Die oberste Geschossdecke zu dämmen, gilt als besonders preiswerte Möglichkeit der energetischen Sanierung. Daher beleuchten wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen, hinterfragen die Wirtschaftlichkeit und zeigen schadensfreie Ausführungsvarianten.
Text: Arnold Drewer, Lars Hoischen
Um den Gebäudeenergieverbrauch durch eine energetische Sanierung der obersten Geschossdecke zu senken, verlangt die EnEV 2014 die Einhaltung bestimmter Anforderungen: So muss ein U-Wert von max. 0,24 W/m²K erreicht werden, wenn die Decke nachträglich gedämmt wird. An die eingesetzten Dämmstoffe und Verfahren stellt sie dabei keine speziellen Anforderungen. Wenn die Höhe der Dämmschicht aus konstruktiven Gründen zwar begrenzt, aber immerhin komplett mit Dämmstoff der WLG 045 gefüllt ist oder wird, gilt das Bauteil bereits als gedämmt.
Leider sorgt die EnEV durch ihre Regelung und v. a. Auslegung der Nachrüstverpflichtungen aber quasi für eine »Dämmpflichtaufhebung«: Nur bei Miet- und Eigentümerwechsel oder bei seit Februar 2002 selbst bewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bei Immobilien, die mindestens vier Monate pro Jahr beheizt werden, besteht Handlungsbedarf. Ferienhäuser bleiben somit z. B. unberücksichtigt. Ist eine alte Dämmung vorhanden, gilt eine zusätzliche Dämmschicht als wirtschaftlich nicht vertretbar. Das größte »Problem« entsteht also durch oberste Geschossdecken, die – durch die Bauministerkonferenz als gedämmt bewertet (Abb. 3) –, bereits einen U-Wert von 0,9 W/m²K aufweisen und folglich den Mindestwärmeschutz nach EnEV 2014 bzw. DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen. Zum Vergleich: Bestehende Holzbalkendecken haben i. d. R. einen U-Wert zw. 0,7 und 0,8 W/m²K oder schlechter. Der Energieverlust durch diese Geschossdecken wird demnach als nicht relevant angesehen und eine energetische Sanierung fällt zunehmend aus dem Maßnahmenfokus. Diese EnEV-Regelung ist nach wie vor gültig.
Kardinalfehler bei der Dachdämmung
Ein weit verbreiteter Fehler ist die Dämmung des Dachs selbst, obwohl – bei ungenutzten und nicht beheizten Dachräumen – die oberste Geschossdecke den Gebäudeabschluss zu den beheizten Räumen bildet. Denn um eine Energie- und damit CO2-Einsparung derselben Güte zu erreichen, ist ein Vielfaches an Kosten aufzuwenden: Abhängig von Länge, Breite und Neigung des Dachs kann die zu dämmende Fläche (Dach- und Giebelflächen) nahezu doppelt so groß sein (Abb. 9). Folglich muss auch die doppelte Menge an Dämmstoff aufgebracht werden. Außerdem kostet die fachgerechte Dämmung des Dachs von unten, die Erstellung einer Innendämmung an den Giebelseiten und der Einbau eines hochdämmenden Dachflächenfensters pro m² mindestens dreimal so viel (wenn nicht mehr) als das einfache Ausrollen oder Aufblasen von Dämmstoffen. Fazit: Letztendlich ergeben sich Kosten, die um ein Vielfaches höher sind.
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