dies auf 25 % steigen soll.

Solarthermie wird künftig mit 25 statt wie bisher mit maximal 35 % gefördert. Gasheizungen in Kombination mit Solaranlagen oder Wärmepumpen fallen ab sofort komplett aus der Förderung

Zwei Beispiele zeigen: Bei förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahmen von maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit liegt die mögliche Fördersumme von Wärmepumpen nun bei bis zu 24.000 Euro. Davor lag die Höchstsumme bei 30.000 Euro. Werden die Fenster ausgetauscht, erhält man nun bis zu 12.000 statt wie früher maximal 15.000 Euro.

Zuschüsse und Kredite für Gesamtsanierungen

Die Förderung von Komplettsanierungen hat sich ebenfalls geändert. Künftig gibt es nur noch die Effizienzhaus-Standards 85, 70, 55 und 40. Der Standard 100 entfällt. Die Förderung liegt nun bei der überwiegenden Nutzung von erneuerbaren Energien bei 25 bis 45 %. Davor lag der Zuschuss für die Klassen in diesem Fall bei 35 bis 50 %. Die Standards 85 und 70 erhalten zehn Prozentpunkte weniger Förderung, die Klassen 55 und 40 fünf Prozentpunkte weniger.

Energieberatung wird weniger belohnt

Wer eine vom Bund geförderte Gebäudeenergieberatung mit Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) durchführen lässt, erhält bei der Umsetzung eines einzelnen Sanierungsschritts nicht mehr überall einen Bonus in Höhe von 5 %. Ihn gibt es nur noch bei der energetischen Verbesserung der Gebäudehülle, dem Einbau von Lüftungsanlagen und Smart-Home-Technik sowie bei der Heizungsoptimierung. Beim Kauf neuer Heizungen gibt es diesen Förderzuschlag nicht mehr.

Neuaufteilung zwischen Bafa und KfW

Künftig ist das Bundesamt Bafa für die Einzelmaßnahmenförderung zuständig, die Förderbank KfW für Anträge auf Gesamtsanierungen. Die Förderung von Einzelmaßnahmen über Kredite gibt es nicht mehr. Die Förderung von Gesamtsanierungen wurde auf Kredite mit Tilgungszuschüssen umgestellt, bislang waren hier auch reine Zuschüsse möglich.

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de

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